Inhalt:
Naturschutzgebiet Wiesen am Max-Clemens-Kanal (ST-002)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Wiesen am Max-Clemens-Kanal |
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Kennung: |
ST-002 |
Ort: | Emsdetten |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 159,89 ha |
Offizielle Fläche: | 160,00 ha |
Flächenanzahl: | 4 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens- staetten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefaehrdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem ehemaligen Heidegebiet und von seltenen, zum Teil gefaehr- deten Wat- und Wiesenvoegeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzenge- sellschaften des offenen Wassers und des feuchten Gruenlandes, b) Zur Erhaltung und Entwicklung eines grossflaechigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeutsames Brut-, Rast- und Ueberwinterungsquartier fuer zahlreiche, z. T. stark gefaehrdete Vogelarten, c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwuerdigen Boeden: Boeden mit extremen Wasser- und geringen Naehrstoffangeboten als natuerlicher Lebens- raum sowie regionaltypische oder besonders seltene Boeden als Archiv der Natur- und Kulturge- schichte, d) Wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, e)Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, f) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europaeischen oekologischen Netzes "NATURA 2000", g)Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemaess Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind: - Kornweihe (Circus cyaneus), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Kranich (Grus grus), - Kampflaeufer (Philomachus pugnax), - Bruchwasserlaeufer (Tringa glareola), sowie regelmaessig vorkommende Zugvoegel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgefuehrt sind: - Spiessente (Anas acuta), - Loeffelente (Anas clypeata), - Krickente (Anas crecca), - Pfeifente (Anas penelope), - Knaekente (Anas querquedula), - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Baumfalke (Falco subbuteo), - Wachtel (Coturnix coturnix), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Uferschnepfe (Limosa limosa), - Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus), - Grosser Brachvogel (Numenius arquata), - Pirol (Oriolus oriolus), - Rotschenkel (Tringa totanus), - Gruenschenkel (Tringa nebularia), - Waldwasserlaeufer (Tringa ochropus), - Kiebitz (Vanellus vanellus), h) Das Gebiet hat darueber hinaus Bedeutung u. a. fuer folgende Arten der Flora: - Hirse-Segge (Carex panicea), - Blasen-Segge (Carex vesicaria), - Faden-Binse (Juncus filiformis), - Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris), - Langblaettriger Ehrenpreis (Veronica longifolia). Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Naehrstoffhaushaltes. Zum Schutz der naehrstoffarmen, Lebensraeume ist die Extensi- vierung des Gruenlandes zur Vermeidung einer Eutrophierung anzustreben. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Wiesen am Max-Clemens-Kanal |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | 1. Das Naturschutzgebiet "Wiesen am Max-Clemens-Kanal" war noch im 19. Jahrhundert Teil einer weiträumigen Moor- und Heidelandschaft, von der einige Restflächen heute im nördlich angrenzenden NSG "Emsdettener Venn" erhalten sind. Das heutige Feuchtwiesenschutzgebiet wurde vor ca. 70 Jahren in Grünland umgewandelt. Die Böden des Naturschutzgebietes werden vor allem aus Gleyen mit natürlichen Grundwasserflurabständen während der Vegetationsperiode zwischen 0,4-0,8 m unter Flur gebildet. Im Bereich von Flugsandüberdeckungen haben sich auch Podsol-Gleye und Gley-Podsole entwickelt. Im Westen des Gebietes durchquert der ehemalige "Max-Clemens-Kanal" das Gebiet, der heute als Entwässerungsgraben dient. Im Zentrum des Gebietes befindet sich der Oberlauf des in östlicher Richtung führenden Hummertsbaches, der hier im Zuge von Vernässungsmaßnahmen zu einer flachen Senke umgestaltet wurde. Die Grünlandvegetation wird heute aus verschiedenen Varianten und Ausbildungen der Honiggras-Frisch- und Feuchtwiesen, der Weidelgras-Weißkleeweide sowie des Knickfuchsschwanz-Flutrasens gebildet. Vereinzelt sind auch fragmentarische Sumpfdotterblumenwiesen und Magerwiesen zu finden. Zahlreiche Kleingewässer und Blänken wurden auf kreiseigenen Flächen angelegt. Der südliche Bereich des Gebietes wird intensiver genutzt als der nördliche. Innerhalb des Gebietes befinden sich einzelne Hecken, Baumreihen und Einzelbäume. In diesen Gehölzstrukturen sowie in kleinen Feldgehölzen treten Arten der hier potenziellen natürlichen Waldgesellschaft, dem Feuchten Eichen-Birkenwald auf. Randlich zum Schutzgebiet hinzugezogene Parzellen, die zwischenzeitlich über den Vertragsnaturschutz als Grünland extensiv genutzt wurden, werden heute wieder als Acker bewirtschaftet. Das Gebiet wird von zahlreichen Gräben durchzogen, deren Ufer mit Mädesüß-Hochstauden bewachsen sind. Das von Wirtschaftswegen umgebene Schutzgebiet unterliegt einer starken Erholungsnutzung. 2. Im Schutzgebiet finden sich typische Gesellschaften des Nass- und Feucht- sowie des Magergrünlandes, die Lebensraum für zahlreiche gefährdete Pflanzenarten sind. Darüber hinaus brüten im Gebiet gefährdete Wiesenvögel, in höheren Dichten vor allem Uferschnepfe und Großer Brachvogel. Das Naturschutzgebiet ist daher von herausragender ornithologischer Bedeutung. 3. Die im Westmünsterland gelegenen Wiesen am Max-Clemens-Kanal stellen eine Kernfläche des Niederungsbereiches Hollicher Feld dar. Mit dem nördlich gelegenen Emsdettener Venn haben sie eine herausragende Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Zu den angrenzenden Schutzgebieten Emsdettener Venn, Mesumer Mark und Grafensteiner See bestehen enge funktionale Zusammenhänge für Wat- und Wiesenvögel. Die Wiesen am Max-Clemens-Kanal sind Teil des Vogelschutzgebietes "Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland" und sind damit auch international bedeutsam. Sie sind bedeutendes Brutgebiet für die Uferschnepfe, den Großen Brachvogel und den Kiebitz. Weitere Arten wie Bekassine, Steinkauz, Schwarzkehlchen und Wiesenpieper sind hier ebenfalls regelmäßige Brutvögel. Darüber hinaus zeichnet sich das Gebiet durch hohe Rastvorkommen von Limikolen- und Entenarten aus. Insbesondere rasten hier Bekassine, Grünschenkel, Kampfläufer Knäkente, Krickente, Löffelente und Waldwasserläufer sowie Blässgänse. Baumfalke, Kornweihe, Rohrweihe und Rotmilan sind regelmäßige Nahrungsgäste im Gebiet. 4. Von hohem naturschutzfachlichem Interesse sind die Erhaltung und Wiederherstellung des Grünlandes als Refugialraum für typische Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Feucht- und Nasswiesen. Die überwiegend in Kreiseigentum befindlichen Flächen dienen der Erhaltung, Förderung und Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, insbesondere für die meist stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögel sowie verschiedene Entenarten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung des Wasserhaushaltes, die Stabilisierung der Wasserstände im Grünland, die Anlage von Kleingewässern, Blänken und Flachwassermulden, die Offenhaltung der Wiesen durch Zurückdrängung von aufkommenden Gehölzen, der Schutz der Gelege- und Jungvögel der bodenbrütenden Vogelarten und die Lenkung der Freizeitnutzung. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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