Inhalt:
Naturschutzgebiet Halverder Aa-Niederung (ST-003)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Halverder Aa-Niederung |
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Kennung: |
ST-003 |
Ort: | Hopsten |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 141,85 ha |
Offizielle Fläche: | 141,97 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengesellsohaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes sowie von seltenen und z. T. stark gefährdeten Iandschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten u. a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Überwinterungsgebiet sowie bedeutsames Brutgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes sicherzustellen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3511-0006 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Halverder Aa-Niederung |
Link zur Karte: | BK-3511-0006 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Halverder Aa-Niederung liegt zwischen den Ortschaften Schale und Halverde. Es handelt sich um ein offenes, zu seiner Umgebung deutlich eingesenktes Niederungsgebiet von ca. 2,7 km Länge, das von der kanalförmig ausgebauten Halverder-Schaler Aa durchflossen wird. In der nördlichen Hälfte wird das Gebiet vom Osterbraukweg, einem befestigten Wirtschaftsweg gequert. Der überwiegende Teil des Gebietes wird durch Fettwiesen- und Mähweiden geprägt. Wertgebend ist jedoch das Feucht- und Nassgrünland auf ca. 25 % der Fläche. Dieses verteilt sich auf einen größeren Komplex im Zentrum des NSG sowie eine kleinere Fläche am Nordostrand. Hier werden etwa 15 % des NSG von Nass- und Feuchtwiesen eingenommen, die den Rang gesetzlich geschützter Biotope nach §62 LG haben. Weitere §62-Biotope sind 4 Blänken innerhalb der Feuchtwiesenkomplexe. Ackerflächen machen etwa 5 % des NSGs aus. Eine Neueinsaat liegt im Zentrum der Fläche. Vereinzelte Hecken, Baumreihen und Feldgehölze werden durch meist gebietstypische Arten geprägt. Das NSG wird von zahlreichen zumeist tieferen Entwässerungsgräben durchzogen, die in die kanalartig ausgebaute Halverder-Schaler Aa einmünden. Das Feuchtgrünland ist bedeutsamer Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten (Carex canescens, C. vesicaria, Comarum palustre, Hydrocotyle vulgaris, Menyanthes trifoliata, Oenanthe fistulosa, Peucedanum palustre und Salix repens) der Roten Liste. Als gefährdete Brutvögel konnten im Kartierjahr 2012 Kiebitz, Großer Brachvogel, Feldlerche, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper und Wiesenschafstelze nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist das NSG wichtig für Durchzügler, Nahrungs- und Wintergäste. Obwohl der Gebietszustand überwiegend positiv einzuschätzen ist, sind Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des Gebietes erforderlich. Hierzu gehören die naturnahe Umgestaltung von Gräben, die Offenhaltung der Blänken sowie die Wiedervernässung von Grünland. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bestehendes Grünland durch Ankauf und Abschluss von Verträgen zur extensiven Nutzung zu sichern. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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