Inhalt:
Naturschutzgebiet Haseniederung (ST-008)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Haseniederung |
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Kennung: |
ST-008 |
Ort: | Lotte |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 61,13 ha |
Offizielle Fläche: | 69,12 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung und Entwicklung grossflaechiger, in ihrer raeumlichen Geschlossenheit hervor- ragender Gruenlandkomplexe u.a. aus typisch ausgebildeten Flachlandmaehwiesen und offenen, zeitweilig trockenfallenden Wasserflaechen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, b) Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fliessgewaesserlebensraeume mit ihrer charak- teristischen Vegetation und Fauna, c) Wegen der besonderen Bedeutung der Gruenlandkomplexe sowie der Still- und Fliess- gewaesser als landesweit bedeutsame Brut-, Rast- und Ueberwinterungsquartiere von seltenen, z.T. gefaehrdeten Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln wie Wachtelkoenig, Goldregenpfeiffer, Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper und Zwergtaucher, d) Als wichtige Kernflaeche innerhalb eines Biotopverbundes von landesweit- und europaweiter Bedeutung aufgrund des aussergewoehnlich grossen Vorkommens landesweit gefaehrdeter und bedrohter Pflanzengesellschaften bzw.Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Tei des europaeischen oekologischen Netzes "Natura 2000", e) Zum Erhalt und zur Sicherung der natuerlichen Gelaendemorphologie einschliesslich der gebietstypischen Bodenstrukturen und zur Sicherung bzw.Wiederherstellung des natuerlichen Grund- und Bodenwasserhaushalts insbesondere durch Anhebung der Gewaessersohle der tief eingeschnittenen Hase und Herabsetzung der entwaessernden Leistung der Vorfluter, f) Aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, g) Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen, h) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, i) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Pflanzen- und Tierarten von gemein- schaftlichem Interesse gem.Art.4 Abs.4 i.Verb. mit Art.2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992. Hierbei handelt es sich um folgende natuerlichen Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem.Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraphen 48d Abs.4 LG - Magere Flachland-Maehwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis (6510), j) Zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art.4 der Vogelschutzrichtlinie als massgeblicher Bestand- teile des Gebietes im Sinne des § 32 Abs.3 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind - Eisvogel (Alcedo atthis), - Wachtelkoenig ( Crex crex), - Weissstorch (Ciconia ciconia). sowie regelmaeßig vorkommende Zugvoegel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgefuehrt sind - Bekassine (Gallinago gallinago), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Uferschwalbe (Riparia riparia), - Raubwuerger (Lanius excubitor), - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Zwergtaucher (Podiceps ruficollis). k) Zur Erhaltung und Entwicklung der Verbundfunktion des Gebietes im Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000 fuer folgende Arten gem.Art.4 der EG-Vogelschutzrichtlinie Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie augfeuehrt sind - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Kornweihe (Circus cyaneus), l) Zur Erhaltung und Entwicklung weiterer Arten der Flora und Fauna, u.a.: - Sumpf-Blutauge (Comarum palustre) - Schmallblaettriges Wollgras (Eriophorum angustifolium), - Faden-Binse (Juncus filiformis). Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist die Erhaltung und Optimierung einer offenen, von zusammenhaengendem feuchtem und mesophilem Gruenland gepraegten Niederungslandschaft mit einem stabilen, landschaftstypischen Wasserhaushalt. Dabei ist die weitgehende Extensivierung des Feucht- und Nassgruenlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung und dem weitgehenden Verzicht auf Duengung sowie die Schaffung ausreichend grosser, naehrstoffarmer Pufferzonen anzustreben. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3613-0036 |
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Objektbezeichnung: | |
Link zur Karte: | BK-3613-0036 |
Objektbeschreibung: | 1. Das aus zwei Teilgebieten bestehende Naturschutzgebiet in der Hase-Aue ist Teil der Plantlünner Sandebene im Nordwesten des Weser- und Weser-Leine-Berglandes. Das Schutzgebiet Haseniederung zeichnet sich durch großflächige Grünlandkomplexe aus mit nur wenigen eingestreuten kleineren Baumgruppen und Einzelbäumen. Im Westen des Gebietes grenzen kleinere Gehölze an das Grünland an. Neben Stieleiche, Rotbuche und Schwarzerle kommen hier die Kiefer als aspektbestimmende Baumarten vor. Das überwiegend in Privateigentum befindliche Grünland wird größtenteils im Rahmen des Vertragsnaturschutzes extensiv bewirtschaftet. Als vegetationskundlich bedeutsam sind die hier vorkommenden Glatthafer-, Nass- und Feuchtwiesen zu nennen. Ein Teil des Grünlandes wird aber auch intensiv bewirtschaftet und zeigt sich entsprechend artenarm. In der Haseniederung ist die Wiesennutzung die vorherrschende Grünlandnutzung, lediglich eine Fläche wird mit Pferden und Rindern beweidet. Auf dieser Weide befinden sich zwei kleinere natürlich entstandene Blänken. Auetypische Altgewässer und Kleingewässer kommen im Schutzgebiet kaum vor. Das von Grünland geprägte Schutzgebiet erstreckt sich westlich des Flusses Hase, welche größtenteils die Landesgrenze zu Niedersachsen bildet. Die niedersächsische Grenze schwenkt zwischen den beiden Teilgebieten des Naturschutzgebietes auf die westliche Seite der Hase. In diesem niedersächsischen Teil befinden sich ebenfalls wertvolles Nass- und Feuchtgrünland aber auch einige Ackerflächen. Im Westen wird das Gebiet größtenteils durch die Bahnstrecke Achmer-Osnabrück begrenzt. Nur ein kleiner Teil des Schutzgebietes befindet sich westlich der Bahnstrecke. Die Hase weist nördlich von Osnabrück nur noch ein geringes Gefälle auf und neigt natürlicherweise stark zur Mäanderbildung. Sie ist jedoch zwischen Osnabrück und Bramsche durch Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt. Die Ufer sind weitgehend gehölzfrei und mit nitrophilen Hochstaudenfluren bewachsen. Trotz der Uferbefestigungen finden an den Ufern immer wieder Uferabbrüche und Auskolkungen statt. Das Gebiet wird von zahlreichen Gräben durchzogen, die ehemals im Rahmen der Flösswiesenbewirtschaftung der künstlichen Bewässerung des Grünlandes dienten. Während die kleineren Gräben nur extensiv unterhalten werden, dient der von Süd nach Nord fließende Hauptgraben heutzutage der Entwässerung des Gebietes und wird entsprechend intensiv unterhalten. Die Böden (Auengleye) sind natürlicherweise durch stark schwankende Grundwasserstände gekennzeichnet, die mit dem Wasserstand der stark eingetieften Hase korrespondieren. 2. Das Naturschutzgebiet zeichnet sich aus durch sein großflächig vorhandenes Feucht- und Nassgrünland als auch seinen Glatthaferwiesen, welche typisch für die Haseniederung sind. Die Feuchtwiesen unterliegen teilwiese als gut ausgeprägte Sumpfdotterblumen-Gesellschaften zum Teil als kennartenarme Feuchtwiesen-Gesellschaften dem gesetzlichen Schutz. Die Glatthaferwiesen sind auf einigen Flächen im Nordteil des Schutzgebietes aufgrund ihrer typischen Artenzusammensetzung als Lebensraumtyp von europäischer Bedeutung. Ihr guter Erhaltungszustand wird durch eine extensive Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sichergestellt. Im südlichen Teilgebiet befindet sich eine aus der Nutzung herausgenommene Grünlandbrache auf der sich gesetzlich geschützte Seggenriede und Röhrichte entwickeln konnten. Im Schutzgebiet kommen elf gefährdete Pflanzenarten der Roten Liste vor. Als traditionelles Brutgebiet für Wiesenvögel erlangt das Grünland geprägte NSG "Haseniederung" eine besondere Bedeutung für Wiesenpieper. Aber auch Schwarzkehlchen und Neuntöter profitieren von dem Komplex aus Grünland, Säumen und Kleingehölzen. Die Bekassine ist als Brutvogel nicht mehr im Naturschutzgebiet zu finden, nutzt die Nass- und Feuchtwiesen aber während ihres Durchzuges gerne als Rast- und Nahrungsgebiet. Die Haseaue stellt mit seinen von Gräben und Grüppen durchzogene Grünland, Röhrichten und Saumstrukturen zudem einen bedeutenden Lebensraum für Amphibien und Wirbellose dar. 3. Das Naturschutzgebiet Haseniederung gehört zum Vogelschutzgebiet Düsterdieker Niederung. Der nördliche Teil des Naturschutzgebietes ist zudem Bestandteil des FFH-Gebietes Vogelpohl. Mit der Aufnahme in das Netz NATURA 2000 wird seine europäische Bedeutung dokumentiert. Darüber steht das Naturschutzgebiet Haseniederung gemäß Feuchtwiesenschutzprogramm NRW im räumlichen Verbund mit mehreren Schutzgebieten, vor allem im Südwesten die Naturschutzgebiete Vogelpohl, Seester Feld und Düsterdieker Niederung. 4. Hauptziel sind der Erhalt und die Optimierung eines großflächigen Feuchtwiesengebietes in der Aue als Lebensraum für an feuchtes und extensiv bewirtschaftetes Grünland gebundene Tier- und Pflanzenarten. Dies beinhaltet eine Wiederbelebung des Zusammenspiels zwischen Fluss und Aue. Eine länderübergreifende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Renaturierung der Hase sollte ein Hauptziel der Schutzbemühungen sein. Neben Bemühungen zur Wiedervernässung in der Niederung ist die Fortsetzung der extensiven Grünlandbewirtschaftung ein weiteres Hauptziel. Dabei ist neben der Förderung der Populationen von Wiesenvögeln die Förderung artenreicher Glatthaferwiesen in den Vordergrund zu stellen. |
Kennung: |
BK-3613-902 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Haseniederung - Seester Feld - Vogelpohl, oestlicher Teil |
Link zur Karte: | BK-3613-902 |
Objektbeschreibung: | Dieses oestliche Teilgebiet umfasst im wesentlichen zwei auf nordrhein-westfaelischem Gebiet gelegenene Teile der Hase-Aue. Sie werden durch dazwischenliegende niedersaechsische Auenabschnitte voneinander getrennt. Im Osten bildet die Hase die Landesgrenze zu Niedersachsen, im Westen wird das Gebiet durch die Bahnstrecke Achmer-Osnabrueck begrenzt. Die Hase weist noerdlich von Osnabrueck nur noch ein geringes Gefaelle auf und neigt natuerlicherweise stark zur Maeanderbildung. Sie ist jedoch zwischen Osnabrueck und Bramsche durch Ausbau- und Unterhaltungsmassnahmen sowie die Abwassereinleitungen erheblich beeintraechtigt und biologisch stark verarmt. Die Ufer sind weitgehend gehoelzfrei und mit nitrophilen Hochstaudenfluren bewachsen. Trotz des Ausbaus wird die Aue der Hase auch bei geringen Hochwaessern noch regelmaessig ueberflutet. An den Ufern finden immer wieder Uferabbrueche und Auskolkungen statt. Noerdliche Teilflaeche Die Boeden (Auengleye) sind natuerlicherweise durch stark schwankende Grundwasserstaende gekennzeichnet, die mit dem Wasserstand der weit ueber 2 m eingetieften Hase korrespondieren. Frueher hat man versucht, die Amplitudenschwankungen des Grundwassers durch kuenstliche Bewaesserung (Floesswiesenbewirtschaftung) zu verringern. Das dazu notwendige Grabensystem sowie die Stauwehre sind im Gebiet noch vorhanden; sie sind jedoch weitgehend verfallen. Die kleineren Stichgraeben werden nur selten geraeumt und sind weitgehend zugewachsen; hier findet sich eine interessante Flora mit zahlreichen, gefaehrdeten Pflanzenarten. Die das Gebiet von Sued nach Nord durchfliessenden, bis ueber 1 m eingetieften Hauptgraeben werden hingegen regelmaessig geraeumt und tragen zu einer verbesserten Entwaesserung bei. Auch heute noch wird das Naturschutzgebiet fast ausschliesslich als Dauergruenland genutzt, das nur durch wenige Einzelbaeume gegliedert ist. Nur im Sueden ist in 1987 eine kleine Parzelle umgebrochen und in Acker umgewandelt worden. Auf dem gegenueberliegenden, zu Niedersachsen gehoerenden Ufer sind hingegen fast ausschliesslich Aecker vorhanden. Das Gruenland des Naturschutzgebietes ist ueberwiegend den Feuchtwiesen zuzurechnen, wenn auch schon grosse Teile recht intensiv genutzt werden und durch Entwaesserung und/oder Duengung beeintraechtigt sind. Insbesondere im flussfernen Teil der Aue haben sich jedoch noch gut ausgepraegte Calthion-Gesellschaften mit einer Reihe gefaehrdeter Pflanzenarten erhalten; Intensivgruenland (v.a. Weidelgras-Weissklee-Weiden) findet sich fast ausschliesslich in unmittelbarer Flussnaehe. An der Auenkante im Nordwesten des Naturschutzgebietes ist in leicht erhoehter Lage eine Trockene Glatthaferwiese vorhanden, die zahlreiche Arten der Sandtrockenrasen aufweist. Die Terrasse selbst ist mit einem waermeliebenden Eichen-Kiefern-Gehoelz bestanden, das durch sehr grosse Mengen von Hausmuell stark beeintraechtigt ist. Bei dem Bereich jenseits der Bahnlinie handelt es sich vorwiegend um intensiv genutzte Fettweiden. Suedliche Teilflaeche: Den geologischen Untergrund bilden alluviale Talsande, die von lehmhaltigen Sanden ueberlagert sind. Aufgrund der stark schwankenden Grundwasserstaende in der Aue sind die Boeden als Auengleye ausgebildet. Der Auenbereich ist hier fast vollkommen gehoelzfrei und wird vollstaendig als Gruenland genutzt, wobei der Suedteil des Gebietes staerker entwaessert ist und intensiver genutzt wird, zumeist als Dauerweide. Nordoestlich der Klaeranlage herrschen jedoch grossflaechige Feuchtwiesen vor, die von herausragender, floristisch vegetationskundlicher Bedeutung sind. Im Nordosten finden sich die weitgehend verlandeten Reste eines Altarmes, in dem Roehrichtfragmente und Weidengebuesche dominieren. Aufgrund des Grenzverlaufes (im Norden verlaeuft die Landesgrenze zu Niedersachsen durch die Gruenlandparzellen) gehoert nur ein geringer Teil der in diesem Abschnitt der Haseaue grossflaechig erhaltenen Feuchtwiesen (Calthion, z.T. kleinseggenreich) zu Nordrhein-Westfalen. Die im Norden dieser Teilflaeche vorkomenden Feuchtwiesen (ueber- wiegend gut ausgepraegtes Calthion, nur z.T. nutzungsintensivierte, kennartenarme Molinietalia-Gesellschaften) fallen ebenso wie die Nasswiesen der noerdlichen Teilflaeche unter den Schutz des des Paragraphen 20c des BNatSchG. Die Fauna des Gebietes weist nur noch wenige feuchtwiesentypische Arten auf. Es ist jedoch Nahrungshabitat fuer den Weissstorch, der in etwa 5 km Entfernung in Bramsche (Niedersachsen) bruetet. Paragraph 20c Biotoptypen: Nasswiese |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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