Inhalt:
Naturschutzgebiet Finkenfeld (ST-010)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Finkenfeld |
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Kennung: |
ST-010 |
Ort: | Hopsten |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 194,23 ha |
Offizielle Fläche: | 194,39 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewisen, (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie seltenen und z. T stark gefahrdeten land- schaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem großflächigen Grünlandkomplex unterschied- licher Ausprägung mit eingebetteten Flachwassermulden und Kleingewässern und Vorkommen von seltenen, zum Teil stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen, b) wegen der besonderen Bedeutung der Grünlandkomplxe und der Kleingewässer als bedeutsames Brutgebiet für den Großen Brachvogel sowie als wichtiges Rastgebiet für Spießente, Knäkente, Krickente, Läffelente, Pfeifente, Kranich, Bekassine, Kiebitz und Waldwasserläufer, c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich dei gebietstypischen Bodenstrukturen, d) zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes mit seinem typischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalt, e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur und Kulturgeschichte, fl wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervoragenden Schönheit des Gebietes, g) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderun- gen ökologischer Zusammenhänge, h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des europäschen ökologischen Netzes "Natura 2000", i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemöß Ast. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natürlichen Lebensraum von gemein- schaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 48 c Abs. 4 LG: - Pfeifengraswiesen (6410) - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48d Abs. 4 LG: - wasserfledermaus (Myotis daubentonii) - Großer AbendsegIer (Nyctalus nocktula) - Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) - Moorfrosch (Rana arvalis) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Heidelerche (Lullula arborea) sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie die nicht im Anhang I aufgeftihrt sind - Spießente (Anas acuta) - Krickente (Anas crecca) - Knäkente (Anas querquedula) - Löffelente (Anas clypeata) - Bekassine (Gallinago gaIlinago) - Großer Brnchvogel (Numenius arquata) - Waldwasserläufer (Tringa ochropus) - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Wasserralle (Rallus aquaticus) - Pirol (Oriolus oriolus) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3511-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Finkenfeld |
Link zur Karte: | BK-3511-903 |
Objektbeschreibung: | Das "Finkenfeld" liegt in einem fast ebenen Talsandgebiet im siedlungs- und verkehrsarmen Grenzgebiet zu Niedersachsen. Das Naturschutzgebiet besteht überwiegend aus Grünland, davon mehrere zusammenhängende Teilflächen reichstrukturierten und extensiv bewirtschafteten Feucht- und Magergrünlandes mit zahlreichen Magerzeigern. Ein besonders gut ausgeprägter und artenreicher Feucht- und Magergrünlandkomplex befindet sich im Zentrum des Gebietes. In den Randbereichen findet sich ausgedehntes mesophiles Grünland, sowie wenige, randlich gelegene Ackerflächen. Artenarmes Intensivgrünland ist im Finkenfeld nur vereinzelt vorhanden. Infolge von Entwässerungsmaßnahmen sind im Finkenfeld ausgesprochen nässeliebende Grünlandgesellschaften nur an wenigen Stellen ausgebildet. Insbesondere bei den Blänken und deren näherem Umfeld handelt es sich um gesetzlich geschützte Feuchtgrünlandbestände. Sowohl hier als auch in den extensiv bewirtschafteten Gräben haben sich noch viele Pflanzenarten der Roten Liste halten können. Einige nährstoffarme Kleingewässer weisen entlang der Ufer fragmentarische Feuchtheide-Elemente auf. Etwas höher gelegen sind kleinflächig lichte Kieferwälder mit bodenständigen Laubhölzern im Unterwuchs eingestreut. Im Nordosten des Gebietes sind die Reste eines Erlenbruchs zu finden. Südwestlich des zentralen Grünlandkomplexes, umgeben von Kiefernwald finden sich die Reste eines Sandtrockenrasens. Der Komplex aus mageren Feuchtwiesen- und Weiden im Zentrum des Gebietes dient als Bruthabitat für eine artenreiche Wiesenvogelgemeinschaft mit Großem Brachvogel, Kiebitz, Heidelerche und Neuntöter und stellt einen wichtigen Baustein im nordrhein-westfälischen Feuchtwiesennetz im nördlichen Münsterland dar. Zahlreiche Magerkeitszeiger sowie die nährstoffarmen Kleingewässer und der Sandtrockenrasen zeigen die hohe Bedeutung des Gebietes als nährstoffarmes Refugium in der Agrarlandschaft auf. Das Gebiet ist sowohl für nährstoffarmes (Feucht-)Grünland als auch für Wiesenbrüter ein wichtiger Baustein im nordrhein-westfälischen Feuchtwiesennetz im nördlichen Münsterland. Wichtigstes Entwicklungsziel im Finkenfeld ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushaltes und die Aufrechterhaltung der extensiven Grünlandbewirtschaftung im zentralen Feuchtwiesenkomplex. Teiche und Blänken sind zum Schutz der vorkommenden Rote Liste-Pflanzen sowie für Amphibien und Wiesenvögel offen zu halten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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