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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Sloopsteene (ST-013)

Objektbezeichnung:

NSG Sloopsteene

Kennung:

ST-013

Ort: Westerkappeln
Kreis: Steinfurt
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 1,47 ha
Offizielle Fläche: 1,47 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 1938
Inkraft: 2015
Außerkraft: 2035
Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung sowie zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten
wildlebender landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere eines naturnahen Buchen-Eichenmischwaldes sowie den Moosgesellschaften silikatreicher Gesteine;

b) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;

c) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung
der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopentwicklungspotential
(flachgründige Felsböden);

d) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes;

e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung;

f) zum Erhalt eines landesweit bedeutenden Kulturdenkmals (Megalithgrab).

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die
Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung eines naturnahen Buchen-Eichenmischbestandes
sowie die Sicherung der Megalithgrabanlage.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3613-0011
Kennung:

BK-3613-0011

Objektbezeichnung:

NSG "Sloopsteene"

Link zur Karte: BK-3613-0011
Objektbeschreibung: Buchen-Eichenmischwald mit Megalithgrabanlage nordöstlich Westerkappeln. In dem Waldgebiet befindet sich eines der besterhaltenen Megalithgrabensembles in Nordrhein-Westfalen. Die Grabanlage wurde vor ca. 4000 Jahren errichtet und besteht aus 22 Träger- und 7 Decksteinen. Das Waldstück hat sich seit seiner Erstbeschreibung in 1989 von einem Drahtschmielen-Eichenmischwald infolge zunehmender Ausdunkelung (Buchen-Unterwuchs) zu einem relativ krautarmen Buchen-Eichenmischwald verändert. In Lichtlücken sind Nährstoffzeiger vorherrschend (Brombeeren). Das Waldgebiet zeichnet sich durch einen naturnahen Buchen- Eichenmischwald und einem landesweit bedeutenden Kulturdenkmal aus, es besitzt eine ergänzende Funktion im Waldbiotop-Verbundsystem.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Feldgehoelze (nicht FFH-LRT) <NBA0> (1,48 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten <BA1> (1,48 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Brombeere (unbestimmt) (Rubus spec.)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Schutz und Erhalt eines naturnahen Buchen-Eichenmischwaldes und eines landesweit bedeutenden Kulturdenkmals (Megalithgrab); ökologische Optimierung durch naturnahe Waldbewirtschaftung und Förderung des Tot- und Altholzanteiles.
Gefährdungen:
  • Beseitigung alter Baeume (FW)
  • Freizeitaktivitaeten
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW) (Kiefern)
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Erhaltung kulturhistorischer Strukturen
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
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