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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Herrenholz und Schoeppinger Berg (ST-021)

Objektbezeichnung:

NSG Herrenholz und Schoeppinger Berg

Kennung:

ST-021

Ort: Horstmar
Kreis: Steinfurt
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 170,08 ha
Offizielle Fläche: 170,00 ha
Flächenanzahl: 3
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 2008
Inkraft: 2008
Außerkraft: 2028
Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in
Verbindung mit § 48 c Abs 1 LG ausgewiesen.

(2) Die Untersehutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemein-
schaften und Lebensstatten landschaftsraumtypischer, seltener und gefahrdeter
z. T. an ihrer nordlichen Verbreitungsgrenze befindlicher Tier und Pflanzenarten
innerhalb eines Waldkomplexes mit naturnahen Quellbereichen, der sich durch
das großflachige Vorkommen arten- und strukturreicher Buchenwalder auf kalk-
haltigen Standorten in ihrer typischen standörtlichen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwäl der, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder auszeich-
net. Dabei soll vor allem seltenen und gefährdeten Wildtierarten die Möglichkeit
zur Entwicklung natürlicher Populationen und Sozialgefüge gegeben werden,

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschicht-
lichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes,

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des
Gebietes,

d) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und nega-
tiver Veränderungen ökologischer Zusammenhänge,

e) zum Erhalt von schutzwürdigen Böden wie Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkei,

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,

g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürli-
chen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschafflichen
Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH Richtlinie, Hierbei handelt es sich
insbesondere um folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des
§ 48 d Abs. 4 LG:

- Waldmeister-Buchenwald (9130)

Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für die folgende im Schutzgebiet
vorkommende Vogelart gern. Art 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil
des Gebietes i. S. des § 48 d A bs. 4 LG:
Vogelart, die im Anhang 1 der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt ist:

- Uhu (Bubo bubo).

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist
die Erhaltung großflächiger Buchenwälder und die schrittweise Entwicklung eines zusammen-
hängenden Laubwaldgebietes mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen
Arten durch naturnahe Bewirtschaftung. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der Bestände
in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschließlich
der Alt- und Totholzphase und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite.
Dabei ist eine Vermehrung des Waldrneister-Buchenwaldes auf geeigneten Standorten durch
den Umbau von Flächen, die nicht mit bodenständigen Gehölzen bestanden sind, anzustreben.
Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen
zu ermöglichen, ist die Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Maß zu regulieren.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3809-0002
Kennung:

BK-3809-0002

Objektbezeichnung:

Schöppinger Berg und Herrenholz (NSG und FFH-Gebiet)

Link zur Karte: BK-3809-0002
Objektbeschreibung: Das Gebiet stellt einen Waldkomplex dar mit arten- und strukturreichen Buchenwäldern auf dem sich bis 100m über das Umland erhebenden Schöppinger Berg, einer als welliger Rücken ausgebildeten Bergkuppe. Das Gebiet zeichnet sich durch das großflächige Vorkommen arten- und strukturreicher Buchenwälder und Buchenmischwälder auf kalkhaltigem Boden (Braunerden) aus. Zum größten Teil handelt es sich um Waldmeister-Buchenwälder mit einer artenreichen Krautschicht . Diese Wälder stocken auf einem nördlichen Vorposten der Kreideerhebungen der Münsterländischen Bucht . Hier erreichen zahlreiche Pflanzenarten ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze. In einigen Bestände ist eine starke Zunahme der Brombeere zu beobachten. Wertbestimmend sind die großflächig und naturnahe ausgeprägten Waldbestände der Buchen und Buchenmischwälder. Das strukturreiche Waldgebiet stellt ein wertvolles Trittsteinbiotop von herausragender Bedeutung im regionalen Biotopverbund der Waldgebiete (LSG-Baumberge) im nördlichen Münsterland dar. Wichtigstes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der großflächigen Buchenwälder durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Schwerpunkt dabei ist die Erhaltung und die Entwicklung von Altholzbeständen und die Umwandlung der eingesteuten Fichtenparzellen in Buchenwald bzw. Eichen-Buchenmischwald.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) <9130> (90,85 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (5,91 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (90,82 ha)
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (16,15 ha)
  • Buchenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AA2> (5,56 ha)
  • Buchenmischwald mit Nadelbaumarten <AA4> (3,28 ha)
  • Buchen-Eichenmischwald <AB1> (5,71 ha)
  • Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AB3> (1,80 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (34,78 ha)
  • Eschenwald <AM0> (0,40 ha)
  • Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AM1> (3,20 ha)
  • Hainbuchenmischwald mit Nadelbaumarten <AQ6> (0,12 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (4,50 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
  • Uhu (Bubo bubo)
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Douglasie (Pseudotsuga menziesii)
  • Echtes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Galeobdolon luteum)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Mauerlattich (Mycelis muralis)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
  • Stachelbeere (Ribes uva-crispa)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Vielblütige Weisswurz (Polygonatum multiflorum)
  • Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Segge (Carex sylvatica)
  • Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
Tierarten:
  • Uhu (Bubo bubo)
Schutzziele:
  • Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder.
Gefährdungen:
  • Ausbreitung Problempflanzen (Brombeere)
  • Duengerdrift (LW)
  • Eutrophierung
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • Kahlschlag, unsachgemaesser Holzeinschlag (FW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Erhoehung des Laubholzanteils
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Totholz erhalten
  • Vermeidung Eutrophierung
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