Inhalt:
Naturschutzgebiet Hanfteich (ST-025)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hanfteich |
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Kennung: |
ST-025 |
Ort: | Saerbeck |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 5,62 ha |
Offizielle Fläche: | 5,63 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1938 |
Inkraft: | 2010 |
Außerkraft: | 2030 |
Schutzziel: | (1) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaflen oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten; insbesondere zum Erhalt des Heideweihers als Lebensraum und Vermehrungsort für heide- und moortypische Tier- und Pflanzenarten. b) zur Erhaltung und Entwicklung der oligo- bis mesotrophen Stillgewässer, c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Boden- wasserhaushalts, d) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzungen gepräg- ten Umgebung, e) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtli- chen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung, f) wegen Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Strukturvielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks, g) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbeson- dere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000", i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltuugszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie, Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und / oder der Isoeto- Nanojuncetea (3130) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Amphibien und Reptilien, die im Anhang II bzw. IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind: - Kammmolch (Triturus cristatus) - Moorfrosch ( Rana arvalis) i) Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung für folgende Pflanzenarten: - Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) (prioritäre Art). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3811-0065 |
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Objektbezeichnung: |
Hanfteich |
Link zur Karte: | BK-3811-0065 |
Objektbeschreibung: |
Kennung: |
BK-3811-063 |
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Objektbezeichnung: |
Umfeld des NSG "Hanfteich" |
Link zur Karte: | BK-3811-063 |
Objektbeschreibung: | Das Umfeld des NSG Hanfteich, bestehend aus neu angelegten Biotopen und einem Waldstreifen. Westlich des Naturschutzgebietes erstreckt sich bis zur Strasse hin ein schmaler Kiefernwaldstreifen mit z.T. hoeheren Anteilen an Stieleiche und Sandbirke. Der Bereich wird von mehreren ehemaligen Wallhecken durchzogen und weist insgesamt ein welliges, duenenartiges Bodenrelief auf. Am Nordostrand des Naturschutzgebietes, von diesem und der angrenzenden Strasse durch einen gehoelzbewachsenen Erdwall getrennt, wurde 1989 ein Kleingewaesser angelegt. Das Gewaesser mit flachen Uferzonen weist im Sommer nur einen geringen Wasserstand auf. Inzwischen haben sich mehrere seltene und stark gefaehrdete Pflanzenarten der Heideweiher angesiedelt. Zur Foerderung der Heideweiherarten waere eine teilweise Entfernung der sich inzwischen gebildeten Schlammschicht sinnvoll. Am Sued- und Ostrand des NSG Hanfteich wurde auf einer Breite von ca. 30 m der Oberboden des ehemals vorhandenen Ackers abgeschoben und eine Verwallung zum angrenzenden Acker angelegt. Der Wall ist lueckig mit jungen Laubgehoelzen bepflanzt. Der abgeschobene Bereich weist sehr unterschiedliche Feuchtigkeitsverhaeltnisse auf. Dementsprechend kommen sowohl Flaechen mit Trockenrasenvegetation als auch Flaechen mit dichter Feuchtwiesenvegetation vor. Auch in diesem Bereich haben sich mehrere gefaehrdete Pflanzenarten angesiedelt. Darueber hinaus ist die Flaeche (Teil-)Lebensraum des gefaehrdeten Schachbrettfalters und weist eine arten- und individuenreiche Heuschreckenfauna auf. Ausserdem ist der Bereich potentieller Landlebensraum fuer die Amphibien des NSG Hanfteich. Der gesamte Bereich ist als Pufferzone fuer das Naturschutzgebiet bedeutsam und sollte in dieses einbezogen werden. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 62-Biotoptypen vor: - naturnahe Stillgewaesser (FE1) |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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