Inhalt:
Naturschutzgebiet Mettinger Moor (ST-026)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Mettinger Moor |
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Kennung: |
ST-026 |
Ort: | Mettingen |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 135,56 ha |
Offizielle Fläche: | 135,67 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1987 |
Inkraft: | 2011 |
Außerkraft: | 2031 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung und Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefaehrdeten land- schaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem der letzten, weitgehend abgetorften, ehemaligen Hochmoorkomplexen NRW´s und von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Wat- und Wiesenvoegeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Gruenlandes, b) Zur Erhaltung und Entwicklung eines grossflaechigen Feuchtwiesen - Moorwaldbereiches als landesweit bedeutsames Brut-, Rast- und Ueberwinterungsquartiers fuer zahlreiche, z.T. stark gefaehrdete Vogelarten, c) Zum Erhalt der schutzwuerdigen Boeden: Boden mit einem hohen Biotopentwicklungs- potential (z. B. Hochmoor) und Boeden mit Archivfunktion, d) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, e) Wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, f) Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, g) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europaeischen Netzes NATURA 2000, h)Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Pflanzen- und Tierarten von gemein- schaftlichem Interesse gem.Art.4 Abs.4 i.Verb. mit Art.2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gem.Anhang I der FFH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraphen 32 Abs.3 BNatSchG: - Moorwaelder (91DO, Prioritaerer Lebensraum), - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010), - Trockene Heidegebiete (4030), - Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen (9190). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgeblicher Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraphen 32 Abs.3BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind: - Sumpfohreule (Asio flammeus), - Kornweihe (Circus cyaneus), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Wiesenweihe (Circus pygargus), - Kranich (Grus grus), - Neuntoeter (Lanius Collurio), - Heidelerche (Lullula arborae), - Schwarzspecht (Dryocopus martius). sowie regelmaessig vorkommende Zugvoegel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgefuehrt sind: - Krickente (Anas crecca) - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Baumpieper ( Anthus trivialis), - Kuckuck ( Cuculus canorus), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Raubwuerger (Lanius excubitor)), - Pirol (Oriolus oriolus), - Waldlaubsaenger (Phylloscopus sibilatrix), - Grosser Brachvogel (Numenius arquata). - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), h) Das Gebiet hat darueber hinaus Bedeutung fuer folgende Arten der Fauna und Flora: - Schlingnatter (Coronella austriaca), - Moorfrosch (Rana arvalis), - Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia), - Schmalblaettriges Wollgras (Eriophorum angustifolium), - Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum), - Fadenbinse (Juncus filiformis). Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Moorlandschaft mit einem typischen Mosaik aus Moorwaeldern, dystrophen Seen, feuchten Heidegebieten und Feuchtgruenland sowie Sicherung eines stabilen, landschafts- typischen Wasser- und Naehrstoffhaushaltes. Zum Schutz der naehrstoffarmen, hochmoor- typischen Lebensraeume ist eine ausreichende grosse naehrstoffarme Pufferzone durch die Extensivierung des umliegenden Gruenlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung anzulegen bzw. erhalten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3612-0006 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Mettinger Moor |
Link zur Karte: | BK-3612-0006 |
Objektbeschreibung: | Das "Mettinger Moor" ist der südöstliche Teil eines ehemals größeren Hochmoorgebietes, das östlich der Ortschaft Recke und nördlich des Mittellandkanals beiderseits der Landesgrenzen in die weichselzeitlichen Talsandplatten der "Plantüner Sandebene" eingelagert war. Das noch vor 150 Jahren vollständig aus Moor bestehende Gebiet wurde weitgehend abgetorft. Dort findet sich heute ein schachbrettartiges Mosaik aus Birkenwäldern, kleinflächig auch Birken-Moorwäldern sowie überwiegend extensiv genutzten Feuchtwiesen und einzelnen Ackerflächen. Zahlreiche Entwässerungsgräben sind im Gebiet vorhanden. Örtlich wachsen trockene und feuchte Heiden. Besonders wertvoll als Lebensraum für typische und teils gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind die Bruchwälder, Flutrasen und Feuchtwiesen sowie die trockenen und feuchten Heiden. So lassen sich im Gebiet zahreiche Pflanzen der Roten Liste finden. Zusammen mit dem westlich angrenzenden Naturschutzgebiet Recker Moor hat das Gebiet hat eine landesweit herausragende, repräsentative Bedeutung für den Schutz hochmortypischer Lebensräume und Vegetation sowie der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus ist es ein wichtiger Teil des Vogelschutzgebietes Düsterdieker Niederung und bietet mit mageren und feuchten Extensivgrünlandflächen Lebensraum für zahlreiche, zum Teil stark gefährdeten Brutvogelarten sowie Durchzügler, Nahrungs- und Wintergäste. Zur Erhaltung und Förderung der noch vorhandenen gefährdeten Lebensgemeinschaften des Naturschutzgebietes sind spezielle Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen notwendig, die kurzfristig umgesetzt werden sollten. Hierzu gehören die weitere Offenhaltung von Blänken, sowie die Offenhaltung der trockenen und feuchten Heiden. Feuchtes und mageres Grünland sollte erhalten bzw. wiederhergestellt und extensiv bewirtschaftet werden. Säume entlang von Wegen, Gräben und zwischen Grünlandflächen sind wichtige Lebensräume und Rückzugsgebiete u. a. für zahlreiche Insektenarten und sollten extensiv, aber regelmäßig gepflegt, d. h. gemäht und abgeräumt werden. Darüber hinaus sollten weitere Flächen angekauft und Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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