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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Wentruper Berge (ST-027)

Objektbezeichnung:

NSG Wentruper Berge

Kennung:

ST-027

Ort: Greven
Kreis: Steinfurt
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 61,44 ha
Offizielle Fläche: 62,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2004
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Das NSG wird festgesetzt

a) Zur Erhaltung eines Duenengelaendes aus unterschiedlichen Duenenkoerpern, kleinen
Kuppenduenen und langgestreckten Duenenruecken unmittelbar am Rande der Ems-
aue, als Bestandteil einer typischen Flusslandschaft sowie eines Biotopverbundes von
landesweiter Bedeutung;

b) Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung sowie zur Wiederherstellung der Le-
bensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und ge-
faehrdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung natur-
naher alter bodensaurer Eichenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren ver-
schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie der
Waldraender durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft
einschließlich ihrer Nebenbaumartensowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und
Foerderung der Naturverjuengung,
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt und
Totholz, insbesondere von Großhoehlen- und Uraltbaeumen,
- Vermehrung der bodensauren Eichenwaelder durch den Umbau von mit nicht boden-
staendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen auf geeigneten Standorten,
- angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens
50 % Stiel- oder Traubeneiche auf Flaechen mit konkurrierender Buche,

c) Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung vonLebensgemeinschaften und Lebens-
staetten bestimmter z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildle-
bender Pflanzen und Tierarten, insbesondere von Voegeln, Reptilien, Amphibien,
und Wirbellosen (Libellen u.a.), die sich diesem Lebensraum angepasst haben,
sowie deren Lebensstaetten wie

- offene Sandablagerungen sowie Sandwege,
- Saeume und Raine,
- Alt- und Totholz, insbesondere Hoehlen- und Uraltbaeume,

d) Aus geowissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdge-
schichtlichen Gruenden und der biogeographischen Bedeutung,

e) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzbarkeit
des Gebietes,

f) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,

g) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der
natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier und Pflanzenarten von gemein-
schaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art.2 der Richtlinie 92/43/EWG des
Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992. Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche
Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richt-
linie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG:

- alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen (9190).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3811-0999
Kennung:

BK-3811-0999

Objektbezeichnung:

NSG Wentruper Berge

Link zur Karte: BK-3811-0999
Objektbeschreibung: Nördlich von Greven liegt, unmittelbar östlich an das FFH-Gebiet "Emsaue" angrenzend, das weitgehend bewaldete Binnendünengebiet der Wentruper Berge. Es besteht etwa zur Hälfte aus bodensauren Eichen(misch)wäldern, ansonsten aus Kiefernmischwäldern und in geringerem Umfang auch reinen Kiefernwäldern. Im Süden des Gebietes wurde 2010 als Kompensationsmaßnahme eine offene, ca. 1,5 ha große Dünenfläche durch Rodung von Kiefernwald und Oberbodenabtrag hergestellt. Vor allem der nördliche Teil des Gebietes hat ein stark bewegtes Kleinrelief mit gut ausgebildeten, bewaldeten Dünenkuppen- und -rücken, die zum Teil von typisch ausgebildeten Eichen-Birkenwäldern, tlw. von Kiefernwald eingenommen werden. Hier bilden örtlich die Sand-Segge sowie der Tüpfelfarn dichte Bestände. Ansonsten wird der Unterwuchs der bodensauren Laubwaldbestände und der Nadelwälder zumeist von der Brombeere geprägt, die vielerorts Deckungen von weit über 75 % erreicht und die typische Krautschicht verdrängt. In einigen Beständen tritt zudem die Späte Traubenkirsche als weiter Problempflanze hinzu. Auf der 2010 hergestellten offenen Sandfläche im Süden treten vereinzelt typische Arten der Sandmagerrasen und Heiden auf, allerdings werden auch hier größere Bereiche bereits wieder von dichtem Brombeerbewuchs eingenommen. Das stadtnahe Gebiet ist von zahlreichen Waldwegen, Pfaden und einer befestigten Straße durchzogen, welche von vielen Erholungssuchenden genutzt werden. Am befestigten Hauptweg liegt zudem ein Hundesportplatz. Das vorliegende große, zusammenhängende Gebiet am Rande der Emsaue ist von landesweiter Bedeutung. Seinen besonderen Wert machen vor allem die gut ausgeprägten, weitläufigen Dünenstrukturen aus. Von den ehemals weit verbreiteten, typisch ausgebildeten Birken-Eichenwäldern sind noch Restbestände vorhanden. Dieser Waldtyp kommt auf nährstoffarmen Sandböden vor und gilt in Nordrhein-Westfalen als stark gefährdet. Das Gebiet bildet die regionale Biotopverbundfläche "Dünenkomplex Wentruper Berge nördlich von Greven". Der Komplex ist Teil der am Rand der Emsaue befindlichen Dünenbereiche und ist dementsprechend funktionaler Teil des landesweit bedeutsamen Emsauen-Verbundkorridors. Die wichtigsten Ziele für das Gebiet sind die Erhaltung und Förderung der noch vorhandenen gut ausgebildeten Birken-Eichenwaldbestände sowie der Erhalt der Dünenstrukturen sowie das Offenhalten der hergestellten Dünenfläche im Süden. Weiterhin ist ein langfristiger Umbau nicht standortheimischer Nadel(misch)wälder in Birken-Eichenwald anzustreben.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen mit Quercus robur <9190> (4,20 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Waelder auf Duenenstandorten und naehrstoffarmen Sandboeden (nicht FFH-LRT) <NAD0> (2,32 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete vegetationsarme Sand-, Kies- oder Schotterflaechen und Rohboeden (nicht FFH-LRT) <NGF0> (1,65 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Eichenwald <AB0> (25,34 ha)
  • Buchen-Eichenmischwald <AB1> (0,32 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (0,79 ha)
  • Birkenwald <AD0> (2,99 ha)
  • Eichen-Birkenmischwald <AD1> (2,19 ha)
  • Kiefernwald <AK0> (7,78 ha)
  • Kiefernmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AK1> (17,30 ha)
  • Lärchenmischwald <AS1> (0,45 ha)
  • Vegetationsarme Sandflächen <GF2> (1,65 ha)
  • Sport- und Erholungsanlage <HU0> (0,42 ha)
  • Wirtschaftsweg <VB0> (0,43 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Asiatische Kermesbeere (Phytolacca esculenta)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Einjähriges Rispengras (Poa annua)
  • Esskastanie (Castanea sativa)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Gemeiner Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosser Dornfarn (Dryopteris dilatata)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Maiglöckchen (Convallaria majalis)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Ranken-Lerchensporn (Ceratocapnos claviculata)
  • Robinie (Robinia pseudoacacia)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sand-Segge (Carex arenaria)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Vogelfuss (Ornithopus perpusillus)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Weiches Honiggras (Holcus mollis)
  • Weidenröschen (unbestimmt) (Epilobium spec.)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Zarte Binse (Juncus tenuis)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
  • Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Schutzziele:
  • Erhaltung von wertvollen Binnendünnen und gefährdeten Laubwaldgesellschaften sowie Entwicklung von bodenständigen Laubwaldgesellschaften
Gefährdungen:
  • Aufforstung
  • Einwanderung, Ausbreitung Neophyten
  • Eutrophierung
  • Freizeitaktivitaeten (Spaziergänger mit Hunden)
  • Stoerungs-, Eutrophierungszeiger
  • Zerstoerung der Gelaendemorphologie
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • keine Aufforstung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Vermeidung Eutrophierung
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