Inhalt:
Naturschutzgebiet Feuchtgebiet Saerbeck (ST-029)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Feuchtgebiet Saerbeck |
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Kennung: |
ST-029 |
Ort: | Saerbeck |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 252,27 ha |
Offizielle Fläche: | 252,27 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1983 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 2033 |
Schutzziel: | 1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatschG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefaehrdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem ehemaligen Heidegebiet mit Feucht- und Trockenheide und von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Wat- und Wiesenvoegeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Gruenlandes, b) Zur Erhaltung und Entwicklung eines grossflaechigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeutsames Brut-, Rast- und Ueberwinterungsquartier fuer zahlreiche, z.T. stark gefaehrdete Vogelarten, c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwuerdigen Boeden: Boeden mit extremen Wasser- und geringen Naehrstoffangeboten als natuerlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Boeden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) Wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, e) Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, f) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzengesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend: - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Uferschnepfe (Limosa limosa) Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Eisvogel (Alcedo atthis) - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) - Heidelerche (Lullula arborea) - Kampfläufer (Philomachus pugnax) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Rotmilan (Milvus milvus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Schwarzstorch (Ciconia nigra) - Silberreiher (Egretta alba) - Singschwan (Cygnus cygnus) - Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) - Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) - Wachtelkönig (Crex crex) - Wanderfalke (Falco peregrinus) - Wespenbussard (Pernis apivorus) sowie für regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Baumfalke (Falco subbuteo) - Blässgans (Anser albifrons) - Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) - Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) - Grünschenkel (Tringa nebularia) - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Knäkente (Anas querquedula) - Krickente (Anas crecca) - Löffelente (Anas clypeata) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - Pirol (Oriolus oriolus) - Pfeifente (Anas penelope) - Rotschenkel (Tringa totanus) - Schnatterente (Anas strepera) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Spießente (Anas acuta) - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpacaeus) - Wachtel (Cortunix cortunix) - Waldwasserläufer (Tringa ochropus) - Wiesenpieper (Anthus pratensis) - Zwergschnepfe (Lymnocrytes minimus) - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes zur Vermeidung einer Eutrophierung sicherzustellen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3812-901 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Feuchtgebiet Saerbeck |
Link zur Karte: | BK-3812-901 |
Objektbeschreibung: | 1. Großflächiges, zusammenhängendes Feuchtwiesengebiet westlich des Dortmund-Ems-Kanals. Zusammen mit seinem Umland bildete das Feuchtwiesengebiet Saerbeck eines der Hauptzentren des westfälischen Limikolenvorkommens. Nach Einsetzen einer artenschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung v.a. der Anlage von Blänken im NSG Feuchtgebiet Saerbeck selbst und der beginnenden Wiedervernässung konnten sich Feucht- und Nasswiesengesellschaften wiederentwickeln und der Brutvogelbestand stabilisieren. Die südliche Gebietshälfte weist nahezu offene Grünlandflächen auf, die überwiegend von Feucht- und Nassgrünland geprägt sind. Sie wird vom angestauten Mühlenbach in ost-westlicher Richtung durchflossen. Das Gewässer ist von feuchten Hochstauden bzw. Röhrichtarten gesäumt, die in die angrenzenden Feuchtgrünlandflächen übergehen. Die nördliche Gebietshälfte hingegen ist durch Baumreihen und Hecken an den Wegen und Parzellengrenzen reicher strukturiert, wobei sich der Bewuchs überwiegend aus Arten des trockenen und feuchten Eichen-Birkenwaldes zusammensetzt. Im gesamten Gebiets befinden sich zahlreiche Blänken, die an den Flachufern von Binsen-Brennhahnenfußfluren besiedelt werden. Der überwiegende Teil der Grünlandflächen ist den Honiggras-Feuchtwiesen und den Weidelgras-Weißkleeweiden zuzuordnen. Kleinflächiger ist das Nassgrünland mit Sumpfdotterblumenwiesen und Flutrasen ausgebildet. Viele der extensiv genutzten Mähwiesen weisen große Bestände mit Großem Klappertopf auf. Auf einem kleinen Dünenstandort im Westen stockt ein Eichen-Birkenwald mit einer Kiefernparzelle. Im Osten des Gebietes befindet sich in der Nähe des Kanals ein ca. 1 ha großer Erlenbruchwald mit z.T. hohem Hybridpappelanteil. Die Krautschicht wird teilweise von Sumpfarten dominiert, u.a. die Sumpf-Segge. Am Südrand liegen drei Kleingewässer; zwei davon sind nach Süden hin abgeflacht worden. Hier finden sich Röhrichtarten und Schilfbestände. Das östliche Gewässer ist von dichtem Erlengehölz gesäumt. Hervorzuheben ist eine große, überstaute Wasserfläche im Westen, die zahlreichen Vogelarten als Rast- und Nahrungshabitat dient. Randliche Flutrasenbereiche sind mit großen Vorkommen der Pferdesaat besiedelt. 2. Das Feuchtgebiet Saerbeck zeichnet sich durch das großflächige Vorhandensein typischer Pflanzengesellschaften des Feucht- und Nassgrünlandes aus, in dem auch zahlreiche gefährdete Pflanzenarten vorkommen. Damit ist es im Naturraum Ostmünsterland eines der besterhaltenen Gebiete mit hoher Repräsentativität, die im Zuge des Feuchtwiesenschutzprogramms NRW ausgewiesen wurden. Aufgrund dessen, dass sämtliche Flächen in öffentlicher Hand sind, ergibt sich eine räumliche Geschlossenheit gut entwickelter Feuchtwiesen im guten Erhaltungszustand. Damit verbunden ist auch eine hohe Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für Wiesen-und Watvögel mit nationaler Wertigkeit. Außerdem hat eine landesweite Bedeutung als Rastgebiet für Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz und Krickente. Der Entwicklungsstand des Gebietes ist weitgehend zielkonform. 3. Das Gebiet stellt einen zentralen Teil bedeutender Habitate für Limikolen dar. Entsprechend wurde es dem Vogelschutzgebiet „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ zugeordnet, das im europaweiten Biotopverbund von NATURA 2000 bei der EU gemeldet wurde. Darüber hinaus steht das Feuchtgebiet Saerbeck gemäß dem Feuchtwiesenschutzprogramm NRW im räumlichen Verbund mit mehreren Schutzgebieten, im Nordwesten das NSG Haverforths Wiesen, im Osten das NSG Am Janhaarspool und im Südosten das NSG In den Hiärken. 4. Hauptziel sind der Erhalt und die Optimierung eines großflächigen Feuchtwiesengebietes als Lebensraum für an feuchtes Grünland gebundene Tier- und Pflanzenarten. Dies beinhaltet die Fortsetzung der extensiven Grünlandbewirtschaftung mit ausgewogenem Verhältnis von Wiesen- und Weidenutzung sowie die Offenhaltung der zahlreichen Gewässer und die Pflege der Gehölzstrukturen. Dabei ist die Förderung der Populationen von Wat- und Wiesenvögeln in den Vordergrund zu stellen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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