Inhalt:
Naturschutzgebiet Vorbleck (ST-030)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Vorbleck |
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Kennung: |
ST-030 |
Ort: | Ladbergen |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 36,42 ha |
Offizielle Fläche: | 36,45 ha |
Flächenanzahl: | 7 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1985 |
Inkraft: | 2014 |
Außerkraft: | 2034 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere für seltene und z. T. stark gefährdete Wat- und Wieserivögel, Amphibien und Wirbellose sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Über- winterungsgebiet sowie als bedeutsames Brutgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver- änderungen ökologischer Zusammenhänge, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes zur Vermeidung einer Eutrophierung sicherzustellen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Vorbleck |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Vorbleck liegt auf einem ehemaligen Niederungsmoor und ist heute wieder im Wesentlichen durch Grünland geprägt. Bedingt durch zahlreiche tiefe, das Gebiet einrahmende Entwässerungsgräben handelt es sich größtenteils um mageres und mesophiles Grünland, während Feucht- und Nassgrünland lediglich auf drei Teilflächen im Zentrum beschränkt sind. In diesem zentralen Teil des Schutzgebietes liegen auch zwei nährstoffarme Heideweiher im Grünland. Randlich der Grünlandflächen liegen mehrere, meist schmale Hecken oder Baumreihen. In der nördlichen Teilfläche befindet sich eine Streuobstwiese. Das Naturschutzgebiet wird von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Straße durchquert und ist in mehrere, nicht zusammenhängende Teilstücke gegliedert. Den besonderen naturschutzfachlichen Wert des Schutzgebietes macht der hohe Grünlandanteil aus. Da für alle Grünländer extensive Nutzungsverträge bestehen, sind viele Flächen nährstoffarm. Eine Kompensationsfläche im Südosten des Gebietes, sowie öffentliche Flächen im zentralen Bereich, sind zudem besonders blütenreich ausgeprägt. Im Zusammenhang mit den nähstoffarmen Heideweihern stellen diese Habitatkomplexe wichtige Lebensräume für Insekten dar. Als Bruthabitat für Wiesenbrüter ist das Gebiet für Kiebitz und Großen Brachvogel von Bedeutung. Die zusammenhängenden Grünlandbereiche sind zudem wichtige Habitate für zahlreiche Durchzügler, Nahrungs- und Wintergäste. Im regionalen Biotopverbund stellt das Schutzgebiet insbesondere für Wiesenvögel einen wichtigen Trittstein dar. Wesentliches Entwicklungsziel ist die Wiederherstellung eines landschaftstypischen Wasserhaushaltes und die Entwicklung von Feuchtgrünland. Der Vertragsnaturschutz auf privatem Grünland sollte beibehalten werden. Die Insektenvielfalt sollte durch jährlich alternierende Altgrasstreifen zusätzlich gefördert werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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