Inhalt:
Naturschutzgebiet Bockholter Berge (ST-032)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Bockholter Berge |
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Kennung: |
ST-032 |
Ort: | Greven |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 60,74 ha |
Offizielle Fläche: | 61,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1939 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Das NSG wird festgesetzt a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung kleinflaechiger Duenenbereiche mit Heideresten, Sandtrockenrasen und offenen Sandflaechen im Bereich der Emsaue, als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung des naturnahen Verlaufes des Gellenbaches mit seinen bachbegleitenden naturnahen Waldgesellschaften, c) Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung sowie zur Wiederherstellung der Lebens- gemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestaende mit Halbtrockenrasen und Zwergstrauchheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwaelder mit ihrer typischen Flora und Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Vegetationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie der Waldraender, - zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Pflanzenarten, Voegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserinsekten, die sich diesem Lebensraum angepasst haben, sowie deren Lebensstaetten wie - offene Sand- und Kiesablagerungen sowie Sandwege, - Saeume und Raine, Alt- und Totholz, insbesondere Hoehlen- und Uraltbaeume, sowie Baumstubben, - Steil- und Flachufer, Uferabbrueche und Auskolkungen. d) Aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gruenden und der biogeographischen Bedeutung, e) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des Gebietes, f) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, g)Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992. Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: - Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130), - alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen (9190), sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFHRichtlinie als massgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE-3711-301 "Emsaue MS,ST" i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: - Kammmolch (Triturus cristatus), - Groppe (Cottus gobio), - Steinbeißer (Cobitis taenia), - Bachneunauge (Lampetra planeri), Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer im FFH-Gebiet "Emsaue MS, ST" vorkommende Vogelarten gemaess Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Wachtelkönig (Crex crex), Regelmaessig vorkommende Zugvoegel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind: - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), - Teichrohrsaenger (Acrocephalus scripaceus), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Wasserralle (Rallus aquaticus), - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), - Pirol (Oriolus oriolus), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Uferschwalbe (Riparia riparia), - Waldwasserlaeufer (Tringa ochtropus). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3911-0035 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Bockholter Berge |
Link zur Karte: | BK-3911-0035 |
Objektbeschreibung: | Ausgedehnter Dünenbereich rechts der Ems östlich von Gimbte mit alten Eichen- und Kiefernmischwäldern, Wacholderheideresten, Sandtrockenrasen und dem naturnah verlaufenden Gellenbach. Das Naturschutzgebiet Bockholter Berge grenzt im Süden und Westen an die Emsaue an, im Norden liegt das Landschaftsschutzgebiet Guntruper Berge und im Osten wird die Fläche von der Straße Schifffahrter Damm begrenzt. Das Gebiet wird durch einen größeren Weg in einen Nord- und Südteil unterteilt, besonders im nördlichen Bereich stocken großflächig FFH-Lebensraumtypen wie alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen. Ein großer Teil der Fläche ist mit Kiefernmischwald bestockt, der im Unterwuchs von Brombeere und Adlerfarn dominiert wird, lokal aber auch mit Draht-Schmiele, Tüpfelfarn, Pfeifengras und Vogelbeere naturnahen Unterwuchs aufweist. Beidseits des Weges liegen im Westen gesetzlich geschützte Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden, welche beweidet werden. Hier sind kleinere offene Sandanrisse mit Trockenrasen vorhanden. Südlich des Weges stocken neben Kiefernmischwäldern und reinen Kiefernbeständen vor allem altholzreiche Birken-Eichen-Wälder mit verarmter Krautschicht sowie bodensaure Birkenwälder mit naturnahem Unterwuchs aus Vogelbeere, Rasen-Schmiele und Faulbaum. Lokal sind zudem Aufforstungen aus Rot-Eiche und Fichte vertreten. Im Norden der Bockholter Berge verläuft der stellenweise tief eingeschnittene Gellenbach mit naturnahen Strukturen wie Mäandern, Prall- und Gleithängen, Sandbänken sowie Steilufern. Der Westteil des Gellenbaches ist begradigt und weist weniger naturnahe Strukturelemente auf. Nördlich an den Gellenbach grenzen alte totholzreiche Eichen- und Buchenwälder mit Dominanzbeständen von Adlerfarn und Brombeere sowie stellenweise auch Kiefer- und Fichtenbestände an. Im Süden des Gellenbaches treten FFH-Lebensraumtypen wie Birken-Eichen-Wälder und Kiefernmischwälder auf Dünenstandorten auf. Das Gebiet ist von zahlreichen Wegen und Reitwegen durchzogen und wird stark freizeitlich genutzt, die Wege sind allerdings für den Autoverkehr gesperrt. Das Gebiet ist als landschaftsraumtypischer Biotopkomplex auf einem besonderen Untergrund und mit dem Vorkommen von Althölzern außerordentlich wertvoll. Der großflächige Dünenkomplex weist mit Heidebereichen, offenen Sandstellen, einem naturnahen Bach und naturnahen bodensauren Waldbeständen Lebensstätten seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten auf. Im Gebiet kommen Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Anhang I, Arten von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie vor sowie Vogelarten der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) vor, so dass den Bockholter Bergen eine internationale Bedeutung zukommt. Die Fläche ist als begleitender Dünenkomplex ein Teil der Verbundfläche "Emsaue zwischen nördlicher Landesgrenze und Kreisgrenze Münster", welche als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung ist. Langfristig sollte eine Umwandlung der nicht bodenständigen Waldbestände in einen bodensauren Birken-Eichen-Wald erfolgen, zudem sollten die seltenen und gefährdeten Lebensräume mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten im Gebiet unbedingt erhalten und teilweise auch optimiert werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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