Inhalt:
Naturschutzgebiet Harskamp (ST-035)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Harskamp |
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Kennung: |
ST-035 |
Ort: | Wettringen |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 89,16 ha |
Offizielle Fläche: | 89,23 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1952 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 2033 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen. (2) Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einer ehemaligen Heide-Feuchtwiesenlandschaft und von seltenen, zum Teil stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften dystropher Heideweiher, Feuchtheiden, Hochmoorkomplexen mit einem Übergangs- und Schwingrasenmoor auf Torfsubstraten sowie Feuchtgrünland, b) zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes mit seinem typischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalt, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verän- derungen ökologischer Zusammenhänge, f) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen- gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- äume von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: - oligo-/mesotrophe Gewässer (3130) - dystrophe Seen (3160) - feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010) - Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150) - alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) h) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Neuntöter (Lanius collurio) sowie für regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) - Baumfalke (Falco subbuteo) - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) i) zur Erhaltung und Entwicklung weiterer Arten der Flora und Fauna, u.a.: - Hirse-Segge (Carex panicea) - Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia) - Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium) - Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum) - Moor-Bärlapp (Lycopodiella inundata) - Gagel (Myrica gale) - Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba) - Braunes Schnabelried (Rhynchospora fusca) - gefährdete Torfmoose (8 gefährdete Sphagnum- spec.) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung eines Feuchtheide-Moor-Komplexes mit dystrophen Heideweihern, Moorschlenen-Pioniergesellschaften, bodensauren Eichenwäldern und Feuchtheide mit den typischen Tier- und Pflanzenarten und einem landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalt sowie die Extensivierung des Grünlandes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Harskamp |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | 1. Inmitten der weitgehend ackerbaulich genutzten Landschaft der "Brechte" und weiteren umgebenden Naturschutzgebieten sind im NSG "Harskamp" letzte Reste der einstmals ausgedehnten Heide-Feuchtwiesenlandschaft erhalten. Der größte Teil des Naturschutzgebietes besteht aus Grünland, das inzwischen überwiegend als Feuchtgrünland eingestuft werden kann. Die einzelnen Grünlandparzellen sind häufig von Hecken oder Gehölzreihen begrenzt. Neben einigen Gräben wird das Gebiet von einem über die WRRL renaturierten Bach, dem sog. Wüstegraben durchzogen. Im Norden des NSG liegt ein kleiner, entwässerter Erlenbruchwald. Kern des Naturschutzgebietes bildet ein etwa 6,5 ha großer Feuchtheide-Moor-Komplex, der aus zwei Teilflächen besteht. Diese sind von einem schmalen Gehölzgürtel, meistens Eichen-Birkenwald, seltener Kiefern oder Erlen umgeben. Den geologischen Untergrund bilden nährstoffarme Sande, stellenweise sind geringe Torfauflagen vorhanden. Einige flache Senken werden hier von torfmoos- und wollgrasreichen Ausbildungen eingenommen. Nach umfangreichem Abplaggen 2012 und dem Verschluss eines Grabens sind die Flächen großflächig mit Torfmoorschlenken bedeckt, in denen sich mosaikartig Glockenheidebestände unterschiedlichen Alters einfügen. Zudem befinden sich hier auch größere Gagelbestände. Trockene Calluna-Heide kommt nur kleinflächig vor. In der südlichen Teilfläche des Feuchtheide-Komplexes sind drei dystrophe Heideweiher vorhanden. 2. Im NSG Harskamp sind die großflächigen Torfmoorbereiche einzigartig für den Naturraum Westmünsterland. In ihrer reichen Ausprägung mit typischen Arten wie Sonnentau, Moor-Bärlapp, Schnabelried und Deutscher Rasenbinse sind sie landesweit bedeutsam. Wertvolle Bereiche mit Feuchtheiden und dystrophen Gewässern runden die Bedeutung des Gebietes ab. Internationale Wertigkeit ist darüber hinaus wegen des Vorkommens mehrerer FFH-Lebensraumtypen mit der Ausweisung des NSG als FFH-Gebiet gewürdigt worden. Des Weiteren finden sich im umgebenden Grünlandgürtel einige Grünlandflächen mit typischen Ausbildungen der Feuchtwiesen und Magerrasen. Außerdem dient das Gebiet u.a. als Lebensraum für Baumfalke, Baumpieper, Brachvogel, Gartenrotschwanz, Kranich, Schwarzkehlchen, Pirol und Steinkauz. Darüber hinaus befindet sich hier ein regelmäßig genutzter Schlafplatz von überwinternden Kornweihen. In den Feuchtheiden und den dystrophen Gewässern befindet sich eine größere Population des stark gefährdeten Moorfrosches. 3. Aufgrund seiner Flächengröße und vielfältiger Vegetationsstrukturen ist das NSG Harskamp im Verbund mit dem VSG "Moore und Heiden des Westmünsterlandes" eines der wichtigsten Trittsteinbiotope in der Westfälischen Bucht. Mit seinen Kernflächen aus dystrophen Gewässern, Feuchtheide und Torfmoorgesellschaften stellt das Gebiet eine bedeutende Kernfläche im überregionalen Biotopverbund dar. Deren Offenhaltung durch Entkusselung und Abplaggen sind vorrangig durchzuführende Pflegemaßnahmen. Wichtig für das umgebende Grünland sind der Erhalt und die Entwicklung nährstoffarmer Bedingungen und die Sicherstellung einer extensiven Nutzung. Das Naturschutzgebiet steht im Verbund mit weiteren benachbarten Schutzgebieten mit Heideweiher- und Feuchtheidebiotopen wie dem Schnippenpohl und dem Gildehauser Venn. Auch die umgebenden Grünlandbereiche gelten als Trittstein für die im Umfeld bestehenden Naturschutz- und Wiesenvogelbrutgebiete Feuchtwiese Ochtrup und Brechte und haben damit große Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. 4. Hauptentwicklungsziel für das Gebiet ist die Erhaltung einer typischen Moor- und Heidelandschaft mit ihren verschiedenen Biotoptypen sowie die Entwicklung und Wiederherstellung von extensiv genutztem, magerem Feuchtgrünland. Dieser Biotopschutz soll auch die Bestände spezialisierter, an die landesweit extrem seltenen Moor- und Heidestandorte angepassten Pflanzen und Tiere sichern und fördern. Für das im Gebiet vorkommende Feuchtgrünland ist der Wasserhaushalt zu erhalten und teilweise zu optimieren. Darüber hinaus sind Offenhaltung und Freistellung vorhandener Kleingewässer als Voraussetzung für den Lebensraumerhalt zahlreicher Tier- und Pflanzenarten anzusehen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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