Inhalt:
Naturschutzgebiet Stroenfeld (ST-039)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Stroenfeld |
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Kennung: |
ST-039 |
Ort: | Metelen |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 251,32 ha |
Offizielle Fläche: | 251,32 ha |
Flächenanzahl: | 4 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1982 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 2033 |
Schutzziel: | (1) gemäß § 23 BNatschG in Verbindung mit § 32 Abs. BNatschG 2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens- stätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem ehemaligen Heidegebiet mit Feucht- und Trockenheide und von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes, b) - zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeut- sames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten sowie als Lebensraum für z. T. stark gefährdeter Amphibienarten, c) - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) - zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (Böden mit estremen Wasser- und geringen Nährstoffgehalten, e) - wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, f) - zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver- änderungen ökologischer Zusammenhänge; g) - als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen- gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; h) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend: - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Uferschnepfe (Limosa limosa) Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Kampfläufer (Philomachus pugnax) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Singschwan (Cygnus cygnus) sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Baumfalke (Falco subbuteo) - Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) - Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) - Grünschenkel (Tringa nebularia) - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Knäkente (Anas querquedula) - Krickente (Anas crecca) - Löffelente (Anas clypeata) - Pirol (Oriolus oriolus) - Pfeifente (Anas penelope) - Rotschenkel (Tringa totanus) - Schnatterente (Anas strepera) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Spießente (Anas acuta) - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpacaeus) - Wachtel (Cortunix cortunix) - Waldwasserläufer (Tringa ochropus) - Zwergschnepfe (Lymnocrytes minimus) - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes zur Vermeidung einer Eutrophierung sicherzustellen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3808-901 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Strönfeld |
Link zur Karte: | BK-3808-901 |
Objektbeschreibung: | 1. Das NSG Strönfeld liegt in einer ehemals baumlosen und feuchten Heidelandschaft, die erst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach und nach in Kultur genommen wurde. Das Gebiet ist heute durch Hecken, alte Baumreihen und einzelne, unbefestigte und durch Eichen-Birken-Hecken gesäumte Graswege locker gegliedert. In West-Ostrichtung führen vier asphaltierte Wirtschaftswege, hinzu kommt auch noch eine Kreisstraße. Von einem ehemals großräumigen Bereich von über 700 ha, der sich als geeigneter Lebensraum für Limikolen-Populationen auszeichnete, blieb im Zuge von Flurbereinigungen mit Entwässerungsmaßnahmen nur noch das heutige Naturschutzgebiet als Feuchtwiesengebiet bestehen. Außerhalb des NSG liegen vereinzelt weitere Grünlandflächen mit Bedeutung für Wiesenvögel. Heute wird ein großer Teil des meist landeseigenen Grünlandes als Weidelgras-Weißklee-Weide in typischer oder feuchter Prägung bewirtschaftet. Durch Ausmagerung sind stellenweise Übergänge zu Magerweiden zu finden. In wieder vernässten Teilen des Naturschutzgebietes finden sich verschiedene Ausprägungen von Flutrasen, teilweise mit Entwicklungen zu Sumpfdotterblumenwiesen. Zum Teil deuten sich Ausbildungen in Richtung bodensaurer Kleinseggenrieder an. Durch Schließen von Gräben sowie der Anlage von 25 Blänken und 10 Kleingewässern konnten sich wieder eine Reihe gefährdeter Pflanzenarten in den Feuchtgrünlandbereichen ansiedeln. Ein im Westen liegendes Kleingewässer wird von Schilfröhricht und artenreicher Ufervegetation gesäumt. Randlich und im zentralen Teil des Gebietes sind noch einige Ackerparzellen vorhanden. Das Naturschutzgebiet ist in seinem Süd-Ostteil stärker durch Baumreihen und Hecken gegliedert, während sich im westlichen Teil weniger Gehölzstrukturen finden. Im Nordteil des Strönfeldes liegt eine Waldparzelle, die mit den Gehölzarten eine Zuordnung zum Birken-Eichenwald erlaubt. Vorkommen von Pfeifengras weist auf die feuchtere Untergesellschaft dieser Waldgesellschaft hin. Eine Teilfläche im Südosten wird von Fichten dominiert. 2. Das zum Westmünsterland gehörende Strönfeld wird aufgrund seiner hohen Bedeutung für zahlreiche, vielfach gefährdete Tier- und Pflanzenarten in seinem Gebietszustand überwiegend positiv bewertet. Auch die Vorkommen landesweit gefährdeter Pflanzengesellschaften des Feuchtgrünlandes weisen auf die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes hin. Dies drückt sich in einem hohen Flächenanteil gesetzlich geschützter Biotope mit „Seggen- und binsenreichen Nasswiesen“ an. Das Feuchtwiesenschutzgebiet als Teil des Vogelschutzgebietes „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ weist darüber hinaus eine hohe ornithologische Bedeutung auf und ist mit seinen vielen Gewässern auch bedeutender Lebensraum für den Laubfrosch. Landesweite Bedeutung erlangt das Strönfeld als Rastgebiet für Vogelarten wie den Kiebitz, den Großen Brachvogel und die Krickente. Neben der Bedeutung als Brutgebiet für Arten des Offenlandes brüten in den Hecken und Feldgehölzen zahlreiche Gartenrotschwänze sowie der Pirol und der Steinkauz. 3. Im landesweiten Biotopverbund der Feuchtwiesen steht das Strönfeld in engem Zusammenhang mit dem überwiegend zum Kreis Borken gehörenden NSG Füchte-Kallenbeck. Mit seinen verschiedenen Grünlandgesellschaften steht es auch im Verbund der noch ausreichend mit Feuchtwiesen ausgestatteten Naturräume. Als Vogelschutzgebiet ist es Bestandteil des zusammenhängenden Netzes „NATURA 2000“ weist damit auf seine europaweite Bedeutung hin. Dabei stehen vor allem die Wat- und Wiesenvögel im Focus der landesweiten Schutzbemühungen um den Erhalt von Großem Brachvogel, Uferschnepfe und Kiebitz. Nördlich und südlich des Strönfeldes grenzen noch weitere Offenlandflächen an, die für den Erhalt und die Entwicklung von Feuchtwiesen Bedeutung haben. 4. Vordringliches Ziel für das Strönfeld sind der Erhalt und die Förderung Feuchtwiesen abhängiger Vogelarten durch entsprechende Maßnahmen zur Wiedervernässung und zur Extensivierung der Grünlandnutzung. Damit wird gleichzeitig eine Vielfalt unterschiedlicher Feuchtgrünlandgesellsc |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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