Inhalt:
Naturschutzgebiet Schnippenpohl (ST-041)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Schnippenpohl |
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Kennung: |
ST-041 |
Ort: | Wettringen |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 33,33 ha |
Offizielle Fläche: | 32,50 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1952 |
Inkraft: | 2007 |
Außerkraft: | 2027 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen, (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tier- arten in einem nährstoffarmen Heideweiher und in den umgebenden feuchten Waldbereichen sowie von seltenen, zum Teil gefährdeten Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des feuchten Grünlandes, b) zur Erhaltung und Wiederherstellung der nährstoffarmen Bedingungen des Heideweihers als landes- weit bedeutsamer Refugialraum für Moor- und Heideweiherarten sowie zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der naturnahen, feuchten Waldgesellschaft und des umgebenden Feuchtgrünlandes, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000", g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind - Moorfrosch (Rana arvalis) sowie für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz- Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind - Rohrweihe (Circus aeruginosus) sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) h) Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung für folgende Arten der Flora: - Schnabel-Segge (Carex rostrata) - Vielstengelige Sumpfbinse (Eleocharis multicaulis) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium) - Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris) - Sumpf-Johanniskraut (Hypericum elodes) - Sparrige Binse (Juncus squarrosus) - Wacholder (Juniperus communis) - Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris) - Rasenbinse (Trichophorum germanicum) - Dichtes Torfmoos (Sphagnum compactum) - Spieß-Torfmoos (Sphagnum cuspidatum) - Einseitswendiges Torfmoos (Sphagnum subsecundum) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist Eraltung, Sicherung und weitere Entwicklung des Komplexes aus dem nährstoffarmen Heideweiher, den angren- zenden naturnahen und feuchten Waldbereichen und den umgeben- den Feuchtwiesen sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz des nährstoffarmen Heideweihers ist ein Nutzungsverbot für das Gewässer und die Sicherung eines nähr- stoffarmen Umfeldes sowie zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume die Extensivierung des Feucht- grünlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung vorzunehmen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Schnippenpohl |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | 1. Das in der Brechte nordöstlich von Ochtrup liegende, 32,5 ha große Schutzgebiet besteht aus einem kleinen Waldkomplex mit einem flachen Heideweiher, welches im Westen und Süden von Grünlandflächen eingerahmt wird. Der Weiher ist durch Abbau von Toneisenerzen entstanden. Ende 2013 wurde das durch Eutrophierung und Verlandung betroffene Gewässer im Rahmen eines BfN-Projektes renaturiert. Umgeben ist es von einem lichten Birkenbruchwald mit angrenzendem Eichen-Birkenwald. Nördlich des Heideweihers befindet sich eine mit Binsen bestandene feuchte Senke. Nach Westen werden die Sand- und Moorbirken mit zunehmender Trockenheit des Bodens allmählich von alten, krummstämmigen Kiefern ersetzt, während in der Krautschicht Stickstoffzeiger dominieren. Der FFH-Gebietskomplex wird westlich und südlich von Grünlandflächen begrenzt, die teilweise magere Ausbildungen und kleinflächig auch Feuchtgrünland enthalten. 2. Das Gebiet weist einen für das Westmünsterland typischen und gut ausgebildeten Biotopkomplex eines nährstoffarmen Weihers auf. Die im Gebiet anzutreffende typische Heideweihervegetation stellt Reste der ehemals weit verbreiteten feuchten Heide dar. Der oligotrophe Heideweiher und die umgebenden nährstoffarmen Feuchtbereiche weisen mehrere teils sehr seltene und stark bedrohte Pflanzenarten und -gesellschaften auf. Besonders hervorzuheben ist das seit einigen Jahren auftretende Froschkraut, eine prioritäre FFH-Art. Darüber hinaus ist der Heideweiher Lebensraum für den Moorfrosch. Die extensiv genutzten Grünlandflächen haben für Wiesenvögel eine Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat. 3. Der Heideweiher mit dem umgebenden Wald ist als Relikt früherer Heidebiotope auf 5,5 ha als FFH-Gebiet gemeldet. Das Gebiet stellt einen landesweit wichtigen Refugialraum für Moor- und Heideweiherarten dar und gehört zu den Gebieten des Moormonitorings. Es steht im Verbund mit weiteren benachbarten Schutzgebieten mit Heideweiher- und Feuchtheidebiotopen wie dem Harskamp und dem Gildehauser Venn. Auch die angrenzenden Grünlandbereiche gelten als Trittstein für die im Umfeld bestehenden Wiesenvogelbrutgebiete Harskamp, Feuchtwiese Ochtrup und Brechte. 4. Wichtige Entwicklungsziele sind die Erhaltung eines Heideweihers mit umgebenden nährstoffarmen Feuchtbereichen einschließlich seiner Ufer mit Arten der Zwergbinsenfluren sowie des angrenzenden Extensivgrünlandes. Bedeutsam sind auch der Erhalt und die Entwicklung naturnaher, feuchter Waldgesellschaften sowie der Schutz der vielen seltenen und gefährdeten Pflanzenarten. Die erforderliche Offenhaltung des Heideweihers im Gebiet leistet einen Beitrag zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands des LRT 3130 in der atlantischen biogeografischen Region. Dies sichert und fördert auch das Vorkommen des Froschkrauts. Der lebensraumtypische Wasserhaushalt und -chemismus ist unter Berücksichtigung des Einzugsgebiets zu erhalten. Nährstoff- und Schadstoffeinträge sind zu vermeiden und zu vermindern. |
Kennung: |
BK-3709-0155 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Schnippenpohl |
Link zur Karte: | BK-3709-0155 |
Objektbeschreibung: | Betreuungsgebiet der Biologischen Station im Kreis Steinfurt . Es ist geplannt, dass die Station die Biotopbeschreibung aktualisiert. |
Kennung: |
BK-3709-902 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Schnippenpohl |
Link zur Karte: | BK-3709-902 |
Objektbeschreibung: | In der oestlichen Brechte befindet sich ein kleines Waldgebiet mit einem grossen, flachen Heideweiher. Das etwa 80x100m grosse Gewaesser ist durch Abbau von Toneisenerzen entstanden. Sein naehrstoffarmes Wasser wird zunehmend eutrophiert. Neben seltenen Arten des oligotrophen Milieus haben sich bereits Rohrkolben und Teichbinsen angesiedelt. Das Gewaesser ist von einem lichten Birkenbruchwald umgeben, in dem Reste der ehemals weit verbreiteten feuchten Heide erhalten geblieben sind. Eine zweite kleinere, feuchte Kuhle nördlich des Heideweihers ist gaenzlich mit Binsen bestanden, weist aber Reste einer Heideweihervegetation auf. Nach Westen werden die Sand- und Moorbirken mit zunehmender Trockenheit des Bodens allmaehlich von alten, krummstaemmigen Kiefern fast vollstaendig ersetzt. Pfeifengras wir selten, Adlerfarn und Brombeeren sind die Hauptbildner der Krautschicht. Den Untergrund bilden feuchte bis nasse naehrstoffarme Talsande. Der gesamte Komplex ist umgeben von feuchten Gruenlandflaechen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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