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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Heideweiher Visse (ST-045)

Objektbezeichnung:

NSG Heideweiher Visse

Kennung:

ST-045

Ort: Hopsten
Kreis: Steinfurt
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 4,58 ha
Offizielle Fläche: 4,60 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 1965
Inkraft: 2016
Außerkraft: 2036
Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung sowie zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten
wildlebender landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
- eines mesotrophen Heideweihers mit seiner typischen Zonierung als Lebensraum und Fortpflanzungsstätte
für heide- und moortypische Pflanzen- und Tierarten;

- eines Grünland-Gehölz-Komplexes mit artenreichen Magergrünlandgesellschaften und naturnahen
Waldgesellschaften;

b) zum Schutz der an diese Lebensräume angepassten, zum Teil stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten,
insbesondere Libellen und Amphibien;

c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen
Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Bodenwasserhaushalts;

d) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie erdgeschichtlichen Gründen;

e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen
ökologischer Zusammenhänge;

f) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Strukturvielfalt
und des daraus resultierenden, ausgeprägten Standortmosaiks;

g) als Bestandteil eines Biotopverbundes von lokaler Bedeutung.

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung eines naturraumtypischen Biotopkomplexes mit einem mesotrophen
Heideweiher in seiner typischen Ausprägung, sowie standortgerechten, naturnahen Waldgesellschaften in
ihren verschiedenen Entwicklungsstadien und artenreichen Grünlandgesellschaften.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3611-0222
  • BK-3611-0240
Kennung:

BK-3611-0240

Objektbezeichnung:

Arrondierungsflächen am NSG Heideweiher

Link zur Karte: BK-3611-0240
Objektbeschreibung: Südlich der Rheiner Straße befindet sich ein an das NSG Heideweiher angrenzender Gehölz-Grünland-Komplex auf einem flachwelligem Dünenrest. Der größte Teil der Fläche wird von einem Feldgehölz eingenommen, das neben älteren Eichen und Birkwen auch Anteile an Kiefern aufweist. Die Krautschicht dieses Gehlölzes ist nur teilweise aussgebildet und wird dann von Farnen und Brombeere gebildet. Im Westen werden Teilbereiche unterweidet. Die angrezende Weidefläche wird nur extensiv genutzt und weist neben Eutrophierungszeigern einen hohen Anteil an Straußgras auf. Unmittelbar südlich des NSG Heideweiher befindet sich eine Magerwiese, die einen Puffer zum Heideweiher bildet. Diese zum Kartierzeitpunkt frisch gemähte Fläche wird von zahlreichen Magerzeigern geprägt. Die Fläche ist als Pufferzone zum angrenzenden NSG von großer Bedeutung. Insbesondere artenreiche Magewiesen sind in ähnlicher Ausprägung auch im weiteren im Umfeld nicht mehr erhalten und daher besonders schutzwürdig. Eine Eutrophierung durch die angrenzenden Maisäcker sollte vermindert werden. Dieser kleine Grünland-Gehölz-Komplex stellt eine wertvolle Ergänzung zum NSG Heideweiher und einen wertvollen Trittstein im lokalen Biotopverbund dar.
Kennung:

BK-3611-0222

Objektbezeichnung:

NSG Heideweiher

Link zur Karte: BK-3611-0222
Objektbeschreibung: Südlich der Rheiner Straße liegt in flach ausgeprägten, bewaldeten Dünenresten eingebettet eine Mulde von ca. 70 m Durchmesser, die von einem flachen Weiher mit Weidenufergehölzen und flachen Verlandungsbereichen eingenommen wird. Offene Restwasserflächen mit Schwimmendem Laichkraut und Kleiner Wasserlinse sind nur noch kleinflächig vorzufinden. In der breiten sumpfigen Uferzone breiten sich feuchteliebende Arten der (Pionier-)Röhrichte und Flutrasen aus. Auffallend sind große Bestände des Sumpf-Blutauges. An diese Sumpfzone schließt sich ein geschlossener Saum aus Grauweidengebüsch an. Das Umfeld des Weihers wird von einem trockenen bzw. wechselfeuchten Birken-Eichenwald gebildet, dem zahlreiche standortfremde Gehölze wie Robinien, Bergahorne und Kiefern beigemischt sind. Als Rest eines Heideweihers ist das Gewässer von großer Bedeutung für gewässergebundene Tier- und Pflanzenarten. Um einer vollständigen Verlandung vorzubeugen sollten behutsame Entschlammungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch die Entnahme standortfremder Gehölze kann der Wert des kleinen Feldgehölzes gesteigert werden. Der Gewässer-Gehölz-Komplex stellt einen wertvollen Trittstein im lokalen Biotopverbund dar.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Natuerliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions <3150> (0,30 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Feldgehoelze (nicht FFH-LRT) <NBA0> (2,53 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (0,50 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (0,67 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Magerwiesen und -weiden (0,67 ha)
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,30 ha)
Biotoptypen:
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten <BA1> (2,53 ha)
  • Fettweide <EB0> (0,50 ha)
  • Magerwiese <ED1> (0,67 ha)
  • Heideweiher <FE1> (0,30 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Blasen-Segge (Carex vesicaria)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echtes Labkraut Sa. (Galium verum agg.)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Gemeine Sumpfsimse (Eleocharis palustris)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosser Dornfarn (Dryopteris dilatata)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Heide-Nelke (Dianthus deltoides)
  • Horst-Rotschwingel (Festuca nigrescens)
  • Hunds-Straussgras (Agrostis canina)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella subsp. acetosella)
  • Knäuel-Binse (Juncus conglomeratus)
  • Mittlerer Wegerich (Plantago media)
  • Robinie (Robinia pseudoacacia)
  • Rohr-Pfeifengras (Molinia arundinacea)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Rotschwingel (Festuca rubra)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwimmendes Laichkraut (Potamogeton natans)
  • Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Blutauge (Comarum palustre)
  • Thymian (unbestimmt) (Thymus spec.)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)
  • Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris)
  • Wiesen-Labkraut Sa. (Galium mollugo agg.)
  • Wiesen-Margerite Sa. (Leucanthemum vulgare agg.)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
  • Zwiebel-Binse (Juncus bulbosus s.l.)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und eines Magergrünlands und eines Grünland-Gehölz-Komplexes als Pufferzone zum NSG Heideweiher
  • Erhalt und Optimierung eines Heideweihers
Gefährdungen:
  • Eutrophierung
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Verlandung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Entschlammung
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Vegetationskontrolle
  • Vermeidung Eutrophierung
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