Inhalt:
Naturschutzgebiet Fuechte-Kallenbeck (ST-062)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Fuechte-Kallenbeck |
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Kennung: |
ST-062 |
Ort: | Metelen |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 6,24 ha |
Offizielle Fläche: | 6,20 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1986 |
Inkraft: | 2017 |
Außerkraft: | 2037 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten, v.a. von typisch ausgebildeten Feuchtwiesen und Weiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna; b) wegen der besonderen Bedeutung der Grünlandkomplexe als bedeutsame Brut-, Rast- und Überwinterungs- quartiere für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten; c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; d) wegen der Unersetzlichkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, insbesondere zur Sicherung der dort auftretenden regionaltypischen Böden (Gleye und Gley-Podsole); f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000"; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend: - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Uferschnepfe (Limosa limosa) - Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Kampfläufer (Philomachus pugnax) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Singschwan (Cygnus cygnus) sowie für regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Baumfalke (Falco subbuteo) - Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) - Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) - Grünschenkel (Tringa nebularia) - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Knäkente (Anas querquedula) - Krickente (Anas crecca) - Löffelente (Anas clypeata) - Pirol (Oriolus oriolus) - Pfeifente (Anas penelope) - Rotschenkel (Tringa totanus) - Schnatterente (Anas strepera) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Spießente (Anas acuta) - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpacaeus) - Wachtel (Cortunix cortunix) - Waldwasserläufer (Tringa ochropus) - Zwergschnepfe (Lymnocrytes minimus) - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung eines charakteristischen, mit Hecken reich strukturierten Grünlandgebietes als Lebensraum für zahlreich gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Zum Schutz der Lebensräume für an Feuchtwiesen gebundene Tierarten ist die Extensivierung des Grünlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung und dem weitgehenden Verzicht auf Düngung sowie die Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen anzustreben. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Füchte-Kallenbeck |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | Das überwiegend im Kreis Borken liegende und 190 ha große Schutzgebiet Füchte-Kallenbeck ragt mit zwei kleinen Teilflächen von insgesamt 6,2 ha in den Westen des Kreises Steinfurt und ist hier ein eigenes Schutzgebiet gleichen Namens. Es liegt westlich des grünlandgeprägten NSG Strönfeld. Die nördliche Teilfläche wird durch eine Feucht- und Magerweide gebildet. Das südliche Areal ist eine Kompensationsfläche mit Grünland, Kleingewässern und Heckenstrukturen. Die Grünlandflächen werden extensiv als Rinderweide genutzt. Bei den drei Kleingewässern handelt es sich um eine im Sommer trockenfallende Blänke und zwei temporär wasserführende Teiche. Das im Naturraum Westmünsterland gelegene Gebiet zeichnet sich durch einen kleinstrukturierten Grünland-Gehölzkomplex aus, in dem das Grünland wegen der Extensivnutzung typische Artenkombinationen aufweist. Die Wertigkeit des kleinen NSG ist in Verbindung mit den beiden großen Feuchtwiesenschutzgebieten westlich und östlich zu sehen. Innerhalb des Biotopverbundes stellt das Gebiet den Übergang des Borkener NSG zum östlich gelegenen Strönfeld dar. Die hier gelegenen Grünlandgebiete haben hohe Bedeutung für Arten des Feuchtgrünlandes im nordwestlichen Münsterland und sind Teilfläche des Vogelschutzgebietes "Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland", in dem der Wiesenvogelschutz mit bedeutenden Brutvorkommen von Brachvogel und Uferschnepfe die landschaftliche Ausgestaltung prägt. Die wichtigsten Ziele im Gebiet sind der Erhalt und die Förderung von artenreichem Feucht- und Magergrünland durch extensive Bewirtschaftung und der Erhalt des Wasserhaushaltes. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Lebensräumen des Grünlandes mit Kleingewässern, Blänken und Flachwassermulden zu. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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