Inhalt:
Naturschutzgebiet Koffituten (ST-078)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Koffituten |
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Kennung: |
ST-078 |
Ort: | Hopsten |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 23,53 ha |
Offizielle Fläche: | 23,55 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1991 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengeseilschaften eines lebenden Hochmoores mit Beständen an Feucht- und Trockenheide, des offenen Wassers, des feuchten Grünlandes und der Moorwälder sowie von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten u, a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen; b) zur Erhaltung und Entwicklung eines Moor- und Heidebereiches als regional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten; c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung und der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusanunenhänge; fl als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebens- räume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestand- teil des Gebietes i, 5. des § 48 d Abs. 4 LG: - Lebende Hochmoore (7110, Prioritärer Lebensraum) - Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) h) Das Gebiet hat u. a. Bedeutung für folgende Arten der Flora und Fauna: - Rosmarinheide (Andromeda polifolia) - Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) - Krähenbeere (Empetrum nigrum) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)) - Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum) - Sparrige Binse (Juncus squarrosus) - Wacholder (Juniperus communis) - Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba) - Kriechweide (Salix repens) - Spieß-Torfmoos (Sphagnum cuspidatum) - Mittleres Torfmoos (Sphagnum magellanicum) - Moosbeere (Vaccinium oxycoccus) - Rauschbeere (Vaccnium uliginosum) i) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, z. T. offenen Moorlandschaft mit einem typischen Mosaik aus Hoch- und Zwischenmoorstadien, feuchten Heidegebieten, Moorwäldern und Feuchtgrünland sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen, hochmoortypischen Lebensräume ist eine ausreichend große nährstoffarme Pufferzone durch die Extensivierung des umliegenden Grünlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung herzustellen bzw. zu erhalten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3511-0005 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Koffituten |
Link zur Karte: | BK-3511-0005 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Koffituten liegt östlich der Ortslage Schale (Gemeinde Hopsten) im Kreis Steinfurt und beinhaltet ein landesweit bedeutsames Hochmoor. Bei dem floristisch gut ausgeprägten Hochmoor handelt es sich um das letzte noch lebende Kleinstmoor im Kreis Steinfurt. Ebenfalls zum Schutzgebiet gehören umliegende Birken-Eichenwälder und Kiefernforste. Mageres, teilwiese feuchtes Grünland umgibt die Waldflächen und macht den größten Flächenanteil des Schutzgebietes aus. Darin eingebettet liegen nährstoffarme Stillgewässer. Direkt an das Hochmoor grenzt ein Saum trockener Heide, während die westliche Magerwiese am Nordrand in einen Sandtrockenrasen übergeht. Wertbestimmend ist der vor ca. 5.000 Jahren entstandene bis zu 2 m mächtige Moorkörper, der Lebensraum für zahlreiche Pflanzenarten der Roten Liste ist, wie z. B. Wollgras, Sonnentau, Rosmarinheide und Weißes Schnabelried. Als weitere landschaftstypische Lebensräume auf nährstoffarmem Sand stellen alte Eichenwälder, das magere, teilwiese feuchte Grünland, die nährstoffarmen Stillgewässer sowie die Sandtrockenrasen- und Heidefragmente wichtige Habitate für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Das NSG Koffituten ist ein wichtiger Refugialraum für gefährdete Pflanzen und Tiere, und es ist eine herausragende Teilfläche für den landesweiten Biotopverbund und Erhalt der Hochmoore. Aufgrund des guten Erhaltungszustandes des FFH-Lebensraumtypen lebendes Hochmoor ist das Schutzgebiet auch als FFH-Gebiet gemeldet (DE-3511-301). Primäres Entwicklungsziel ist der Erhalt und die Optimierung des Hochmoorkomplexes. Auch der Erhalt bzw. die Entwicklung der Eichenwälder sowie die extensive Nutzung der umgebenden Grünlandflächen sind von zentraler Bedeutung. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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