Inhalt:
Naturschutzgebiet Emsaue (ST-102)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Emsaue |
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Kennung: |
ST-102 |
Ort: | Saerbeck |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 1.397,73 ha |
Offizielle Fläche: | NaN ha |
Flächenanzahl: | 12 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1991 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Das NSG wird festgesetzt a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, insbesondere durch Selbstentwicklung, b) Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung sowie zur Wiederherstellung der Lebens- gemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in einer grossen, strukturreichen, durch naturnahe Fliessgewaesser- dynamik gepraegten Flussaue mit Feucht- und Nassgruenland, Magerweiden und -wiesen, Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation der Weichholz- und Hartholzaue, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschen- , Weichholz- und Hartholz-Auenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, einschliesslich ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie Waldraender, - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung alter Ackerflaechen mit stark gefaehrdeten Ackerwildkrautgesellschaften auf hoeher gelegenen Auestandorten, - zur Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Ueberflutungsverhaeltnisse, - zur Erhaltung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts, - zur Erhaltung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Armleuchteralgen- gesellschaften (Charetea), der Wasserlinsendecken (Lemnetea), der Laichkrautgesellschaften (Potamogetonetea) sowie der typischen Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der typischen naturnahen Strukturen und Vegetation in der Aue, - zur Erhaltung und Entwicklung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik mit der typischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Pflanzenarten, Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserinsekten, die sich der Auendynamik angepasst haben, sowie deren Lebensstaetten wie - Steil- und Flachufer, - Uferabbrueche und Auskolkungen, offene Sand- und Kiesablagerungen sowie Sandwege, vegetationsreiche Kleingewaesser, insbesondere sonnenexponierte, permanente oder spaet austrocknende Laichgewaesser, - Graeben und Hecken, - Saeume und Raine, - Hochstaudenfluren, Offenlandbereiche, insbesondere extensiv genutztes Gruenland mit einge- streuten Gehoelzstrukturen, Alt- und Totholz, insbesondere Hoehlen- und Uraltbaeume, sowie Baumstubben. c) Aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gruenden und der biogeographischen Bedeutung, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des Gebietes; e) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, f) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: - Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91 EO - prioritaerer Lebensraum), - natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFHRichtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: - Kammmolch (Triturus cristatus), - Groppe (Cottus gobio), - Steinbeisser (Cobitis taenia), - Bachneunauge (Lampetra planeri). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer im FFH-Gebiet "Emsaue MS, ST" vorkommende Vogelarten gemaess Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Wachtelkoenig (Crex crex). Regelmaessig vorkommende Zugvoegel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind: - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), - Teichrohrsaenger (Acrocephalus scripaceus), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Wasserralle (Rallus aquaticus), - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), - Pirol (Oriolus oriolus), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Uferschwalbe (Riparia riparia), - Waldwasserlaeufer (Tringa ochtropus). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3811-907 |
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Objektbezeichnung: |
NSG-Emsaue zwischen Greven-Fuestrup und Emsdetten (Kreis Steinfurt) |
Link zur Karte: | BK-3811-907 |
Objektbeschreibung: | Die Ems verläuft ausgebaut und begradigt in einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten, unterschiedlich breiten Aue. Begrenzt wird die Aue durch bewaldete Dünenzüge, teilweise mit Gehölzen bestandenen Terrassenkanten oder wie bei Greven durch Deiche. Die Aue wird von Bundesstraßen, Landstraßen und vom Dortmund-Emskanal gequert. Die Ufer der Ems sind mit Steinpackungen befestigt. Bei Saerbeck und an der Einmuendung des Menningbaeumer Baches sind unbegradigte Flussschleifen mit Pralluferboeschungen und Strauchweidensaeumen erhalten. In diesem Bereich (Posberg) ist die Emsaue noch stark der Überschwemmungsdynamik unterworfen, das Gebiet zeichnet sich durch ein ausgeprägtes Kleinrelief aus. Im uebrigen sind die Uferboeschungen mit nitrophilen Uferhochstauden und Glatthaferwiesen bewachsen. Im Bereich der Mittelwasserlinie sind stellenweise schmale Rohrglanzgrasroehrichte ausgebildet. Lokal sind kleinflächig Teichrosen-, Igelkolben- und Pfeilkrautbestände anzutreffen. Wasserpflanzen und Ufergehoelze fehlen weitgehend. Nur kurzstreckig kleinere Pappelforste oder -reihen auf der oberen Boeschungskante. In der Aue dominieren Ackerflaechen, die meist unmittelbar ans Flussufer grenzen. Größere zusammenhängende Grünlandflächen sind noch zwischen Saerbeck und Emsdetten anzutreffen, sie werden überwiegend intensiv genutzt. In diesem reliefreichen Auenabschnitt sind aber auch die höher gelegenen Flächen in Acker umgewandelt worden. Die vorkommenden Waldreste in der Aue setzen sich überwiegend aus Eichen, Buchen, Hainbuchen zusammen, örtlich wurden Pappeln aufgeforstet. Östlich der Autobahn bei Greven ist ein größerer Eichen-Buchenwald ausgeprägt. Als besonders wertbestimmende Lebensräume und Strukturelemente in der Aue sind die zahlreichen abgeschnittenen Flußschleifen zu nennen, die unterschiedlich ausgeprägt sind. Einige ehemalige Flußschleifen werden als Grünland genutzt, diese Flächen werden meist von einem Graben mit Wasserschwaden-Röhricht und Mädesüßfluren durchflossen. Südwestlich von Gimbte sind in ehemaligen Flußschlingen Naßwiesen entwickelt, die teilweise brach liegen mit aufkommendem Weidengebüsch. Im östlichen Teil der Altarmschlinge ist ein Birkenwald mit Eichen und Erlen mit Brombeere und Brennessel entwickelt. Ebenfalls als Nassbrachen sind Altarmschlingen südlich von Greven ("Schoeneflieht") ausgeprägt, Brennessel, Rohrglanzgras und Mädesüß dominieren. Andere Altarme sind als Altwasser erhalten (selten noch an die Ems angebunden) und weisen Schwimmblattvegetation, Röhrichtsäume und Wasserpflanzen auf. Stellenweise sind Ufergehölze (auch Silberweiden) und Weidengebüsche an den Altwassern anzutreffen. Südlich Saerbeck ist eine große Schlinge der Alten Ems zu etwa einem Drittel verlandet und es hat sich ein Weidenauwald entwickelt. Einige Altwasser liegen in Waldbeständen (Eichen-Hainbuchen-Pappel-Bestände). Bei Hochwasser werden die Altarmschlingen häufig noch überflutet, auch wenn sie keinen Anschluss an die Ems mehr haben. Die Altwasser werden teilweise als Angelteiche oder als Viehtränken genutzt. Östlich von Emsdetten kommen teilweise mosaikartig auftretend gut ausgebildete Naßbrachen, Feuchtwiesen und Röhrichte in einer Flutrinne der Ems vor. Darüber hinaus treten vereinzelt Feuchtwiesen und feuchte und nasse Grünlandbrachen in der Emsaue auf. Die in die Ems mündenden Nebenbäche sind ebenfalls überwiegend begradigt, verlaufen durch Ackerflächen, weisen brennessselreiche Uferstaudenfluren auf oder werden von Ufergehölzen, teilweise alten Erlensäumen, insbesondere bei unverbauten Bachufern, begleitet. Südlich Saerbeck mündet der unbegradigte, mäandrierende Mühlenbach mit Auskolkungen und Uferabbrüchen in die Ems ein. Er ist von Schwarzerlen, Eschen, Bruchweiden und streckenweise von Pappelforsten dicht gesäumt. Im Pappelforst ist ein Mosaik aus Großseggenried, Schilfbestand und Waldsimsensumpf ausgeprägt. In den Randzonen dominiert die Brennessel. Im Norden grenzt an den Mühlenbach eine Feuchtwiese an. Südöstlich Gimbte sind durch Sandabgrabungen zwei große Seen entstanden. Der südliche See liegt eingezäunt im Wasserschutzgebiet und weist einen Weidengebüschsaum auf. Der nördliche See wird als Badesee genutzt, seine Ufer sind überwiegend ohne Ufervegetation. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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