Inhalt:
Naturschutzgebiet Bramegge (ST-112)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Bramegge |
---|---|
Kennung: |
ST-112 |
Ort: | Westerkappeln |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 35,50 ha |
Offizielle Fläche: | 35,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemein- schaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in einem Waldkomplex, insbesondere zur Erhaltung, Foerderung und Entwick- lung alter bodensaurer Eichenwaelder auf Sandebenen mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie der Wald- raender durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft ein- schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen-, Grosshoehlen und Uraltbaeumen, - Vermehrung der bodensauren Eichenwaelder durch den Umbau von mit nicht bodenstaendi- gen Gehoelzen bestandenen Flaechen auf geeigneten Standorten, - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50% Stiel- und Traubeneichen auf Flaechen mit konkurrierender Buche, b) Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten be- stimmter, z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Fledermaeusen, Voegeln, Amphibien und Wirbellosen (Libellen u. a.) und deren Lebensstaetten, vornehmlich durch - Erhaltung von Waldbereichen mit Wochenstuben-Kolonien der Bechsteinfledermaus, insbeson- dere nachgewiesener, genutzter Quartierbaeume mit Fledermauskaesten sowie Erhalt von Hoehlen- baeumen in der Umgebung im jetzigen Umfang und Foerderung des Nachwachsens von Hoehlen- baeumen durch Erhalt geeigneter aelterer Baeume (insbesondere Buche und Eiche) ueber das Umtriebsalter hinaus, - Erhaltung der Ungestoertheit des Fledermaushabitats, - Erhaltung und Foerderung des Insektenreichtums, insbesondere durch durch Verzicht auf Biozide, vorrangig Insektizide, - Erhaltung und Foerderung des Strukturreichtums , der Altersheterogenitaet sowie des Alt- und Tot- holzanteils der Waldbestaende durch naturnahe Waldbewirtschaftung und Foerderung des Laub- holzanteils insgesamt (bestehend aus Baumarten der natuerlichen Waldgesellschaften), - Erhaltung, Optimierung und ggf. Foerderung von Teilhabitaten wie - feuchten und nassen Waldbereichen einschliesslich der Erlen-Buchenwaldbereiche und Weiden- Ufergebuesche, - naturnahen Kleingewaessern, insbesondere der stehenden Kleingewaesser als Lebensraum von vorhandenen Amphibien- und Libellenpopulationen, - bluetenreichen Wegsaeumen, - eingestreuten kleinen Lichtungen und Sukzessionsflaechen, - strukturreichen Waldraendern, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, d) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, e) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art.2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natuer- lichen Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als mass- gebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraphen 48d Abs. 4 LG: - Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen (9190), sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH- Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48d Abs.4 LG: - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), f) Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 insbesondere Bedeutung fuer die Lebens- raeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Waldmeister-Buchenwald (9130). Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines strukturreichen, altersheterogenen Laubwaldgebietes mit heimischen, der natuerlichen Waldgesellschaft angehoerenden Arten sowie mit einem Mosaik standoertlicher Variationen und ver- schiedenen Bestandsstrukturen einschliesslich Alt- und Totholzphasen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
|
Kennung: |
BK-3613-0003 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
Wäldchen nördlich Westerkappeln (FFH-Gebiet) |
Link zur Karte: | BK-3613-0003 |
Objektbeschreibung: | Das kleine Waldgebiet ist im Naturraum Osnabrücker Hügelland im Umfeld von großen, teils mageren Grünlandbereichen gelegen. Es besteht aus einem kleinen, strukturreichen Laubwaldkomplex mit bodensauren Eichen- und Buchenwäldern, die zum Teil von Alt- und Totholz gekennzeichnet sind. Es finden sich Horst- und Höhlenbäume im Gebiet. Im äußersten Osten stockt der Wald auf kalkhaltigem Untergrund, hier ist kleinflächig ein Waldmeister-Buchenwald ausgebildet. Darüber hinaus findet sich in einer ehemaligen Sandabgrabung ein Kleingewässerkomplex, der von Kiefernwald umgeben ist. Der Wald beherbergt ein Vorkommen (Wochenstube) der seltenen und stark gefährdeten Bechsteinfledermaus und stellt damit eins von nur insgesamt 6 bekannten Wochenstubenvorkommen in Nordrhein-Westfalen dar. Für die Erhaltung dieser Art sind daher alle Wochenstubenvorkommen besonders schutzwürdig. Durch seine unmittelbar an das geplante FFH-Gebiet Vogelpohl und das Vogelschutzgebiet Düsterdiecker Niederung angrenzende Lage ergibt sich die Einbindung in ein großflächig geschütztes Umfeld. Der Wald hat überregionale Bedeutung als Habitat der Bechsteinfledermaus. Es gilt daher, diesen Teillebensraum für diese Art zu erhalten und die weitere Bewirtschaftung und Pflege des Waldes auf die ihre Lebensraumansprüche abzustimmen. Zum Erhalt und zur Förderung des Fledermausvorkommens sind die naturnahen Laubwälder und ihr Strukturreichtum zu erhalten und zu fördern. Insbesondere sollte der Anteil an Alt- und Totholz weiter erhöht werden, um den Insektenreichtum als Nahrungsbasis der Fledermäuse zu fördern sowie Voraussetzungen zur Bildung von natürlichen Höhlen als Quartiere der zur Zeit noch in Fledermauskästen vorkommenden Tiere zu schaffen. Die eingeschlossenen Feucht- und Kleingewässer sind ebenfalls als wichtige Strukturen (Nahrungsbasis) zu erhalten. Darüberhinaus sollte langfristig ein sukzessiver Umbau der Kiefernbestände in bodenständige Laubwaldgesellschaften angestrebt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
|
---|---|
Geschützte Biotope (§42): |
|
Biotoptypen: |
|
Rote Liste Arten 2010 NRW: |
|
Planungsrelevante Arten: |
|
Pflanzenarten: |
|
Tierarten: |
|
Schutzziele: |
|
---|---|
Gefährdungen: |
|
Maßnahmen: |
|
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.