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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Permer Stollen (unterirdisch) (ST-121)

Objektbezeichnung:

NSG Permer Stollen (unterirdisch)

Kennung:

ST-121

Ort: Ibbenbueren
Kreis: Steinfurt
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 0,83 ha
Offizielle Fläche: NaN ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 2006
Inkraft: 2006
Außerkraft: 2026
Schutzziel: 1) Das in § 1näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung
mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen. (2) Die Untersehutzstellung erfolgt:

a) zur Erhaltung der charakteristischen Lebensbedinungen und technischen Sicherung des Hohl-
raumes des unterirdischen Stollens als Lebensstätte von Lebensgemeinschaften seltener und
gefährdeter Tierarten, insbesondere Fledermausarten sowie höhlen- und grundwasserange-
passter Wirbelloser, in seiner charakteristischen, besonderen und weitgehend ungestörten
Eigenart, vor allem hinsichtlich der spaltenreichen Strukturen, der mikroklimatischen Verhält-
nisse, des Wasserhaushalts und der Zugänglichkeit für Fledermäuse;

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen
Bedeutung sowie aus erdgeschichtlichen Gründen als wichtiger Geotop;

c) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;

d) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung und insbe-
sondere wegen der Seltenheit des Stollens in Verbindung mit seiner Funktion als Teillebens-
raum (Winter-, Schwärm- und Zwischenquartier) für Fledermäuse;

e) zur Bewahrung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes eines Lebens-
raumes wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m.
Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um einen Teillebensraum nach-
folgend aufgeführter Fledermausarten, die durch den Erhalt und die Sicherung des Quartiers
nachhaltig zu schützen sind.
Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II FFH-Richtlinie als maßgeblicher
Bestandteil des Gebietes i. 5. des § 48 d Abs. 4 LG:
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
- Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
- Großes Mausohr (Myotis myotis)
Weitere bedeutende Arten im Gebietsnetz Natura 2000:
- Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
- Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
- Braunes Langohr (Plecotus auritus)

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung ist die dauerhafte Erhaltung
und Optimierung des unterirdischen, weitgehend ungestörten und unbelasteten Fledermausquartiers mit
seinen zahlreichen Fugen und Hohlräumen, mit seiner typischen Bewetterung - insbesondere mit den für
ein Fledermausquartier optimalen klimatischen Verhältnissen - sowie mit mindestens zwei fledermaus-
gerechten Zugängen und einem begehbaren Zugang. Der angestrebte dauerhafte Erhalt des Stollens in
seiner charakteristischen Eigenart umfasst sowohl den langfristigen Schutz des Fledermauslebensraums
als auch den langfristigen Schutz des Lebensraums der im Stollen vorkommenden höhlen- und grund-
wassergeprägten, wirbellosen Tiere. Des weiteren ist es Ziel, eine fledermausgerechte Umgebung im
Bereich der von Fledermäusen genutzten Zugänge (Einflugschneisen) dauerhaft zu erhalten und zu fördern.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
Tierarten:
Schutzziele:
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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