Inhalt:
Naturschutzgebiet Haler Feld-Vogelpohl (ST-127)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Haler Feld-Vogelpohl |
---|---|
Kennung: |
ST-127 |
Ort: | Westerkappeln |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 705,52 ha |
Offizielle Fläche: | 705,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 2033 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wald- Wiesen- und Offenlandvögeln, Reptilien, Amphibien und Wirbellosen sowie von seltenen, zum Teil gefährdeten Pflanzen und Pflanzengesellschaften des Waldes, der Heiden und der Binnendünen; b) zur Erhaltung und Entwicklung großflächiger, in ihrer räumlichen Geschlossenheit hervorragender Grünlandkomplexe aus typisch ausgebildeten Pfeifengraswiesen graswiesen mit ihrer charakteristi- schen Vegetation und Fauna; c) zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter, struktur- und artenreicher Besen- und Glocken- heiden in enger räumlicher Verzahnung mit offenen, meist lückig bewachsenen Silbergrasfluren und Sandtrockenrasen auf Binnendünenkomplexen mit ihrer jeweils charakteristischen Vegetation, Fauna und natürlichen Morphologie. d) zur Erhaltung und Förderung der Populationen und Lebensräume von Knoblauchkröte und Laubfrosch; e) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen- gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten; f) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebiets- typischen Bodenstrukturenvergesellschaftungen mit dem Vorkommen schutzwürdiger Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential (Extrem-Standorte); g) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; h) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen; i) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; j) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992. Hierbei handelt es sich um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: - Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (2330) - Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010) - Trockene europäische Heiden (4030) - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (6410). k) Außerdem handelt es sich um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogel- arten gem. Art 4 der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wild- lebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführt sind - Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Neuntöter (Lanius collurio) - Heidelerche (Lullula arborea) Vogelarten der Richtlinie 2009/147/EG, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Wiesenpieper (Anthus pratensis) - Bekassine (Gallinago gallinago) - Raubwürger (Lanius excubitor) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Pirol (Oriolus oriolus) - Kiebitz (Vanellus vanellus). l) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für folgende Arten gem. Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführt sind - Weißstorch (Ciconia ciconia) - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Sumpfohreule (Asio flammeus). m) zur Erhaltung und Entwicklung weiterer Arten der Flora und Fauna, u.a.: - Fadenbinse (Juncus filiformis) - Knorpelkraut (Illecebrum verticillatum) - Lungenenzian (Gentiana pneumonanthe) - Platterbsen-Wicke (Vicia lathyroides) - Sprossendes Nelkenköpfchen (Petrorhagia prolifera) - Vielstengelige Sumpfsimse (Eleocharis multicaulis) - Zwergflachs (Racliola linoides). (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Grünland- und Heidebereiche sind die Erhaltung und weitere Entwicklung der großflächigen, halboffenen Land- schaft, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotoptypen charakterisiert ist. Dabei sind die Grünland- und Heideflächen in ihrer natürlichen Ausprägung zum Schutz gefährdeter Arten und zum Erhalt der hohen Strukturvielfalt auch zukünftig extensiv zu nutzen. Zur Sicherung der nährstoffarmen Verhältnisse ist eine Vermeidung von Eutrophierung und der weitgehende Verzicht auf Düngung sowie die Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen anzustreben. Darüber hinaus ist die Schaffung von Pionierstandorten auch außerhalb der befestigten Wege anzustreben. Zur Förderung eines strukturreichen Laubwaldkomplexes mit für die natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten sollen die Bestände durch naturnahe Bewirtschaftung in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in hren standörtlich typischen Variationsbreiten überführt werden. Dabei ist eine Vermehrung der natürlichen Waldgesellschaften durch den Umbau von mit nicht zur natürlichen Waldgesellschaft gehörenden Gehölzen betandenen Flächen anzustreben. Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen zu ermög- lichen, ist auf eine entprechende Regulierung der Schalenwilddichte zu achten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
|
Kennung: |
BK-3613-001 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
Duenenkomplex Haler Feld |
Link zur Karte: | BK-3613-001 |
Objektbeschreibung: | Im Bereich eines Standortuebungsplatzes gelegenes, grosses, ueberwiegend bewaldetes Duenengebiet. Die Bestockung besteht ueberwiegend aus Kiefernwaeldern geringen bis mittleren Alters. Dabei handelt es sich meist um Aufforstungen ehemaliger Heideflaechen, was sich in dem noch stellenweise gehaeuften Auftreten der Besenheide in der Krautschicht widerspiegelt. Insgesamt sind die Kiefernwaelder aber relativ artenarm, mit Dominanz von Drahtschmiele an trockenen Standorten und Pfeifengras in feuchten Senken. Stellenweise wurde in Waldbereichen mit dem Umbau zu Buchen- und Eichenwaeldern begonnen. An Waldwegraendern und durch den Uebungsbetrieb offenen Bereichen kommen groessere Trockenrasen im Komplex mit vegetationsfreien Sandflaechen und randlichen Heideresten vor. Eine groessere Heideflaeche existiert auch im Nordteil des Gebietes. Verstreut kommen ausserdem mehrere dys- bis mesotrophe Weiher vor mit z.T. dichten Torfmoosbestaenden, z.T. Roehrichtsaum, Seggenbestaenden und Schwimmblattvegetation. Bei den Weihern handelt es sich teilweise um ehemalige Bombentrichter, die insgesamt als Loeschwasserspeicher dienen, aber kaum genutzt werden. Enge funktionale Zusammenhaenge muessen mit den bemerkenswerten Amphibien- (und Libellen-)vorkommen im angrenzenden NSG Deipe Briaeke angenommen werden (potentielle Laichgewaesser und das Umfeld als Amphibien-Landlebensraum). Hinweis: Ausserhalb des kartierten Gebietes im Westen, Norden und Osten befinden sich aeusserst schutzwuerdige Bereiche, u.a. Nasswiesen, Feuchtheiden und Duenenkomplexe mit einer Vielzahl gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, die bisher noch nicht im Biotopkataster erfasst sind. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 62-Biotoptypen vor: - Binnenduenen (AK0) - Heiden (DA1) - Trockenrasen (DC0) - naturnahe Stillgewaesser (FB) |
Kennung: |
BK-3613-057 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
Feuchtgruenlandkomplex nordwestlich des NSG Haseniederung |
Link zur Karte: | BK-3613-057 |
Objektbeschreibung: | Nordwestlich des NSG "Haseniederung" liegt am Rande des Truppenuebungsplatzes ein Feuchtgruenlandkomplex. In den Feuchtweiden befindet sich ein flaechenhaftes Kleinseggenried, das eine Reihe gefaehrdeter Pflanzenarten beherbergt. Insbesondere dieser Bereich ist durch die Anlage und Raeumung einiger Graeben erheblich beeintraechtigt (Entwaesserung, Eutrophierung durch Grabenaushub). Im Suedwesten befindet sich inmitten der Weide eine flache Senke, die temporaer wasserfuehrend ist. Im Zentrum des Gebietes liegt in leicht erhoehter Lage eine Ackerbrache und Sandtrockenrasenfragmente, noerdlich daran anschliessend ein ruderalisisertes Grosseggenried. Anmerkung: Der Feuchtweidenkomplex gehoert zum Truppenuebungsplatz "Haler Feld". Innerhalb des Truppenuebungsplatzes befinden sich noch weitere schutzwuerdige Bereiche, die derzeit noch nicht erfasst sind. Langfristig sollte angestrebt werden, fuer den gesamten Bereich des Truppenuebungsplatzes ein Schutzkonzept zu erarbeiten. Die floristischen und faunistischen Angaben stammen teilweise aus 1988. Im Gebiet sind folgende nach Paragraph 20c geschuetzte Biotoptypen vorhanden: Grosseggenried, seggenreiche Nassweide, Sandtrockenrasen (fragm.) |
Kennung: |
BK-3613-030 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
Birkenbruchwald und Feuchtheide in Vogelpohl |
Link zur Karte: | BK-3613-030 |
Objektbeschreibung: | Im Norden des Gebietes stockt ein junger, wechselfeuchter Eichen-Birkenwald mit vielen Kiefern. Er geht weiter suedlich in einen feuchten bis staunassen Birkenbruchwald ueber. In ihm befinden sich mehrere Lichtungen mit Glockenheide und Weissem Schnabelried. Weiter suedlich erstreckt sich eine ca. 200x100 m grosse Pfeifengras-Wiese mit Binsen und Glockenheide. Hier befinden sich mehrere kreisrunde Kleingewaesser. Sie haben Durchmesser zwischen 1-10m. Am suedoestlichen Rand schliesst sich ein kleins Buchweizenfeld an, bevor eine Hecke das Feuchtgebiet von weiter suedlich liegendem Maisacker trennt. Das Gelaende wird z.Z. als Uebungsplatz fuer Soldaten genutzt. Untergrund besteht aus Niedermoortorf ueber feinkoernigem Talsand. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 20c-Biotoptypen vor: - Zwergstrauch- und Wacholderheiden (DB) - Bruchwaelder (AD4) - Moore (CA). |
Kennung: |
BK-3613-0063 |
---|---|
Objektbezeichnung: | |
Link zur Karte: | BK-3613-0063 |
Objektbeschreibung: |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
|
---|---|
Geschützte Biotope (§42): |
|
Biotoptypen: |
|
Rote Liste Arten 2010 NRW: |
|
Planungsrelevante Arten: |
|
Pflanzenarten: |
|
Tierarten: |
|
Schutzziele: |
|
---|---|
Gefährdungen: |
|
Maßnahmen: |
|
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.