Inhalt:
Naturschutzgebiet Flugplatz Hopsten-Dreierwalde (ST-129)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Flugplatz Hopsten-Dreierwalde |
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Kennung: |
ST-129 |
Ort: | |
Kreis: | Steinfurt |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 205,89 ha |
Offizielle Fläche: | NaN ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2021 |
Inkraft: | 2021 |
Außerkraft: | 2041 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemein-schaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wald-, Wiesen- und Offenlandvö-geln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien und Wirbellosen sowie von seltenen, zum Teil gefährdeten Pflanzen und Pflanzengesellschaften des Magergrünlandes, der Sandmagerrasen, des Waldes und vegetati-onsarmen Sandbereiche; b) zur Erhaltung und Entwicklung teils großflächiger, in ihrer räumlichen Geschlossenheit hervorragender Grünlandkomplexe aus typisch ausge-bildeten Mager- und Glatthaferwiesen (LRT 6510) mit ihrer charakteristi-schen Vegetation und Fauna teils in enger räumlicher Verzahnung mit aktuell offenen, bzw. lückig bewachsenen und der Sukzession unterle-genen Sandbereichen mit ihrer jeweils charakteristischen Vegetation und Fauna; c) zur Erhaltung und Förderung der Populationen und Lebensräume von Fledermäusen, Insekten, Reptilien und Amphibien; d) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landeswei-ter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens lan-desweit gefährdeter und bedrohter Pflanzengesellschaften bzw. Pflan-zen- und Tierarten; e) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung u.a. wegen der dort auftretenden schutzwürdigen Böden: tiefgründige Sand- und Schuttböden mit einer hohen Funktionserfüllung (z.B. Podsol/Regosole mit hohem Biotopentwicklungspotential); f) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Grünland- und vegetationsarmen Sandbereiche ist die Erhaltung und wei-tere Entwicklung einer großflächigen, offenen Landschaft, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotoptypen charakterisiert ist. Dabei sind die schutzwürdigen Grünlandflächen mit ihren gefährdeten Arten und hoher Strukturvielfalt auch zukünftig extensiv zu nutzen. Zur Sicherung der nähr-stoffarmen Verhältnisse sind eine Vermeidung von Eutrophierung und der weitgehende Verzicht auf Düngung sowie die Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen anzustreben. Zur Förderung von strukturreichen naturnahen, bodenständigen Waldgesell-schaften mit ihren typischen Arten sollen die Bestände durch eine naturnahe Bewirtschaftung in Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in ihren standört-lich typischen Variationsbreiten entwickelt werden. Zur Aufforstung vorgese-hene Flächen sind mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften mit re-gionalem Pflanzgut aufzuforsten. Aufgrund der Kleinflächigkeit der einzelnen Waldbestände ist die Beibehaltung eines hohen Grenzlinienanteils anzustre-ben. Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten in der Regel ohne beson-dere Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, ist auf eine entsprechende Regulie-rung der Wilddichte zu achten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Flugplatz Hopsten-Dreierwalde |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Flugplatz Hopsten-Dreierwalde auf dem Gebiet des ehemaligen Militärflughafens wird wesentlich durch die nährstoffarmen Offenlandbereiche auf basenarmen Sanden geprägt, die über die Hälfte der Fläche einnehmen. Die mageren Glatthaferwiesen im Bereich der ehemaligen Startbahn im Osten des Gebietes und die westlich angrenzenden Mager- und Trockenrasen im Bereich der ehemaligen Flugzeug-Shelter bilden großflächige Grünlandkomplexe. Im Westen bilden die Magerrasen ein kleinräumiges Mosaik mit ehemaligen Flugzeug-Sheltern, jungen Laubwäldern, Kiefernwäldern und weiteren Kleingehölzen. Das Areal des ehemaligen Flugplatzes ist umzäunt, während nördlich, östlich und nordwestlich angrenzende Wälder und landwirtschaftliche Flächen sowie ein Fischteich frei zugänglich sind. Der naturschutzfachliche Wert der Naturerbefläche Hopsten liegt vor allem in den ausgedehnten, oft mageren Glatthaferwiesen und Magerrasen. Bedingt durch die jahrzehntelange militärische Nutzung ist die heutige Nährstoffarmut des Gebietes wesentlicher Standortfaktor für zahlreiche Rote-Liste-Pflanzenarten des Offenlandes. Insbesondere die Glatthaferwiesen (LRT 6510) sowie die gesetzlich geschützten Magerwiesen mit teils über 10 Magerkeitszeigern sind vegetationskundlich und floristisch von überregional hohem Wert. Trotz ihrer geringen Größe stellen auch die Silikattrockenrasen hochgradig schützenswerte Lebensräume dar, was auch durch die hohe Anzahl hier vorkommender Rote-Liste-Arten deutlich wird. Die strukturreiche und oft niedrige Vegetationsdecke der Silikattrockenrasen und Magerwiesen mit vereinzelten Offenbodenstellen stellt darüber hinaus ein wichtiges Nahrungs- und Larvalhabitat für zahlreiche Insekten dar. Die großflächigen, mageren Grünlandflächen im Bereich der ehemaligen Startbahn bieten zudem durch das Fehlen vertikaler Strukturen optimale Brutbedingungen für bodenbrütende Wiesenvögel, wie z.B. den Großen Brachvogel und die Feldlerche. Diese hat hier ihr größtes Schwerpunkt-Vorkommen im Kreis Steinfurt. Die strukturreicheren Flächen im Bereich der Shelter sind Bruthabitat von Heidelerche und Baumpieper, während der Pirol die Laubwälder besiedelt. Zudem wird die hohe ornithologische Bedeutung des Gebietes durch das Vorkommen von mehreren Rohrweihenpaaren deutlich, die im Gebiet brüten. Auch für Rastvögel (u.a. Goldregenpfeifer, Kiebitze) und Wintergäste (Kornweihe, Raubwürger) sind die Naturerbeflächen ein wichtiger Trittstein. Darüber hinaus konnte in den vergangenen Jahren ein Vorkommen der Knoblauchkröte bestätigt werden. Im regionalen Biotopverbund stellt das Gebiet aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzengesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten eine wichtige Kernfläche von landesweiter Bedeutung dar. Wichtigstes Ziel ist der Erhalt des mageren Offenlandes sowie der Glatthaferwiesen zum Schutz der typischen und teilweise seltenen Florenelemente sowie der bedrohten Brut- und Rastvögel des Offenlandes. Hierfür ist die bestehende extensive Nutzung langfristig zu sichern. Feuchte Bereiche im Grünland sowie Kleingewässer sind zu erhalten und zu optimieren. Im Bereich der Wälder und Kleingehölze ist der Umbau von Nadelholzbeständen in standorttypische Laubwälder unter Nutzung der Naturverjüngung vorgesehen. Langfristig wird für alle Gehölze die natürliche Entwicklung unter Prozessschutz angestrebt. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: | |
Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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