Inhalt:
Naturschutzgebiet Siebengebirge <SU> (SU-001K2)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Siebengebirge <SU> |
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Kennung: |
SU-001K2 |
Ort: | Bad Honnef |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 4.270,38 ha |
Offizielle Fläche: | 4.273,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1922 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 2025 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG
Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung - eines ausgedehnten zusammenhaengenden Laubwaldkomplexes, der aufgrund seiner Groesse und Ausstattung eine zentrale Bedeutung im landesweiten und im europaeischen Biotopverbundsystem einnimmt, - naturnaher Laubwaldbestaende in naturraumtypischer Auspraegung, die sich durch Strukturreichtum, unterschiedliche Alters- und Entwicklungsphasen sowie einen hohen Alt - und Totholzanteil auszeichnen, - repraesentativ ausgebildeter Waldtypen, wie Erlen-Eschenwaelder, Waldmeister-Buchenwaelder und Hainsimsen-Buchenwaeldern sowie Schluchtwaelder und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaelder, die zu den bedeutendsten Vorkommen in Nordrhein-Westfalen zaehlen, - von naturnahen Quellbereichen und Fliessgewaessersystemen mit sehr guter Wasserqualitaet und deren Lebensgemeinschaften, - von Steinbruechen, offenen Felsbereichen, Blockhalden, trockenen waermebeguenstigten Hanglagen, Obstwiesen, Obstwiesenbrachen, Weinbergsbrachen, unbewaldeten durch Gruenlandnutzung gepraegten Taelern, Brachflaechen, Feuchtlebensraeumen und weiteren Strukturen als Lebensraum fuer seltene, bedrohte und auf derartige Lebensraeume spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, - einer Waermeinsel fuer Tier- und Pflanzenarten, die im Siebengebirge ihre noerdliche Verbreitungsgrenze erreichen, - von Stollensystemen als Quartier sowie von weiteren Habitatstrukturen fuer landesweit herausragende Fledermausbestaende, - eines potenziellen Wiederbesiedlungsraumes fuer verschollene bzw. vom Aussterben bedrohte Arten, - zahlreicher z.T. gefaehrdeter und in der Roten Liste der gefaehrdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein- Westfalen aufgefuehrten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Insekten, Amphibien, Reptilien und Voegel und von deren Lebensraeumen. b) in Ausfuehrung des Paragraph 48 c LG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, Abl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils gueltigen Fassung gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes ba) zur Erhaltung folgender Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150), - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220), - Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (8230), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Waldmeister-Buchenwald (9130), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0); bb) zur Wiederherstellung folgender Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180); bc) zur Erhaltung folgender wildlebender Tierarten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie und von deren Lebensraeumen: Saeugetiere: - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), - Teichfledermaus (Myotis dasycneme), - Grosses Mausohr (Myotis myotis), Amphibien: - (), Fische: - Groppe (Cottus gobio), Wirbellose: - Hirschkaefer (Lacanus cervus), - Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria); bd) zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie und von deren Lebensraeumen: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Mittelspecht ( Dendrocopus medius), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Grauspecht (Picus canus), - Neuntoeter (Lanius collurio), - Rotmilan (Milvus milvus); be) zur Erhaltung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen folgender Zugvoegel gemaess Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie: - Zippammer (Emberiza cia), - Nachtigall (Luscinia megarhynchos); bf) zur Erhaltung folgender wildlebender Tierarten gemaess Anhang IV der FFH-Richtlinie und von deren Lebensraeumen: Saeugetiere: - Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), - Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), - Braunes Langohr (Plecotus auritus), - Fransenfledermaus (Myotis nattereri), - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Reptilien: - Mauereidechse (Podarcis muralis), - Zauneidechse (Lacerta agilis), - Schlingnatter (Coronella austriaca), Amphibien: - Geburtshelferkroete (Alytes obstetricans); c) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe b) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere - aufgrund der geologischen und petrologischen Bedeutung des Siebengebirges als Zentrum des tertiaeren Vulkanismus, - im Hinblick auf die tier- und pflanzengeographische Bedeutung des Gebietes, - aufgrund der kulturgeschichtlichen Bedeutung des Landschaftsraumes, insbesondere als Zeugnis der Besiedlungs- und Kulturaktivitaeten unterschiedlicher Epochen, - im Hinblick auf die naturschutzgeschichtliche Bedeutung des Siebengebirges. d) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe c) LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit - des Siebengebirges als ein zusammenhaengendes ausgedehntes Laubwaldgebiet, - der charakteristischen Morphologie des Landschaftsraumes mit vielfaeltigen natuerlichen Strukturen sowie kulturhistorischen Besonderheiten, - des Siebengebirges in seiner Gesamtheit und der damit verbundenen Eignung fuer die natur- und landschaftsgebundene Erholung, das Naturerleben und die Umweltbildung, - der vielfaeltigen Blickbeziehungen, insbesondere vom Siebengebirge auf das Rheintal und auf die umliegenden Landschaften sowie innerhalb des Siebengebirges, als auch vom Rheintal und von anderen ausserhalb gelegenen Aussichtsmoeglichkeiten auf das Siebengebirge. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5209-0108 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Siebengebirge im Rhein-Sieg Kreis |
Link zur Karte: | BK-5209-0108 |
Objektbeschreibung: | Der nördliche Abschnitt des Gebietes umfasst weitgehend die markanten, herausragenden Vulkankuppen und Felspartien des Siebengebirges mit Löwenberg, Petersberg, Drachenfels, Wolkenburg und Großem Ölberg. Der Untergrund wird überwiegend von vulkanischen Gesteinen dominiert, die sowohl zu sauren (z.B. Trachyte) als auch basischen (z.B. Alkalibasalte) Böden verwittert sind. Der überwiegende Teil des Gebietes ist mit Wald bedeckt mit hohem Laubholzanteil. Ausgedehnte, alte Buchenwälder sind insbesondere zwischen Drachenfels und Löwenberg sowie am Petersberg, Großen Ölberg, Nonnenstomberg bis zum Weilberg erhalten. Sie lassen sich im Umfeld der Vulkankuppen dem Waldmeister-Buchenwald, stellenweise auch dem reicheren Waldgerstenbuchenwald mit Massenvorkommen von Bingelkraut zuordnen. Als besonders bemerkenswerte Waldgesellschaften sind an den Südhängen u.a. von Drachenfels, Hirschberg, Nonnenstromberg sowie den Breibergen vorkommende wärmeliebende Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (mit Elsbeere), lindereiche Schluchtwälder (z.B. am Drachenfels, Petersberg und Großen Breiberg sowie am Nonnenstromberg) und wärmeliebende Eichenwalder (am Drachenfels). Als Relikte der großflächigen, seit langer Zeit aufgegebenen Steinbruchtätigkeit sind Schutt- und Blockschutthalden, Felswände mit Felsband- und Spaltenvegetation, wärmeliebende Gebüsche insbesondere am Drachenfels, an der Wolkenburg, am Weilberg und Stenzelberg bemerkenswert, die für zahlreiche selten und gefährdete Tier- und Pflanzenarten einer der nördlichsten Standorte im Rheinland darstellen (u.a. Gemeine Felsenbirne, Wimper-Perlgras, Astlose Graslilie, Zippammer, Mauereidechse, Schlingnatter, Goldhaar-Aster, Zaunammer). Zudem stellen die Abgrabungsgewässer u.a. am Großen Ölberg und Weilberg wertvolle Amphibienlebensräume (, Geburtshelferkröte, Kammmolch) dar. Von herausragender Bedeutung als Winterquartier und Sommerlebensraum für Fledermäuse sind die unterirdischen Stollengänge der Ofenkaulen zu nennen, die südlich des Petersberges liegen (u.a. bedeutendstes Winterquartier für Großes Mausohr in NRW). Das Gebiet entwässert fast vollständig zum Rhein hin. Die oft tief eingeschnittenen, schmalen Siefen tragen selten eine typische Auenvegetation mit Erlen- und Stieleichenhainbuchen-Auenwälder, besitzen jedoch häufig naturnahe Bachläufe und kleinflächig naturnahe Quellbereiche und Feuchtgrünland. Entlang der wärmebegünstigten unteren Hangbereiche sind zahlreiche ehemalige Weinberge und Obstgärten verbuscht. Durch Wiederaufnahme der Nutzung bzw. Pflege und Entbuschung sind stellenweise wieder wertvolle Obstwiesen und Weinbergshänge mit teilenweise wertvollem, artenreichem Magergrünland (z.B. zwischen Petersberg und Oberdollendorf) entstanden. Der südliche Abschnitt des Gebietes umfasst den naturräumlich zum Niederwesterwald gehörenden Bereich des nordrhein-westfälischen Teils des Siebengebirges. Es reicht im Süden bis an die Landesgrenze. Geologisch überwiegen in dem Bereich die devonischen Gesteine (Schluff- und Tonstein sowie Grauwacke), die zur Ausbildung von bodensauren Braunerden führen. Das Gebiet wird in diesem Abschnitt nur vereinzelt von Vulkankuppen durchstoßen. Das stark gegliederte Gebiet mit Bergkuppen und die insbesondere nach Westen hin tief eingeschnittenen Bachtälern, ist fast vollständig bewaldet. Ca. die Hälfte der Waldfläche wird von Laubwald eingenommen. Die wertvollsten Laubwaldbestände stellen die alten Hainsimsen-Buchenwälder zwischen Possberg und Hartenbruch dar. Wertvolle Waldmeister-Buchenwälder finden sich an den Berghängen der im Südosten gelegenen Vulkankuppen um Broderkonsberg, Mittelberg, Himmerich und Leyberg. Westlich des Leyberges sind alte Eichenwälder z.T. mit Kiefern und Buchen als wertvolle Vegetationseinheiten zu nennen. Im südöstlichen Bereich des Gebietes ist Staunässe verbreitet. Neben naturnahen Quellbächen mit Erlenauenwald sind Erlenbruch- und Sumpfwälder sowie bodensaure Pfeifengraswiesen von herausragender Bedeutung. Die Vulkankuppen des Leybergs, Mittelbergs und Himmerichs zeichnen sich durch Vorkommen von Blockschuttwäldern aus, die reich an Sommerlinden sind. Die Felsen und Blockhalden tragen typische Felsschutt-, -band- und - spaltenvegetation und stellen wertvolle, wärmebegünstigte Sonderstandorte dar. Das Gebiet bildet einen großen, wertvollen Bereich des NSG Siebengebirges. Hervorzuheben sind die großflächigen Hainsimsen-Buchenwälder, die naturnahen Quellbäche und Siefen sowie die kleinflächigen Vorkommen von Erlensumpf- und Auenwäldern und die Pfeifengraswiesen. Faunistisch und floristisch stellt das gesamte Siebengebirge ein herausragendes Gebiet in Nordrhein-Westfalen dar. So sind hier die einzigen Vorkommen des Steinkrebses und der Zippammer in NRW. Mehrere thermophile Pflanzenarten und Tierarten finden im Siebengebirge ihre nördliche Verbreitungsgrenze (Gemeine Felsenbirne, Wimper Perlgras, Nickende Leimkraut, Speierling, Elsbeere) Das Gebiet hat als Trittstein- und Vernetzungs- Biotop eine herausragende Bedeutung im internationalen Biotopverbund. Hauptentwicklungsziel ist Erhaltung und Optimierung eines herausragenden Gebirgszuges mit alten, ausgedehnten zusammenhängenden Buchen- und Eichenwäldern, Vulkankuppen mit Blockschuttwäldern und wärmeliebenden Gesteinsbiotopen, zahlreichen naturnahen Quellen und Bächen sowie Nasswälder , Pfeifengraswiesen, Magergrünland und Obstwiesen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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