Inhalt:
Naturschutzgebiet Luelsdorfer Weiden (SU-020)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Luelsdorfer Weiden |
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Kennung: |
SU-020 |
Ort: | Niederkassel |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 82,83 ha |
Offizielle Fläche: | 82,90 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1991 |
Inkraft: | 2017 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG,
nsbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung folgender Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992): - Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum), - Hartholzauenwälder (91F0); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFHRichtlinie, die im Gebiet nachgewiesen worden sind: - Lachs (Salmo salar), - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Maifisch (Alosa alosa), - Steinbeißer (Cobitis taenia), - Groppe (Cottus gobio), - Meerneunauge (Petromyzon marinus); - zur Erhaltung und Entwicklung typischer Ufervegetation mit Annuellen-, Stauden- und Röhrichtsäumen; - zur Erhaltung und Entwicklung als Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für Wasservögel; - zur Erhaltung und Entwicklung eines Rheinuferabschnittes mit natürlicher Überschwemmungsdynamik; - wegen der Bedeutung als wichtiges Biotopverbundelement für Auenlebensräume entlang des Rheins; - als Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten, insbesondere Fledermäuse, Spechte und Pirol. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5107-0023 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Lülsdorfer Weiden |
Link zur Karte: | BK-5107-0023 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef". Es handelt sich um einen Rheinuferbogen, der nicht eingedeicht ist und daher regelmäßiger bis periodischer Überflutung ausgesetzt ist. Die Fläche ist weitgehend mit Laubwald bestockt. Der vormals dominierende Pappelwald in an vielen Stellen durch Unterpflanzung und natürliche Sukzession in einen von Eschen- und stellenweise auch Bergahorn dominierten Auenwald übergegangen. Der Uferbereich wird von einem schmalen Weichholzauenwald gesäumt, dem sich ein mehr oder weniger lückiger Rohrglanzgrasröhrichtsaum anschließt. Dieser geht in einen Spülsaum mit Arten der Schlammufer über. Landseitig wird das Gebiet von dem von wenigen Jahren erneuerten Deich begrenzt, der durch Übertragung von Saatgut des alten Deiches mit einen artenreichen Vegetation bewachsen ist. Das Gebiet stellt eine der wenigen noch nicht eingedeichten Waldflächen dar, die sich daher zu naturnahen Auenwäldern entwickeln können. Die Uferzonierung ist noch weitgehend naturnah. Dem entsprechend sind sowohl typische als auch seltene und gefährdete Pflanzenarten der Auen sowie Tierarten der Auwälder hier zu finden. Der Flussabschnitt stellt einen wichtigen Lebensraum und Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten dar und besitzt daher landesweite Bedeutung. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. Das Gebiet wird zudem von Wasservögel als Rast- und Nahrungshabitat genutzt. Als Teil des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen" stellt das Gebiet einen Baustein im europaweiten Biotopverbund für Fischarten dar. Die Erhaltung der Uferbereiche mit Schlammufern und strömungsarmen Gewässerzonen für die Fischfauna ist prioritär zu gewährleisten, darüber hinaus sollte eine Erhaltung und weitere Entwicklung der naturnahen Auenwälder durch der Umwandlung der Pappelbestände und Robinienparzellen erfolgen. Die eingebrachten Roteichen sollten wieder entfernt werden. |
Kennung: |
BK-K-00027 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone im Bereich Langeler Rheinbogen |
Link zur Karte: | BK-K-00027 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den etwa 4,5 km langen Rheinabschnitt bei Sürth und Langel von der Strommitte bis zur Uferböschung. Es ist Teil der schutzwürdigen Abschnitte des Rheins "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (DE-4405-301)", die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung auszeichnen; die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Am Anfang Nordteil von Sürth Uferlänge sind Buhnen angelegt worden. Zwischen den Buhnen sind breite, flach abfallende Kiesufer vorhanden, die relativ vegetationsarm sind. Die Langeler Rheinseite ist weitgehend ungestört und auf Abschnitten ohne Buhnen. Im Übergang zu den Gehölzbeständen finden sich auch einige Röhrichtbestände. Auf beiden Uferseiten stocken stellenweise gut ausgebildeten Weidenauenwälder. Stellenweise sind die offenen Uferbereiche jedoch von Vegetationsbeständen der Spülsäume bzw. der Schlammuferfluren v.a. des Chenopodion rubri-Beständen besiedelt, die im Sommer 2018 durch die extrem niedrige Wasserführung des Rheins in nahezu maximaler Ausdehnung auftraten. Als Maßnahmen sind hier zu nennen die natürliche Entwicklung von Weidenwäldern, dagegen die Ausbreitung von Populus nigra fördern, und Populus canadensis und Acer negundo zu begrenzen. Am rechten Ufer bei Langel findet sich eine gut ausgebildete Flur von Limosella aquatica auf Schlamm und lange Uferabschnitte, die wenigen Störungen unterliegen. Hier schließen sich teils ältere Weiden-Auenwaldbereiche an die sich junge Weiden weiter in die angrenzenden ruderalisierten Brachen ausbreiten. Neben einigen älteren Baumweiden sind hier lückige Weidengebüsche, kleine Schilfröhrichte und Brachflächen vorhanden. Stellenweise breitet sich Drüsiges Sprinkraut aus. An die Kiesufer schließen sich zumeist große Grünlandflächen mit Flutrasen, die überwiegend brachgefallen und oftmals mit Ruderalarten durchsetzt sind. Das Gebiet bildet mit seinen überwiegend unverbauten Ufern, den flachen, kiesig-sandigen Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Fische Barbe, Koppe und Steinbeißer: Die Weichholzauenwälder mit den Schwarzpappeln (RL 2) bilden die Reste der typischen Rheinufervegetation. Problematisch ist allgemein die zunehmende Ausbreitung von Neophyten. Das Gebiet unterliegt einer z.T. intensiven Erholungsnutzung mit Feuerstellen am Rheinufer. Weitere Beeinträchtigungen ergeben sich durch freilaufende Hunde. Der Rheinabschnitt besitzt eine besondere limnologische und für die Fischfaune maßgebliche Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für Nichtwanderfische. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weichholz-Weidenauenwäldern und -ufergehölzen. Das Gebiet ist Teilfläche des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet mit seinen unverbauten Ufern, den flachen, sandig-(kiesigen) Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen und den steinigen Buhnen/Buhnenköpfen einen wichtigen Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weidenauenwäldern bzw. -ufergehölzen. Im landesweiten Biotopverbund ist es Teil der naturnahen Fließgewässer und -Auen mit internationaler Bedeutung. Hauptentwicklungsziel ist der Erhalt und die Förderung von fließgewässer- und auentypischen Arten- und Lebensraumtypen insbesondere der Fischfauna sowie der schlammigen bis kiesigen Ufer und Schlammbänke mit Schlammuferfluren und Erhaltung und Vermehrung der Weidenwälder und -gebüsche und Schwarzpappelbestände. Der Erhalt der ungestörten Flach- un |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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