Inhalt:
Naturschutzgebiet Stockemer See (SU-021)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Stockemer See |
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Kennung: |
SU-021 |
Ort: | Niederkassel |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 54,49 ha |
Offizielle Fläche: | 54,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1991 |
Inkraft: | 2017 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG
insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit naturnahen Stillgewässern und mageren Rohbodenstandorten sowie vegetationsarmen Bereichen als Lebensraum für biotop- spezifische Tiere und Pflanzen; - als wichtiges Trittsteinbiotop für Arten wie Wechselkröte, Winterlibelle, Wasservögel und damit wichtiges Biotopverbundelement; - zur Erhaltung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter, wildlebender Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5108-0003 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Stockemer See |
Link zur Karte: | BK-5108-0003 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Stockemer See befindet sich nördlich von Niederkassel-Uckendorf und südlich von Troisdorf-Spich. Die Fläche des NSG beträgt etwa 55 ha und setzt sich zusammen aus einem etwa 23 ha großen renaturiertes Abgrabungsgewässer im Norden, einer etwa 5 ha große in der Renaturierung befindliche Sand- und Kiesgrube im Süden, sowie einem ehemaligen Kalksandsteinwerk im Westen, auf dessen Gelände sich zwei weitere kleinere ehemalige Kiesgruben mit Abgrabungsgewässern befinden. Eine Ackerfläche am südlichen Gebietsrand ist in das NSG einbezogen worden. Das NSG ist durch einen Zaun weitestgehend von den umliegenden Ackerflächen abgetrennt. Die fischereiliche Nutzung des östlichen Abgrabungsgewässers ist einem örtlichen Anglerverein gestattet. Die hinsichtlich der Renaturierung inzwischen weitestgehend wieder hergestellten Kiesgruben besitzen einen hohe Biotopvielfalt und bieten daher inzwischen Lebensraum für diverser Vögel, Amphibien, Fische, Insekten und Säugetiere. Für das früher dokumentierte Vorkommen von Uferschwalben, Flussregenpfeifer, Wechsel- und Kreuzkröten gibt es zur Zeit keine aktuelle Bestätigung (für Wechselkröte LANUV, 2009). Die Blauflügelige Ödlandschrecke konnte 2011 gefunden werden. Im Verbund mit den benachbarten Abgrabungsgewässern stellt die Fläche ein Trittsteinbiotop für gewässerbewohnende Tiere- und Pflanzenarten sowie für Arten der vegetationsarmen Sonderstandorte, dar. Es werden z.Zt. Pflegemaßnahmen wie das Offenhalten von Grasfluren, Zurückdrängen von Gehölzen im Bereich von Kleingewässern u.a. durchgeführt. Größere Maßnahmen (Abbruch von Gebäuden, Renaturierung) sind im Bereich des ehemaligen Kalksandsteinwerkes erforderlich. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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