Inhalt:
Naturschutzgebiet Rheinmittelterrassenkante (SU-046)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Rheinmittelterrassenkante |
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Kennung: |
SU-046 |
Ort: | Bornheim |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 12,47 ha |
Offizielle Fläche: | NaN ha |
Flächenanzahl: | 5 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1994 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | gemaess LG Paragraph 20,
- wegen der hohen Arten- und Strukturvielfalt mit Rote-Liste Tier und Pflanzenarten, seines Bedeutung als Lebensraum fuer Voegel, Insekten und Kleinsaeuger und als erdgeschichtliches Dokument |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5107-901 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Rheinmittelterrassenkante |
Link zur Karte: | BK-5107-901 |
Objektbeschreibung: | Ausgepraegte Rheinmittelterrassenkante zwischen Sechtem und Bornheim. Auf der sued- bis suedostexponierten Rheinmittelterrassenkante (bis 50 m breit) hat sich ein reichstrukturiertes Mosaik aus unterschiedlichen Sukzessionsstadien von Brachen, trockenen Glatthaferwiesen, Weissdorn-Schlehen-Gebueschen, alten Obstbrachen, verwilderten Obsthecken, Weissdorn-Schlehengebueschen, unterschiedlichen Gehoelzbestaenden und Ruderalgesellschaften entwickelt. Das reich strukturierte, bluetenreiche Vegetationsmosaik der Kiesboeschung und kleine Kiesabgrabungsflaechen mit lueckigen Pionier- und Staudenfluren bildet ein wichtiges Rueckzugsgebiet fuer viele auch seltene Insekten, Voegel und Kleinsaeuger inmitten einer ausgeraeumten, intensiv genutzten Gemueseackerlandschaft und Obstkulturen. Von den ehemals praegenden Magerrasen ist sind nur noch im Bereich der juengeren Kiesgruben Fragmente vorhanden. Teilweise ist die Boeschung mit dichtem Gebuesch aus u.a. Holunder, Hasel, Ahorn, Kirsche, Espe, Dornstraeuchern, und einigen alten Obstbaeumen bewachsen, die zum Teil von dichten Schleiergesellschaften ueberzogen werden. Teilbereiche sind mit Bergahorn und Kirschen aufgeforstet worden. Stellenweise stocken einige aeltere Hybridpappel- und Robiniengruppen am Rande der Terrassenboeschung. Auf einer wallfoermigen Anschuettung ist eine Gehoelzpflanzung u.a. aus Weissdorn und Hartriegel angelegt worden. Dazwischen wachsen Ruderalfluren. Die Terrassenkante ist an mehreren Stellen von Strassen bzw. Gemuesewegen zerschnitten und wird bei Sechtem von der gehoelzbegleiteten Bahnlienie Koeln-Bonn gekreuzt. Angrenzende Kiesgrubenbereiche sind teilweise Deponie fuer Bodenaushub und Bauschutt und weitestgehend verfuellt. Es finden sich viele einige Abkippungen von Ernteabfaellen, die die Eutrophierung und Ruderalisierung der Boeschung foerdern. Im Norden befindet sich eine groessere ehemalige Kiesgrube mit steilen Boeschungsbereichen. In der NO-Ecke befindet sich ein kleines Abgrabungsgewaesser, an dessn Nordufer sich ein kleines Weidenufergebuesch anschliesst. Die Grubensohle ist von Feuchtbrachen- und Roehrichtbestaenden besiedelt, in die einige Flachwassertuempel eingestreut sind. Teilbereiche der Boeschung sind mit Brennessel- und Distelfluren und aufkommenden Gebueschen besiedelt. Zum Kartierungszeitpunkt 1994 konnte nicht nachgewiesen werden, ob die ehemals (1980) grosse Wechselkroetenpopulation noch besteht. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 20c-Biotoptypen vor: - Feuchtbrachen (EE3) - Roehricht-Kleingewaesserbereiche (FG-wk-wl, FD-wk-wl-wm). |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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