Inhalt:
Naturschutzgebiet Waldville (SU-090)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Waldville |
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Kennung: |
SU-090 |
Ort: | Alfter |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 351,08 ha |
Offizielle Fläche: | 351,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2005 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 2025 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
a) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) LG zur Erhaltung des folgenden natuerlichen Lebensraums von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum), 9160; b) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) LG zur Erhaltung folgender, wildlebender Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie sowie folgender, wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogel-RL: - Schwimmendes Froschkraut (Luroium natans), 1831, - Mittelspecht (Dendrocopos medius), A238, - Schwarzspecht (Dryocopus martius), A236, - Wespenbussard (Pernis apivorus), A072, c) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) und Satz 2 LG zur Erhaltung und Wiederherstellung der Waldlebensgemeinschaften in der Waldville mit den fuer die natuerlichen Laubwaldgesellschaften, wie dem Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), typischen Artenspektren in unterschiedlichen Bestandsaltern und standoertlichen Variationen einschliesslich Alt- und Totholz, d) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) und Satz 2 LG zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten landschafts- raumtypischen Tier- und Pflanzenarten in diesem grossen zusammenhaengenden weitgehend unzerschnittenen und naturnahen Waldoekosystem als Teilflaeche eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung - insbesondere als Lebensraum fuer Greifvoegel, e) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) und Satz 2 LG zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Baeche, Uferbereiche und Quellsuempfe mit ihrer Sumpf- und Wasservegetation und sonstiger Feuchtbereiche, f) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe b) LG wegen der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung der Waldville als grossflaechiges, zusammenhaengendes Waldareal mit hohem Anteil naturnaher Bestaende, g) Gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe c) LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Laubwaldbestaende der Waldville mit hoher Vielfalt an Bestandesaltern, Standorten und Resten historischer Waldnutzungsformen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5307-0003 |
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Objektbezeichnung: |
Naturnahes Laubwaldgebiet nordwestlich von Witterschlick |
Link zur Karte: | BK-5307-0003 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet ist nahezu vollständig mit Wäldern bestockt, am östlichen Rand schließt Grünland der Ortschaften Ramelshoven und Witterschlick an. Im südöstlichen Teil der Fläche verläuft in Richtung Witterschlick der Kesselsgraben mit Überresten bachbegleitender Gehölze, umgeben von Fettweiden. Auch im Nordosten grenzt die Fläche an Grünland, welches der Burg Ramelshoven zugehörig ist und als Weidegrünland genutzt wird. Das Grünland ragt hier weit in das Waldgebiet hinein und bildet einen Einschnitt. Sein nördlicher Rand wird vom Katzenlochbach abgegrenzt. Da dieser nicht ständig wasserführend ist, fehlt meist die typische Ausprägung einer bachbegleitenden Ufervegetation. Im weiteren Verlauf des Katzenlochbaches dominieren Flächen mit Stieleichen-Hainbuchenwald. Hier sind auch Hanglagen des Schießbaches enthalten. Die Stieleichen-Hainbuchenwälder bilden mit anderen Waldtypen wie Buchen-Eichenmischwald und sonstige Eichenmischwälder große zusammenhängende Flächen. Stellenweise weisen diese Wälder starkes Baumholz mit bis zu 80 cm Brusthöhendurchmesser auf. Die Eichenwälder zeigen darüber hinaus zum Teil Nieder- und Mittelwaldstrukturen. Sie beinhalten neben Hainbuche, Stiel- und Traubeneiche meist auch Winterlinde als typische Baumart der naturraumtypischen Waldgesellschaft des Stieleichen-Hainbuchenwald mit Winterlinde. Im Westen wird das Gebiet in Nord-Süd-Richtung durch die Schmale Allee durchschnitten. Auf Höhe des Thalenbergs dominieren westlich und östlich der Schmalen Allee Kiefernforste. Das Waldgebiet setzt sich mit sowohl standorttypischen als auch nicht standorttypischen Waldtypen westlich der Gemeinde Alfter fort. In den Hanglagen am nordöstlichen Randbereich bei Kuhnücken dominieren Buchenwälder mit zum Teil starkem Baumholz mit einem Brusthöhendurchmesser von 80 cm. Die südliche Begrenzung der Fläche wird durch die Bundesstraße B 56 gebildet. Die Fläche ist von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung als zusammenhängender und strukturreicher Waldlebensraum mit großen Flächen der standorttypischen Waldlebensräumen, insbesondere FFH-Lebensraumtypen wie Stieleichen-Hainbuchenwald und Buchenwälder. Die Fläche liegt innerhalb des FFH Gebiet Waldville und dem gleichnamigen NSG. Das Gebiet besitzt große Bedeutung als maßgeblicher Bestand inmitten der ausgedehnten Waldfläche des Kottenforstes und der Ville. Diese stellt ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit herausragender Bedeutung für den Erhalt von natürlichen Buchenwald- und Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften dar. Zudem bietet das große zusammenhängende Waldgebiet Lebensraum und stellt einen Wanderkorridor dar für Waldtierarten mit großem Revieranspruch. Die BK-Fläche gehört zusammen mit dem FFH-Gebiet zu den Kernflächen und damit zu den Flächen mit herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Das Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung und Optimierung der naturnahen Laubwälder, vor allem der Eichen-Hainbuchenwälder und Buchenwälder. Durch Umbau nicht standortgerechter Nadelwälder in standorttypische, einheimische Laubwälder kann der naturschutzfachliche Wert der Fläche weiter erhöht werden. |
Kennung: |
BK-5307-0002 |
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Objektbezeichnung: |
Waldgebiet südlich der B56 |
Link zur Karte: | BK-5307-0002 |
Objektbeschreibung: | Die Fläche ist Teil eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes im Kottenforst und liegt südlich der B56, im Westen grenzt es an die Gemeindegrenze Swisttal mit der Ortslage Buschhoven. Nach Osten wird das Gebiet durch den Wilhelmshof mit zugehörigem Grünland und im Süden durch die Gemeindegrenze Alfter begrenzt. Hier schließt die Kiesgrube Witterschlick der Quarzwerke an. An die Bundesstraße angrenzend stockt ein ausgedehnter Hainsimsen-Buchenwald mit beigemischtem Bergahorn. Richtung Osten bis zur Zufahrtsstraße Wilhelmshof dominiert Berg-Ahorn. Hier findet sich ein Waldtümpel, der zum Teil von Schwarz-Erle gesäumt wird. Das Gewässer ist durch Müllablagerung beeinträchtigt und und weist keine typische Sumpfvegetation mehr auf. Im Westen befindet sich Stieleichen-Hainbuchenwald, welcher sich über die Gemeindegrenze Alfter hinaus Richtung Buschhoven erstreckt. Jenseits der Schmalen Allee stockt Laubmischwald mit hohem Anteil von Linde und Hainbuche. Der gesamte südliche Teil der Fläche wird von Kiefern- bzw. Lärchenforsten eingenommen. Die Fläche ist von naturschutzfachlicher Bedeutung da die naturraumtypischen Waldgesellschaften Stieleichen-Hainbuchenwald mit Winterlinde und bodensaurer Buchenwald vorkommen, die als FFH-Lebensraumtypen das FFH-Gebiet Waldville und Kottenforst prägen. Darüber hinaus liegt das Waldgebiet zwischen intensiv genutzten Agrarflächen und den Siedlungsflächen der Ortschaften Buschhoven und Witterschlick bzw. Vollmershoven und stellt einen wichtigen Abschnitt der Verbindung zwischen den Wäldern des Kottenforsts und der Waldville dar. Der westlich der Schmalen Allee befindliche Teil des Gebietesie Fläche liegt innerhalb des FFH-Gebiets Waldville und ist bereits als NSG ausgewiesen. Der Bestand ist Teil der ausgedehnten Waldflächen des Kottenforstes und der Waldville, die ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit herausragender Bedeutung für den Erhalt von natürlichen Buchenwald- und Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften darstellt. Zudem bietet das große zusammenhängende Waldgebiet Lebensraum und stellt einen Wanderkorridor dar für Waldtierarten mit großem Revieranspruch. Die BK-Fläche gehört zusammen mit dem FFH-Gebiet zu den Kernflächen und damit zu den Flächen mit herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Anzustreben ist die Erhaltung der naturnahen Waldflächen und der Umbau von Kiefern- und Lärchenforsten im südlichen Teil in standorttypische, einheimische Laubwälder. |
Kennung: |
BK-SU-00077 |
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Objektbezeichnung: |
Hainsimsen-Buchenwald entlang Römerkanal am Ostrand Waldville, östlich von Dünstekoven |
Link zur Karte: | BK-SU-00077 |
Objektbeschreibung: | Im Westen der Gemeinde Alfter, östlich entlang des Römerkanals (kulturhistorisches Denkmal), am Westrand des NSG "Waldville" stockt ein Hainsimsen-Buchenwald. Zudem sind zwei Fettweiden, die von Wildtieren beweidet werden, Bestandteil dieser Fläche. Eine der beiden Fettweiden zeichnet sich durch typische Arten des mesophilen Grünlands aus. Im Jahre 2015 wurde im Rahmen einer Grünlandkartierung diese Fläche als Magergrünland kartiert. Die Kennarten des Magergrünlandes konnten 2017 nicht mehr nachgewiesen werden. Kleinflächig wurde mit Laubbäumen aufgeforstet. Hinsichtlich der Wertigkeit dieses Waldes ist vor allem der hohe Totholz-Anteil und das hohe Alter Eichen (Stammdurchmesser bis 80 cm) zu nennen. Zudem besitzt die Waldfläche eine hohe Bedeutung als standorttypische Laubwaldfläche am Rand eines Nadelgehölz-dominierten Waldbereichs. Der Bestand ist Teil der ausgedehnten Waldflächen des Kottenforstes und der Waldville, die ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit herausragender Bedeutung für den Erhalt von natürlichen Buchenwald- und Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften darstellt. Zudem bietet das große zusammenhängende Waldgebiet Lebensraum und stellt einen Wanderkorridor für Waldtierarten mit großem Revieranspruch dar. Die BK-Fläche gehört zusammen mit dem FFH-Gebiet zu den Kernflächen und damit zu den Flächen mit herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Die Erhaltung und Optimierung des naturnahen, strukturreichen Hainsimsen-Buchenwaldes ist Hauptentwicklungsziel. Eine Entwicklung der Fettweiden zu artenreichem, schutzwürdigem Grünland ist anzustreben. |
Kennung: |
BK-5308-0028 |
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Objektbezeichnung: |
Stieleichen-Hainbuchenwald und Tümpel südlich des Quarzwerks Witterschlick |
Link zur Karte: | BK-5308-0028 |
Objektbeschreibung: | Ein Stieleichen-Hainbuchenwald stockt südlich vom Quarzwerk Witterschlick, im FFH-Gebiet "Waldville" liegend. Dieser wird durch einen schmalen Fichtenbestand zerschnitten. Nördlich, außerhalb des FFH-Gebietes grenzt eine Fettwiese an, in der ein Tümpel liegt. Aufgrund des hohen Alters von Stieleichen und auch einigen Rotbuchen (Stammdurchmesser größer 80 cm) ist dieses Teilstück des naturnahen Stieleichen-Hainbuchenwaldes, der über die Kreisgrenze hinausgeht, naturschutzfachlich wertvoll. Der Tümpel, angrenzend an den Baggersee des Quarzwerkes Witterschlick, stellt einen wichtigen Lebensraum für Amphibien dar. Der Bestand liegt am Rand der ausgedehnten Waldfläche der Waldville, die mit dem Kottenforst ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit herausragender Bedeutung für den Erhalt von natürlichen Buchenwald- und Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften darstellt, das z.T. als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Zudem bietet das große zusammenhängende Waldgebiet Lebensraum und stellt einen Wanderkorridor dar für Waldtierarten mit großem Revieranspruch.Die BK-Fläche gehört zusammen mit dem FFH-Gebiet zu den Kernflächen und damit zu den Flächen mit herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Der naturnahe, alte Waldbestand sollte erhalten und nicht in das Quarzsandabbaugebiet einbezogen werden. Durch Umwandlung der Fichtenparzellen sollte der Bestand vergrößert werden. Für das Amphibiengewässer mit der umgebenden Fettwiese steht der Erhaltung und Optimierung durch Freistellung sowie ggf. Extensivierung der Wiesennutzung im Vordergrund. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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