Inhalt:
Naturschutzgebiet Aggeraue zwischen Lohmar und Siegburg (SU-092)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Aggeraue zwischen Lohmar und Siegburg |
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Kennung: |
SU-092 |
Ort: | Lohmar |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 258,90 ha |
Offizielle Fläche: | 259,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2007 |
Inkraft: | 2007 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG
- zur Erhaltung folgender, wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/ EWG: - Bachneunauge (Lampetra planen) - Flussneunauge (Lampetra fluvialis) - (Born bina variegata) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräurne; - zur Wiederherstellung von Lebensräurnen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Tierarten gemäß Anhang II der Richtlinie (92/43/EWG): - Kammmolch (Triturus cristatus) - zur Erhaltung folgender, wildlebender Vogelarten gernäß Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG: - Schwarzspecht (Drycopus martius) - Neuntäter (Lanius collurio) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Mittelspecht (Picoides (Dendrocopus) medius) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG: - Wiesenpie per (Anthus pratensis) - Raubwürger (Lanius excubitor) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - Pirol (Oriolus oriolus) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius) - Zwergtaucher (Podiceps ruficollis) - Wasserralle (Rallus aquaticus) - zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG: - Bekassine (Gallinago gallinago) - zur Erhaltung folgender Arten: - Eisvogel (Alcedo atthis) - Rotmilan (Milvus milvus) - Laubfrosch (Hyla arborea) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume; gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der Richtlinie 92/43/EWG: - 31 50 natürliche eutrophe Seen und Altarme - 3270 Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation - 6430 feuchte Hochstaudenfluren - 6510 Glatthafer- und WiesenknopfsiIgenwiesen - 91 E0 Erlen-, Eschen- und Weichholz Auenwälder (prioritärer Lebensraum) - 9110 Hainsimsen Buchenwald - 91 60 Sternmieren- , Eichen-, Hainbuchenwald - 91 F0 Hartholz Auenwälder zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Abschnittes der durchgehenden, weitgehend naturnahen Flusslandschaft der Agger als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung mit spezieller Funktion als Bindeglied zwischen der Siegaue, der Wahner Heide und der oberen Aggeraue; - zur Erhaltung und für die Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten; - zur Erhaltung und für die Entwicklung der Agger als naturnahem Tieflandfluss - mit einer guten Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür charakteristischer Gewässerstrukturen wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbrüchen, Totholz im Gewässer und Auskolkungen, mit offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen, Rauschen sowie einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewässersohle und vielfältigen Strömungsmustern, als Teil eines zusammenhängenden, du rchwanderbaren Gewässersystems für die Fließgewässerfauna, insbesondere für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer angepassten heimischen, sich selbst reproduzierenden Fischbestand einschließlich hinsichtlich der Lebensraumqualität anspruchsvoller Fischarten und Rundmäuler wie Lachs, Meerforelle, Nase, Schneider und Elritze sowie Neunaugen, als Ganz- oder Teillebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieser Fließgewässer und ihrer Auen wie Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Gänsesäger, Uferschwalbe, Teichhuhn, Knäkente, Prachtlibellen und Gemeiner Keiljungfer, sowie als Wuchsort charakteristischer Fließgewässerröhrichte, Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten der Fließgewässer und ihrer Uferbereiche; - zur Erhaltung und für die Entwicklung natürlicher eutropher Seen sowie von Altgewässern und Altarmen mit ihrer typischen Vegetation; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ufergehälzen, Weich- und Hartholz sowie von Bachauenwäldern und deren Fragmenten, von Feucht-, Sumpf- und Bruchwäldem und sonstigen naturnahen Laubwäldem einschließlich der wertvollen Altholzbestände sowie der strukturreichen Waldmäntel mit ihrem charakteristischen Pflanzen- und Tierarteninventar wie Schwarzpappel und Flatterulme, Kleinspecht, Grünspecht, Waldkauz, Hohltaube, Pirol, Blaukehlchen, Schwarzmilan, Graureiher, Nachtigall,Beutelmeise, Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Eisvogel und Großer Eichenbock; - zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen und überregionalen Biotopverbundfunktionen zwischen Wahner Heide, Aggeraue und den Stallberger Teichen; - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopfsilgenwiesen und zur Förderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von artenreichen oder gut ausgeprägten Grünlandgesellschaften der Frischwiesen und -weiden (einschließlich der trockenen und feuchten Ausprägungen), der Feucht- und Nasswiesen und -weiden sowie der Flut- rasen und Riedwiesen in zusammenhängenden Grünlandkomplexen einschließlich von Brachen u.a. als (Teil)Lebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für gefährdete Pflanzen- und Tierarten wie z.B. Kiebitz, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Feldschwirl, Schafstelze, Wachtelkänig, Feldhase, Schwarzblauer Bläuling, Große Goldschrecke, Sumpf- schrecke sowie Kurz- und Langflügelige Schwertschrecke; - zur Erhaltung und Wiederherstellung stä- rungsarmer, naturnaher Lebensräume in der Flussaue für stärungsempfindliche Tierarten; - zur Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Überschwemmungsgebiete der Agger mit auentypischen Gelände- und Lebensraumstrukturen (Flutrinnen und Flutmulden, Totholz, Sedimentablagerun- gen), mit einer auenverträglichen Nutzung in Teilbereichen; - zur Erhaltung und Entwicklung eines östlich der ehemaligen Eisenbahntrasse gelegenen naturnahen Tieflandbaches mit typischen, vielfältigen Sohl- und Uferstrukturen als Lebensraum für Tierarten kleiner Fließgewässer. gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe b LG aus wisse nschaftl iche n, natu rgesch ichtl iche n und landeskundlichen Gründen, insbesondere - zur wissenschaftlichen Begleitung des Wanderfischprogramms im Rheinsystem; - als ein Gebiet mit zahlreichen kulturhistorischen Bau- und Bodendenkmälern sowie sonstigen Kulturlandschaftsbestandteilen; - zur Erhaltung von auentypischen Biotop- und Geländestrukturen der ehemaligen Natu rlandschaft; - zur Erhaltung schutzwürdiger Böden. gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der vielfältigen, naturnahen Landschaft mit Auenwäldern, Brachen und Stillgewässern sowie des naturnahen Flusslaufes der Agger in seiner charakteristischen Ausbildungsform als Tieflandfluss mit einer flachwelligen, weiten Aue; der Vorkommen von charakteristischen Biotopausbildungen wie Ufergehölze, Kleingewässer, Hochstaudenfluren und Brachen, die eine auffallend große Strukturvielfalt aufweisen sowie der großen Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5109-0028 |
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Objektbezeichnung: |
Teilfläche des NSG "Aggeraue zwischen Lohmar und Siegburg" Abschnitt zwischen B 8-Brücke und Lohmar |
Link zur Karte: | BK-5109-0028 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Gebiet handelt es sich um einen Teil des NSG "Aggeraue zwischen Lohmar und Siegburg", das nördlich der B 8-Brücke über die Agger beginnt und im Norden bis nach Lohmar reicht. Auf dem rechten Aggerufer ist der Bereich aufgenommen worden, der innerhalb des FFH-Gebietes "Agger" liegt. Es handelt sich um ein von Fettwiesen und -weiden dominierten Auenlandschaft, die durch den Aggerdeich im Westen begrenzt wird. In abgeschnittenen Altarmen und Flutmulden haben sich stellenweise europhe Stillgewässer gebildet, die von z.T. alten Ufergehölzen umstanden sind. Entlang von Böschungskanten stehen Weiden-Gebüsche oder junge Anpflanzungen. Bemerkenswert ist ein kleinflächiger Stieleichen-Hainbuchenwald mit alten Eichen, der sich zwischen Deich und einen Altarmteich über das nördliche Ende der BK-Fläche fortsetzt. Schützenswerte alte Eichenbaumgruppen und ein Feldgehölz mit z.T sehr alten Esche und Eichen wachsen nahe der B 8 am Deich. Die linksseitige Aggeraue wird von verschiedenen Waldformationen beherrscht. Grünland ist nur untergeordnet vertreten und mit Ausnahme einer mesophilen Grünlandfläche als artenarme Fettwiesen oder Brennnessel dominierte Brachen ausgebildet. Bei den Wäldern hingegen sind sowohl alte Eichenwälder als auch Auenwaldbestände und Gebüsche vertreten. Besonders das Vorkommen von Flatterulme ist bemerkenswert. Es ist die gesamte Abfolge von trockneren bis feuchteren Eichen-Hainbuchenwäldern über Hartholzauen- und Weichholzauenwälder vertreten. Die Aue ist hier nicht eingedeicht. Die Fläche endet im Osten an einer deutlichen, vermutlich künstlichen Böschungskante, die die Grenze der Überflutungsaue bildet. Die Agger ist an zwei stellen im Gebiet entfesselt worden, so dass sich hier lokal ein naturnaher, mäandrierender Fluss ausbilden konnte mit Kiesbänken, Steil- und Flachufer sowie hohen Abbruchkanten. Das Gebiet wird sehr stark durch Erholungssuchende genutzt. Zahlreiche Trappelpfade durchziehen die Fläche, so dass es zu Störungen wild lebender Tiere insbesondere durch frei laufende Hunde kommen kann. Die Aggeraue stellt eine naturnahe Auenlandschaft dar, die sich durch ihre Größe und strukturelle Vielseitigkeit auszeichnet. Die Aue unterliegt trotz der Flusseintiefung noch weitgehend der natürlichen Überschwemmungsdynamik und so konnte sich die natürliche Abfolge von Weich- zu Hartholzauenwälder erhalten. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen der sehr seltenen und gefährdeten Flatterulme in den Beständen. Das Gebiet stellt eine Kernfläche des FFH-Gebietes "Agger" dar und besitzt damit internationale Bedeutung. Das Gebiet ist Teil der Biotopverbundfläche "Aggeraue bei Troisdorf und Lohmar" mit herausragende Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Zusammen mit den sich südlich und nördlich anschließenden naturnahen Auenabschnitten stellt die Aggeraue eine herausragende Auenlandschaft und ein Teil des Biotopverbunds zwischen dem Bergischen Land und dem Rheintal dar. Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung und Optimierung eine weitgehend unbesiedelten und noch naturnah ausgestatteten Aue mit reich strukturierten Offenlandbereichen, der natürlichen Topographie mit Flutrinnen und Altarmen sowie des hervorragenden Auenwaldes mit Vorkommen der Flatterulme. Die naturnahe Entwicklung des Flusslaufs sollte weiter gefördert und durch Entfesslungsmaßnahmen iniziiert werden. Die Entwicklung von artenreichem Grünland führt zu einer weiteren Aufwertung des Gebietes. Es sollten Besucher lenkende Maßnahmen zur Entwicklung von störungsarmen Bereichen unternommen werden. |
Kennung: |
BK-5109-024 |
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Objektbezeichnung: |
An die unteren Aggerauen angrenzende Waldbestaende zw. B484 u. B 56 |
Link zur Karte: | BK-5109-024 |
Objektbeschreibung: | Auf den erhoehten, bei Hochwassern nicht mehr ueberfluteten, an die unteren Aggerauen angrenzenden Bereichen stocken naturnahe Hainbuchen-Eichenwaelder und ein Eschenwald. Die Waelder werden in nordost-suedwest Richtung von der Trasse einer Hochspannungsleitung zerschnitten, auf der sich vor allem verbuschende Schlagfluren, aber auch extensives Gruenland entwickelt haben. In nord-sued Richtung teilt eine einspurige Eisenbahntrasse die Waelder. Der oestliche Bereich ist forstlich stark ueberformt und neben Buchen- und Eichenbestaenden sind groessere Flaechen mit Fichten und Kiefern bestockt. Hier wurden in den letzten Jahren Eichen-Dickungen angelegt. Hier verlaeuft auch ein naturnaher, 1 m breiter Bach mit Steilufern, der aufgrund der Beschattung nur eine gering entwickelte Ufervegetation aufweist. Suedlich hiervon befinden sich mehrere 1997 abgelassene Fischteiche, in denen sich kleinere Roehrichte und flutrasenartige Vegetationsbestaende entwickelt haben. Die Katasterflaeche bildet ein wichtiges Verbundelement sowohl zum Bereich Stallberger Suempfe im Osten, wie zur Siegaue im Sueden Im Gebiet kommen Biotoptypen nach Par. 62 LG vor: (siehe Rubrik Biotoptyp). |
Kennung: |
BK-5109-013 |
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Objektbezeichnung: |
Flusslauf der Agger, örtl. mit Aggeraue u. Sülzaue, zwischen Vilkerath u. Lohmar |
Link zur Karte: | BK-5109-013 |
Objektbeschreibung: | Die Agger ist unterhalb des Stausees Ehreshoven bis zu 15 m breit, leicht begradigt und die Ufer sind mit einer älteren Steinschüttung befestigt. Stellenweise grenzen Gewerbegebiete und Campingplätze direkt an den Fluss an. Im Bereich Overath besitzt der Flusslauf noch einen realtiv naturnahen Charakter und es treten Wasserpflanzen auf. Weiter unterhalb sind Sohlschwellen eingebaut, die das natürliche Wasserregime verändern. Bei Kreuznaaf mündet der Naafbach, dessen Unterlauf begradigt und befestigt ist, in die Agger. Bei Donrath hat sich am Ufer des dort streckenweise naturnahen Flusslaufes ein Erlen-Auwald ausgebildet, eine angrenzende Fläche auf einem ehemaligen Campingplatz ist in Sukzession hin zu einem Erlen-Auwald begriffen. Muendungsbereich der Suelz in die Agger: Im Norden stocken am Ostufer mittelalte Eschen- und Pappelbestaende. Am Westufer liegt eine brachgefallene Fettweide, die bei Hochwassern wahrscheinlich ueberflutet wird. Hier befindet sich auch eine kleine Teichanlage. Noerdlich des Zusammenflusses stockt ein naturnaher Erlen-Weiden-Auwald mit z.T. sehr alten Silberweiden. Der kleine Bestand weist viel Totholz auf. Hier befinden sich auch mehrere zum Kartierzeitpunkt mit Wasser gefuellte Flutmulden, in denen groessere Bestaende der Schwertlilie wachsen. Noerdlich dieses Bestandes befindet sich eine brennesselreiche Gruenlandbrache. Im Sueden befinden sich entlang der Agger teils beweidete, teils gemaehte Gruenlaender. Ganz im Sueden stocken ein aelterer Pappelbestand sowie eine Obstwiese. Beide Fluesse sind durch eine Steinschuettung verbaut und weisen steile Ufer auf. |
Kennung: |
BK-5109-145 |
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Objektbezeichnung: |
Suelz- und Aggerauen noerdlich von Lohmar (siehe unter Bemerkungen) |
Link zur Karte: | BK-5109-145 |
Objektbeschreibung: | Muendungsbereich der Suelz in die Agger. Im Norden stocken am Ostufer mittelalte Eschen- und Pappelbestaende. Am Westufer liegt eine brachgefallene Fettweide, die bei Hochwassern wahrscheinlich ueberflutet wird. Hier befindet sich auch eine kleine Teichanlage. Noerdlich des Zusammenflusses stockt ein naturnaher Erlen-Weiden- Auwald mit z.T. sehr alten Silberweiden. Der kleine Bestand weist viel Totholz auf. Hier befinden sich auch mehrere zum Kartierzeitpunkt mit Wasser gefuellte Flutmulden, in denen groessere Bestaende der Schwertlilie wachsen. Noerdlich dieses Bestandes befindet sich eine brennesselreiche Gruenlandbrache. Im Sueden befinden sich entlang der Agger teils beweidete, teils gemaehte Gruenlaender. Ganz im Sueden stocken ein aelterer Pappelbestand sowie eine Obstwiese. Beide Fluesse sind durch eine Steinschuettung verbaut und weisen steile Ufer auf. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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