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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube - Geistinger Sand (SU-101)

Objektbezeichnung:

NSG Ehemalige Kiesgrube - Geistinger Sand

Kennung:

SU-101

Ort: Hennef
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 7,45 ha
Offizielle Fläche: 7,50 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2008
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG
- zur Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen wie Flachgewässer, Steilwände, artenreiche,
magere Pionier- und Sukzessionsgesellschaften mit Gehölzanteilen sowie vegetationsarme Kies- und Sandflächen;
- aufgrund seiner Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl z. T. gefährdeter Tierarten unterschiedlichster Lebensraumansprüche, insbesondere für Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und Heuschrecken sowie Vögel, und als Wuchsort seltener und bedrohter Pflanzenarten, z. B. Großes Flohkraut, Nelkenschmielenhafer, Kleines Filzkraut, Wintergrün, Knabenkraut, Sumpfquendel; im Bereich der zeitweilig stillgelegten Ackerfläche oberhalb der Grube: Kornblume, Sandmohn, Ackerhundskamille, Dreiblättriger Ehrenpreis;
- als Rückzugslebensraum für Arten der Feldflur wie Rebhuhn und Feldhase;
- aufgrund der regionalen Bedeutung für den Biotopverbund.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5209-0028
Kennung:

BK-5209-0028

Objektbezeichnung:

NSG Geistinger Sand

Link zur Karte: BK-5209-0028
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst das NSG Ehemalige Kiesgrube - Geistinger Sand und liegt zwischen der A3 im Westen, der A560 im Norden und Hennef im Osten. Im Bereich der ehemaligen Kiesgrube (ca. 10 m tief) ist an der tiefsten Stelle ein stehendes Kleingewässer mit einer kleinen Verlandungszone, einem Weidengebüschsaum und Unterwasservegetation sowie ein Pionierwald auf der restlichen Fläche des ehemaligen Aubbaugebiets. Nördlich grenzt eine Grünlandbrache mit relativ hoher Artenvielfalt und Tendenz zur Magerkeit an. Diese wird im Osten von einer hohen Pappelreihe begrenzt, die die Fläche zur anschließenden Bebauung abschirmt. Das Kleingewässer ist naturnah und bietet Lebensraum für Libellen und Amphibien, ist jedoch durch Mülleintrag gefährdet. Der Pionierwald bietet Hecken- und Gebüschbrütern Lebensraum und zeichnet sich durch eine relativ hohe strukturelle Vielfalt aus. Die Grünlandbrache mit Magerzeigern stellt einen im Gebiet seltenen Biotoptyp dar. Das NSG Ehemalige Kiesgrub - Geistinger Sand hat lokale Bedeutung für den Biotopverbund. Es stellt ein Trittsteinbiotop dar, dass insbesondere für die Amphibien-Population (ggf. ) in der Siegaue von Bedeutung ist In der von Verkehrsflächen und Siedlungen geprägten Umgebung stellt das NSG eine Rückzugsmöglichkeit für Grünlandarten sowie Gebüsch- und Heckenbrüter dar. Erhaltung und Entwicklung eines Amphibienlebensraums in Verbindung mit weiteren Trittsteinbiotopen sowie Erhaltung einer Magergrünlandfläche als ergänzende Struktur und Eindämmung des Mülleintrags.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (5,59 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (1,00 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,56 ha)
Biotoptypen:
  • Vorwald, Pionierwald <AU2> (5,59 ha)
  • Baumreihe <BF1> (0,22 ha)
  • Grünlandbrache <EE0> (1,00 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,56 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Dichtblättriger Wasserpest (Egeria densa)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Kornelkirsche (Cornus mas)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Magerwiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare)
  • Pappel (unbestimmt) (Populus spec.)
  • Pfennigkraut (Lysimachia nummularia)
  • Pippau (unbestimmt) (Crepis spec.)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Wald-Erdbeere (Fragaria vesca)
  • Weide (unbestimmt) (Salix spec.)
  • Wicke (unbestimmt) (Vicia spec.)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung der Grünland-Brachflächen mit Magerkeitszeigern.
    Erhaltung des Kleingewässer als Lebensraum von Amphibien und weiteren Wasserlebewesen und Eindämmug des Mülleintrags.
    Erhaltung von abschirmenden und strukturierendem Pionierwald
Gefährdungen:
  • Isolation von Tierpopulationen
  • Muellablagerung
Maßnahmen:
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
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