Inhalt:
Naturschutzgebiet Waldbroelbachhoehle (SU-122)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Waldbroelbachhoehle |
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Kennung: |
SU-122 |
Ort: | Ruppichteroth |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 1,24 ha |
Offizielle Fläche: | 1,24 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2015 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 2035 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere - zum Erhalt des ehemaligen Kalksteinbruchs mit seinen Kalkfelsen, den Geländemulden und den naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen; - zum Erhalt der einzigen Kalksinterhöhle im Rhein-Sieg-Kreis mit ihrer natürlichen störungsempfindlichen Höhlenfauna; - zum Erhalt des Winterquartiers und der Wochenstube der Fledermausarten; - zur Wiederherstellung der Waldmantelbestände, die als Nahrungsraum für die Fledermausarten von Bedeutung sind; - zum Erhalt des vorhandenen Strukturreichtums als Grundlage für eine daraus resultierende Standortvielfalt (kalkhaltige, insbesondere magere bzw. flachgründige Standorte als Grundlage für eine kalkgeprägte Vege- tation auf seltenen Sonderstandorten). 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landes- kundlichen Gründen - zum Erhalt der naturgeschichtlich wertvollen und seltenen Aufschlüsse des geologischen Kalkriffs und der Karsthöhle mit Kalksinterablagerungen; - zur Unterstützung geowissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich von Kalkgesteinen der Hobräcker Schichten. 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragen- den Schönheit - der Formgebung der Oberflächengestalt durch die kleinflächig bewegte Karstlandschaft mit Steinbruchstrukturen und einer Höhle; - der Waldbäume mit verankerten bizarren Wurzelformen, die vereinzelt auf den Kalkrippen stehen; - des Kalkbuchenwaldes als Regenerationsraum; - des Strukturreichtums im Wald mit seiner naturnahen Kraut- und Strauchschicht; - der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential und einer hohen Bodenfruchtbarkeit/Regelungs- und Pufferfunktion (z. B. Braunerden, Rendzinen). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5110-117 |
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Objektbezeichnung: |
Eichen-Hainbuchenwald im Bereich eines ehemaligen Kalksteinbruches |
Link zur Karte: | BK-5110-117 |
Objektbeschreibung: | Am Friedhof der Ortschaft Schoenenberg waechst noerdlich der B 478 ein Eichen-Hainbuchenwald, der auf dem stark reliefierten Gelaende eines ehemaligen Kalksteinbruches stockt. Die Kalkvor- kommen sind inselartig auf den Raum um Schoenenberg beschraenkt. Diese Der Standort zeichnet sich im Vergleich zur Umgebung durch gute Naehrstoff-und Basenversorgung und Artenreichtum aus. Der an einem SW-exponierten Hang stockende Stieleichen-Hainbuchen- wald setzt sich aus bis 15 m hohen Baeumen zusammen. Die Hain- buchen sind haeufig mehrstaemmig. Die z.T. aelteren Eichen besitzen einen Brusthoehendurchmesser von etwa 40 cm, verein- zelt bis 50 cm. Im Bestand ist stehendes und liegendes Totholz vorhanden. Die Eichen sind im unteren Stammabschnitt haeufig bemoost. Die Krautschicht ist gut entwickelt. An der Boeschung der B 478 ist ein artenreicher Waldmantel entwickelt. Im Waldrandbereich zum Friedhof befinden sich Blumen-Abfaelle. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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