Inhalt:
Naturschutzgebiet Stockem Nord (SU-126)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Stockem Nord |
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Kennung: |
SU-126 |
Ort: | Niederkassel |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 17,57 ha |
Offizielle Fläche: | 17,60 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2017 |
Inkraft: | 2017 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG,
insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit naturnahen Stillgewässern und Gehölzbiotopen sowie vegetationsarmen Bereichen als Lebensraum für biotopspezifische Tiere und Pflanzen; - als Trittsteinbiotop insbesondere für Amphibien, Wasservögel und röhrichtbrütende Vogelarten und damit wichtiges Biotopverbundelement; - zur Erhaltung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter, wildlebender Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5108-0011 |
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Objektbezeichnung: |
Kiesgruben zwischen der A 59 und Stockem |
Link zur Karte: | BK-5108-0011 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Gebiet handelt es sich um den auf dem Stadtgebiet von Niederkassel befindlichen Teil der noch im Abbau befindlichen Kiesgrube Liburer See sowie die beiden südlich liegenden Kiesgruben Stockem Ost und Stockem West. Die östliche Abgrabungsfläche ist nicht mehr in Betrieb und die Renaturierung abgeschlossen. Alle drei Abgrabungsflächen werden von großen Stillgewässern eingenommen, die nur stellenweise Flachwasserzonen besitzen und meist von steilen Böschungen begrenzt werden. Diese werden entweder von Gebüschen wie z.T. Brombeergestrüpp oder von mehr oder wenige vegetationsarmen Sand- und Rohbodenflächen eingenommen. Das Gebiet bietet zahlreichen Arten der Stillgewässer sowie Rohbodenbesiedler und Gebüschbewohner Lebensraum. Insbesondere die beiden südlichen Kiesgruben sind von zahlreichen gefährdeten Tierarten besiedelt. So konnten 2007 die Amphibien Wechselkröte, Teichfrosch, Kleiner Wasserfrosch und Teichmolch nachgewiesen werden. (Wechselkröte 2009 im Liburer See bestätigt, LANUV) Die Frühe Heidelibelle sowie zahlreiche Brutvogelarten (u.a. Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Neuntöter, Schwarzkehlchen, Teichhuhn, Teichrohrsänger sowie Zwergtaucher) sowie Nahrungsgäste und Durchzügler wie Schwarzmilan und Wiesenweihe sind hier gesichtet worden (Gutachten Vollmer, 2007). Daneben wurde 2011 als seltene und gefährdete Pflanzenart die Heidenelke nachgewiesen. Daneben stellt das Gebiet aufgrund seiner Größe, der Nähe zu den östlich gelegenen Spicher Seen (Überbrückung der Autobahn durch unbefestigten Feldweg möglich) und dem südwestlich gelegenen NSG Stockemer See ein herausragendes Trittsteinbiotop dar, das im Verbund mit den übrigen, in der Umgebung vorhandenen Abgrabungsgewässern insbesondere für die Wechselkröte im Raum Niederkassel eine wichtige Rolle spielt (vgl. Gutachten Vollmer). Die Erhaltung der Stillgewässer sowie die regelmäßige Freistellung vegetationsarmer Flächen sollte auch nach Aufgabe des Betriebes gewährleistet werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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