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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Mondorfer See (SU-128)

Objektbezeichnung:

NSG Mondorfer See

Kennung:

SU-128

Ort: Niederkassel
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 39,57 ha
Offizielle Fläche: 39,60 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2017
Inkraft: 2017
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs.1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG,
insbesondere

- zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit naturnahen Stillgewässern und
mageren Rohbodenstandorten sowie vegetationsarmen Bereichen als Lebensraum für
biotopspezifische Tiere und Pflanzen;

- als wichtiges Trittsteinbiotop für Arten wie Wechselkröte, Blauflügelige Ödlandschrecke,
Asiatische Keiljungfer, Nachkerzenschwärmer, Schwarzmilan, Nachtigall, Kuckuck, Wasservögel
und damit wichtiges Biotopverbundelement;

- als wichtiges Gebiet für die Brut-, Mauser- und Überwinterungszeit der Wasservogel-Bestände;

- zur Erhaltung von Armleuchteralgen;

- wegen der besonderen Wasserqualität des Gebietes.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5208-0005
Kennung:

BK-5208-0005

Objektbezeichnung:

Kiesabgrabung Mondorfer See

Link zur Karte: BK-5208-0005
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst die Abgrabungsflächen des Mondorfer Sees und die umliegenden Trockenabgrabungen. Die zur Zeit noch in Betrieb befindlichen Abgrabungen haben im zentralen Bereich zur Ausbildung des Mondorfer Sees geführt. Dieser besitzt steilen Uferböschungen auf denen sich ein schmaler u.z.T. lückiger Ufergehölzsaum ausgebildet hat. Das Wasser wird von Unterwasservegetation besiedelt. An die Ufergehölze schließen sich Böschungen an, die von jungen Gehölzen z.T. zur Abschirmung zur Umgebung angepflanzt, eingenommen werden. Die flachere Bereiche und die Trockenabgrabungen werden von lückiger Ruderalvegetation oder verbuschenden Grasfluren eingenommen. Die große Wasserfläche bieten zur Zeit schon Lebensraum und Rastmöglichkeiten für verschiedene Wasservögel. (Blesshuhn, Taucher, Schwäne, Nilgänse konnten beobachtet werden). Nach Aufgabe der Nutzung kann das Gebiet durch Anlage von Flachwasserzonen u.a. Renaturierungsmaßnahmen zu einem wertvollen Stillgewässer entwickelt werden. Auch die vegetationsarmen Sandflächen können bei angepasster Pflege (Offenhalten) zu wertvollen Sonderstandorten entwickelt werden. Im Verbund mit den benachbarten Abgrabungsgewässern stellt die Fläche ein Trittsteinbiotop dar für gewässerbewohnende Arten sowie für Tiere- und Pflanzenarten der vegetationsarmen Sonderstandorte (insbesondere zur Erhaltung der Wechselkrötenpopulation im Raum Niederkassel kann das Gebiet beitragen). Die Erhaltung und Entwicklung durch Anlage von Flachwasserzonen und angepasste Pflege, wie Freistellung von Gehölzen und extensive Beweidung sind hierzu erforderlich.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (2,85 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (39,91 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Brachflaechen (ausserhalb von landwirtschaftlichen Flaechen) <NHW0> (5,70 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Böschungshecke <BD4> (2,85 ha)
  • Abgrabungsgewässer <FG0> (39,91 ha)
  • Sand-, Kiesabgrabung <GD1> (5,70 ha)
  • Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen <GF1> (8,55 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Brombeere (unbestimmt) (Rubus spec.)
  • Bruch-Weide (Salix fragilis)
  • Bruch-Weide Sa. (Salix fragilis agg.)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Fingerkraut (unbestimmt) (Potentilla spec.)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeine Nachtkerze (Oenothera biennis)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Grosse Klette (Arctium lappa)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hieracium maculatum subsp. commixtum (Hieracium maculatum subsp. commixtum)
  • Hunds-Rose (Rosa canina)
  • Japan-Staudenknöterich (Fallopia japonica)
  • Kardendistel (unbestimmt) (Dipsacus spec.)
  • Korb-Weide (Salix viminalis)
  • Kratzbeere (Rubus caesius)
  • Königskerze (unbestimmt) (Verbascum spec.)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Pappel (unbestimmt) (Populus spec.)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Tausendblatt (unbestimmt) (Myriophyllum spec.)
  • Trauben-Eiche (Sa.) (Quercus petraea agg.)
  • Weidenröschen (unbestimmt) (Epilobium spec.)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
  • Winter-Linde (Tilia cordata)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung eine Abgrabungsgewässers und vegetationsarme, sandige Flächen und Entwicklung nach Abschluss der Abgrabung eines Kiesabgrabunsgeländes mit naturnahen Gewässer als Lebensraum von Wasservögeln, Amphibien und Insekten sowie als Trittsteinbiotop im lokalen Biotopverbund insbesondere für die Wechselkröte
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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