Inhalt:
Naturschutzgebiet Lippeaue von Wethmar bis Lünen (UN-054)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Lippeaue von Wethmar bis Lünen |
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Kennung: |
UN-054 |
Ort: | Luenen |
Kreis: | Unna |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 105,41 ha |
Offizielle Fläche: | 112,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2007 |
Inkraft: | 2007 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe südöstlich von Lünen mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe samt Unterwasservegetation - kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen wie z.B. Rothenbach und Düsterbach - natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt typischer Vegetationszonierung - Teiche - naturnaher Obergraben und Untergraben - Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Zweizahnufergesellschaften - Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände - trockene bis feuchte Brachen und Saumgesellschaften - Hochstaudenfluren teils feuchter Ausprägung mit Mädesüß - Weidelgras-Weißkleeweiden unterschiedlicher Ausprägung - Nass- und Feuchtgrünland mit Sumpfdotterblumen und Seggen - Gebüschkomplexe, Hecken und Baumstrukturen - Silberweiden-Auwald samt begleitender Baumarten - Weiden-Ufergehölze - Erlenbestände - Buchen-Eichenwald 2. Zum Schutz und zur Optimierung der natürlichen Lebensräume und der Habitate wild lebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete. In den Kämpen, Im Mersche und Langerner Hufeisen (DE-4311-301) und Teilabschnitte Lippe Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE-4314-302) zählen: a) gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) b) gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Flussneunauge c) Die Lippeaue von Wethmar bis Lünen hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung. Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören u.a.: - Eisvogel - Rohrweihe Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für u.a. folgende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Uferschwalbe, Teichrohrsänger, Nachtigall, Zwergtaucher, Waldwasserläufer, Kiebitz, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Wasserralle, Beutelmeise sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel. 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4311-0026 |
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Objektbezeichnung: |
NSG "Lippeaue Wethmar bis Lünen" |
Link zur Karte: | BK-4311-0026 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet "Lippeaue Wethmar bis Lünen" umfasst einen etwa 4,5 km langen Abschnitt der Lippeaue. Im Übergangsbereich von offener Feldflur zum urban geprägten Umfeld des Flusslaufes im Bereich der Stadt Lünen gelegen, wird der Ostteil des NSG vor allem von extensiv genutzten Grünländern eingenommen, während der Westen von Ufergehölzen und Weiden-Auwäldern geprägt ist. Das heutige Erscheinungsbild der Lippeaue ist Abbild massiver anthropogener Überformungen besonders aus den letzten zwei hundert Jahren. Schiffbarmachung, Einstau für Mühlen- und Brauchwasser, Begradigungen und Festlegungen des Lippelaufs, Raseneisenerzgewinnung, Montanindustrie, infrastrukturelle Erschließungen etc. führten zu substanziellen Veränderungen. Dennoch weist die Lippe heute bei einem leicht mäandrierenden Verlauf abschnittsweise die Charakteristik naturnaher Tieflandflüsse auf. In der Lippe ist u.a. mit verschiedenen Laichkrautarten eine für den Naturraum typisch ausgebildete Fließgewässervegetation anzutreffen. Entlang strömungsärmerer Fließgewässerabschnitte wächst Gelbe Teichrose. Röhrichtbestände mit Rohrglanzgras, Igelkolben, Pfeilkraut und Schwanenblume sind zumeist nur schmal entlang der Ufer ausgebildet. Ihnen schließen sich in der Regel nitrophile (Ufer-)Hochstaudenfluren an. Abschnittsweise sind auch stromtal-typische Kälberkropf-Staudensäume ausgebildet. Aufgrund der Tiefenerosion der Lippe präsentieren sich die Säume auf meist 2 bis 3 m hohen und relativ steilen Böschungen. Wo in der jüngeren Vergangenheit einzelne Abschnitte wieder entfesselt wurden, entstanden neue Sand- und Schlammbänke und Steilufer, die z.B. von Eisvogel und Uferschwalbe genutzt werden. Im Osten des Gebietes liegt auf der nördlichen Niederterrasse der Lippe der einzige noch im NSG befindliche Acker. Südlich des Flusslaufs dehnen sich artenreiche durch Hecken gegliederte Extensiv-Grünländer bis an die Terrassenkante aus. Hier sorgt das Hangdruckwasser aus der Böschungskante für feucht-nasse Verhältnisse. Dazu reichern Altwasser, Feuchtgrünlandbrachen, Seggenriede, Kopfbaumreihen und kleinere Feldgehölze das Landschaftsbild innerhalb der Abgrenzungen des Alt-NSG "In den Kämpen" an. Während der Ostteil des NSG insgesamt offen erscheint und nur schmale Weidenufergehölze die Lippe begleiten, nehmen ab dem Wehr Beckinghausen verschiedene Waldbestände größere Flächenanteile ein. Die Waldgesellschaften changieren mit dem Feuchtemilieu. In Bereichen höherer Überflutungshäufigkeiten lösen sich Gebüschstadien aus Korb- und Mandel-Weide, typische (Silber-) Weiden-Auwälder mit gutem Erhaltungszustand und in der Zerfallsphase befindliche Hybridpappelbestände ab. Bersenkungsphänome sind in diesem Zusammenhang mit einer dauerhaft versumpften Tallandschaft des einmündenden Rotherbaches augenscheinlich. Weitgehend gehölzfreie Bereiche, wie die Beweidungs-Projektflächen südlich des ehemaligen Westfalia-Geländes, sind oftmals von Goldruten- oder Brennesselfluren gekennzeichnet. Im Bereich von Altwassern oder Kleingewässern wachsen wertvolle Uferhochstauden- und Röhrichtbestände. Eine strukturelle Anreicherung ist auch die Anlage einer derzeit noch von Rohbodenstandorten geprägten Sekundäraue nördlich des Rotherbachsin jüngerer Vergangenheit. Am Wehr Beckinghausen, im zentralen Bereich des NSG ist die Lippe mehrere Meter hoch gestaut. Die Durchgängigkeit für wandernde aquatische Lebewesen ist hier im Rahmen der Umsetzung der Wasser-Rahmen-Richtlinie über ein Umgehungsgerinne realisiert worden. Als Leitlinie im Biotopverbund mit einem Wirkraum über das gesamte Einzugsgebiet kommt der Lippe per se eine überregionale Bedeutung zu. Das NSG "Lippeaue zwischen Wethmar und Lünen" stellt einen Ausschnitt der Ost-West-Achse dar, der mit typischen FFH-Lebensraumtypen bestückt, den Konnex sichert. Hervorstechend sind dabei die strukturelle Ausstattung und Vegetation des Tieflandflusses Lippe selbst sowie dessen begleitende Feuchte Hochstaudenfluren (FFH-LRT 6430) und Weichholzauen (FFH-LRT 91E0). Buchenwaldbestände (FFH-LRT 9130) stehen in Kontakt und im Grünland sind artenreiche Glatthaferwiesen (FFH-LRT 6510) sowie flächig schützenswertes N-Grünland mit einer für den Kreis Unna bemerkenswerten Artenzusammensetzung etabliert. Darüber hinaus weisen eine Anzahl gesetzlich geschützer Biotope, wie unterschiedliche Kleingewässertypen, Röhrichte und Rieder, auf die vielschichtige, reichhaltige Ausstattung des Naturschutzgebietes und die Wertigkeit als "Gesamtlebensraum Aue" hin. Da große Teile des NSG nicht landwirtschaftlich genutzt werden, ist eine weitgehende Störungsfreiheit zu verzeichnen, d.h. natürliche, dynamische Prozesse können hier im Unterschied zu Kulturbiotopen ungelenkt und unbeeinträchtigt von wirtschaftlichen Interessen ablaufen. Ein in sich wertgebendes Kriterium, das sich generell positiv auf die Zusammensetzung aller Zönosen auswirkt. Archäologisch bedeutsam sind die Funde eines Römerlagers auf dem markanten südseitigen Lippehochufer, dessen Plateau und Flanken von alten Buchenwaldbeständen eingenommen werden. Das Naturschutzgebiet stellt im landesweiten Biotopverbund ein wesentliches Element innerhalb der Lippeaue dar. Auch im europaweiten Kontext stellt dieser Abschnitt mit seinen vielen, für den Naturraum typisch ausgebildeten, schutzwürdigen Biotopen in zum Teil hervorragender Ausprägung, einen essentieller Bestandteil in den FFH-Gebieten "Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf" und "In den Kaempen, Im Mersche und Langerner Hufeisen" dar. Am Nordrand des Ballungsraumes Rhein-Ruhr gelegen, besitzt die Lippeaue zudem eine wichtige Funktion als Refugialraum in einer stark überformten und genutzten Kulturlandschaft auch für "Allerweltsarten". Nach Norden fungiert die Schutzgebietskulisse als Bindeglied im Anschluss an den münsterländischen Naturraum. Den Rahmen für die weitere Entwicklung des Naturschutzgebietes steckt das bereits 1995 entworfene "Lippeauenprogramm" ab. Es arbeitet die zentrale Stellung der Lippe in der Biotopvernetzung nicht nur entlang der Ost-West-Achse heraus. Leitgedanke ist die Redynamisierung sämtlicher Auenlebensräume. Laufverlängerungen und Sohlanhebungen schieben dabei die Wiederanbindung der Lippe an ihre Aue mit einer Erhöhung von Fließdynamik und Überschwemmungshäufigkeiten an. Dies sind systemische Voraussetzungen für die weitere Anreicherung und Optimierung sowohl fließgewässer- als auch auentypischer Lebensräume. Bei Erhalt und Förderung der bestehenden strukturellen Vielfalt der Offenlandbereiche steht die Umwandlung verbliebener intensiv genutzter Agrarflächen und die Beibehaltung der extensiven Grünlandnutzung im Vordergrund. Weitere Regulierungen der Erholungsnutzung werden wegen der innerstädtischen Lage notwendig. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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