Inhalt:
Naturschutzgebiet Fuechtorfer Moor (WAF-007)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Fuechtorfer Moor |
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Kennung: |
WAF-007 |
Ort: | Sassenberg |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 186,82 ha |
Offizielle Fläche: | 187,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1984 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Das ca. 187 ha große Naturschutzgebiet umfasst im Wesentlichen Feuchtwiesen und -weiden, Blänken und Feuchtheidevegetation mit ihren typischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Es handelt sich um ein bedeutendes Feuchtwiesenschutzgebiet im Naturraum Ostmünsterland, Untereinhei "Hesselteicher Niederung" (540.31). Das Gebiet zeichnet sich durch die typische Vegetation eines Feuchtgrünlandes mit einer hohen Schutz- würdigkeit aus. Insbesondere ist das Feuchtwiesengebiet durch Bestände an landesweit gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Knickfuchsschwanzrasen, feuchte Weidelgras- Weißklee-Weide, Sumpfdotter- blumenwiesen, kleinflächige Fragmente der Zwergstrauch-Feuchtheide (Glockenheide-Gesellschaft) sowie Kleinschmielen-Rasen, Röhrichtgesellschaften, Klein- (z.B. Kammseggenried) und Großseggenrieden (z.B. Schnabelseggenried) und Reste des trockenen Birken-Eichenwaldes geprägt. Das Gebiet ist ein traditioneller, regional bedeutsamer Rast- und Nahrungsplatz für durchziehende Vogelarten sowie ein wichtiges Brutgebiet für die streng geschützten Arten Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Kiebitz, Wiesen- pieper, Schafstelze, Steinkauz, Baumfalke, Zwergtaucher, Rebhuhn und Wachtel. Darüber hinaus brütet im Gebiet auch der Austernfischer. Das"Füchtorfer Moor" ist ferner wichtiger Nahrungshabitat der in Waren- dorf-Milte gelegenen Graureiherkolonie. Ziel dieser Verordnung ist der Erhalt bzw. die Entwicklung und extensive Bewirtschaftung des Grünlandkomplexes mit Feucht- und Magergrünland als Lebensraum für Wat- und Wiesenvögel sowie die Entwicklung von feuchten Hochstaudenfluren und Heideflächen. Das Gebiet ist auch wegen seines Entwicklungspotentials eine herausragende Teilfläche im landesweiten Verbund der Moor- und Feuchtwiesenschutzgebiete. Darüber hinaus stellt der Speckengraben mit seinen bachbegleitenden Säumen eine wichtige lineare Struktur mit hohem ökologischem Potential im Naturraum dar. Mit dieser Verordnung werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes mit der Darstellung eines "Gebietes zum Schutz der Natur" sowie des Gebietsentwicklungsplanes, Teilabschnitt Münsterland, mit der Darstellung eines "Bereiches für den Schutz der Natur" konkretisiert und erfüllt. Im Naturschutzgebiet sind folgende FFHLebensräume kartiert: - Dünen mit offenen Grasflächen mit Cory nephorus und Agrostis (2330) - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation der Magnopotaminons oder Hydrocharitions (3150) - Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix (4010) - Magere Flachland-Magerwiesen (6510) Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 23 Absatz 1 Ziffern 1 – 3 BNatSchG insbesondere: a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem ehemaligen Moorgebiet und von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers, des feuchten Grünlandes sowie nährstoffarmer Feuchtstandorte; b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten; c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden; d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasse und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung anzustreben. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft kann -außer auf den vegetationskundlich bedeutsamen Flächen - entsprechend den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis fortgeführt werden. Einschränkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung und der jagdlichen Nutzung, die über die in den Festsetzungen aufgeführten Einschränkungen hinaus gehen und die zum Schutz von Arten sowie die zur Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften im Sinne des Schutzzwecks zweckmäßig s ind, bleiben freiwilligen Vereinbarungen mit den betroffenen Landwirten (Vertragsnaturschutz) oder mit dem betroffenen Jagdrechtinhabern vorbehalten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3914-0077 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Füchtorfer Moor |
Link zur Karte: | BK-3914-0077 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Füchtorfer Moor liegt nördlich von Sassenberg. Es handelt sich um ein stark entwässertes ehem. Niedermoor. Das Gebiet besteht aus drei Teilflächen, die zusammen ca. 185 ha aufweisen. Entwässert wird der Bereich von Specken- und Freddergraben, deren Sohlen bis etwa zu 2,5 m unterhalb des sonstigen Geländeniveaus liegen! Der Wert des Gebietes beruht auf der Durchführung von Regenerationsmaßnahmen in Form von Oberbodenabtrag, die seit den 1980er Jahren immer wieder durchgeführt worden sind. Im nördlichen Teilgebiet ist vor allem ein naturnaher mesotropher Tümpel mit flachen Ufern zu nennen, der eine sehr gute Zonierung mit einem Mosaik verschiedener Klein- und Großseggenriede sowie Großröhrichte und Flutrasen aufweist. Östlich anschließend ein seggen- und binsenreicher Flutrasen, vermutlich eine ehem. intensiv genutzte Feuchtweide, heute Wiesennutzung. Im Nordosten fällt noch eine kleine Blänke auf. Ansonsten ist das Teilgebiet von intensiv genutzten, frischen (Mäh-) Weiden bestimmt, auf etwa 25% Ackerbau (meist Mais). Der westliche, kleinste Gebietsteil wird von feuchten (Mäh-) Weiden mit Flutrasenvegetation bestimmt, in denen zwei naturnahe eutrophe Tümpel mit einem Mosaik aus Großröhrichten und Großseggenrieden sowie Flutrasen und schlammigen Uferfluren liegen, im direkten Umfeld Rohrglanzgras- und Schilfröhrichte. Die östlich anschließende Ackerfläche wiederum mit etwa 25% Flächenanteil am Teilgebiet. Besonders strukturreich ist das größte östliche Teilgebiet, vor allem im Westen beidseitig der Vennstraße. Hier sind im Bereich der Feuchtwiesen und -weiden zahlreiche Regenerationsmaßnahmen in Form von auch großflächigem Oberbodenabtrag in unterschiedlicher Tiefe durchgeführt worden. Daraus haben sich zum einen zahlreiche naturnahe Kleingewässer, mesotrophe Tümpel und Blänken mit dem beschriebenen kannten Mosaik verschiedener Klein- und Großseggenriede sowie Großröhrichte und Flutrasen gebildet. Als Besonderheit haben sich kleinflächig auch Feuchtheiden mit Glocken- und Besenheide, Mittlerem Sonnentau, Moor-Bärlapp und Lungen-Enzian entwickelt. Im Westen des Teilgebietes fällt ferner ein Sandmagerrasen mit individuenreichem Heidenelken-Vorkommen auf. Im Süden auf kürzlich abgeschobenen offenen Sandflächen Initialstadien von Feuchtheide und Sandmagerrasen (Trockenheide?). Im Osten wird auch dieses Teilgebiet intensiver genutzt: (Mäh-) Weiden und Ackerbau (meist Mais, auch Spargel) bestimmen das Bild. Einziger Gebietsteil mit wenigen kleinen Wäldchen und Feldgehölzen. Insbesondere für Wiesenvögel (Brutvögel, Durchzügler) hat das NSG Füchtorfer Moor mit seinen naturnahen Kleingewässern unterschiedlichster Wasserführung sicherlich eine regionale Bedeutung. Aber auch die Flora der Regenerationsflächen erweist sich als äußerst artenreich mit zahlreicher Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten. Außerdem individuenreiche Vorkommen der stark gefährdeten Sumpfschrecke. Trittsteinbiotop innerhalb des regionalen Biotopverbundes. Ziel muss es nicht nur sein, den überwiegend offenen, teilweise feuchten Grünlandkomplex mit seinen zahlreichen Kleingewässern zu erhalten, sondern auch zu entwickeln. Dazu gehören eine Extensivierung der Grünlandnutzung in weiteren Bereichen, eine Wiedervernässung von Teilflächen sowie auch die Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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