Inhalt:
Naturschutzgebiet Tiergarten und Schachblumenwiese (WAF-019)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Tiergarten und Schachblumenwiese |
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Kennung: |
WAF-019 |
Ort: | Sassenberg |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 94,21 ha |
Offizielle Fläche: | 94,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1956 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4014-0016 |
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Objektbezeichnung: |
Erweiterungsvorschlag NSG Tiergarten und Schachblumenwiese |
Link zur Karte: | BK-4014-0016 |
Objektbeschreibung: | Dieser Erweiterungsvorschlag zum NSG Tiergarten und Schachblumenwiese besteht aus zwei ähnlichen Teilflächen, die direkt an das ausgewiesene NSG und FFH-Gebiet anschließen. Es handelt sich jeweils um junge Feuchtwälder, überwiegend sickerfeuchte Erlenbruchwald-Relikte (Stockausschläge) , deren Krautschicht von der Sumpfsegge geprägt wird, sowie daran auf frisch-feuchtem Standort anschließende junge Eschenmischwälder, die sich als Auenwald (LRT 91E0 - Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald) einordnen lassen. Es handelt sich um auentypische Feuchtwälder lokaler Bedeutung mit hohem Entwicklungspotenzial, die landschaftsökologisch in das ausgewiesene NSG gehören. |
Kennung: |
BK-4014-0030 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Tiergarten und Schachblumenwiese |
Link zur Karte: | BK-4014-0030 |
Objektbeschreibung: | Das etwa 90 ha große NSG und FFH-Gebiet Tiergarten und Schachblumenwiese liegt unmittelbar südöstlich Sassenberg; Teilbereiche gehören zur Hesselaue, die sich hier durch das vorhandene Stauwehr der ehem. Mühle in Sassenberg trotz der Entwässerungsgräben vielerorts feucht bis nass zeigt. Das Gebiet stellt einen strukturreichen Komplex aus (Feucht-) Grünländern und (Feucht-) Waldbereichen dar. Weithin bekannt ist das Gebiet durch sein landesweit bedeutendes Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Schachblume, das in den seggen- und binsenreichen Feucht- und Nasswiesen beidseitig des Flusses nördlich des Waldbereiches "Tiergarten" bis heute erhalten werden konnte. Ferner finden sich hier auch Großseggenriede und Großröhrichte sowie naturnahe Altarme und Altwasser der Hessel sowie kleinflächiger auch extensive Flachlandmähwiesen (LRT 6510). Hier werden alle maßgeblichen Grünländer augenscheinlich extensiv bewirtschaftet (ausschließlich Mahd). Südlich des Waldgebietes liegt ein weiterer wertgebender Grünlandbereich mit seggen- und binsenreichen Feucht- und Nasswiesen, Seggenrieden und Großröhrichten sowie naturnahen Kleingewässern. In diesem Bereich werden Einzelflächen auch (extensiv?) beweidet. Der Waldbereich "Tiergarten" ist äußerst vielgestaltig. Wertgebend sind neben den in Teilbereichen alt- und totholzreichen Buchenwäldern (LRT 9110) sowie den Auenwald-Relikten (Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald, LRT 91E0) v. a. auch die meist kleinflächigen, seggenreichen Erlenbruchwald-Relikte. Überwiegend sind allerdings forstlich geprägte Fichten-, Lärchen-, Kiefern-, Eichen- und Roteichenbestände meist mittleren Alters vorhanden. Das NSG ist vor allem für den Artenschutz (u. a. Schachblume, div. gefährdete Seggenarten, Wasserfeder) von landesweiter Bedeutung, darüber hinaus wichtiges Trittsteinbiotop innerhalb des regionalen Biotopverbundes. Gefährdungen ergeben sich durch die Forstwirtschaftliche Nutzung sowie die nicht unerhebliche Naherholungsfunktion in Siedlungsrandlage. Entwicklungsziele müssen neben dem Schutz des landesweit bedeutenden Schachblumen-Vorkommens eine insgesamt extensive Nutzung der wertgebenden Frisch, Feucht- und Nassgrünländer, eine Wiedervernässung von Teilbereichen, die Erhaltung und Entwicklung der Auen-, Bruch- und Buchenwälder durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie die Erhöhung des Laubholz- sowie des Alt-und Totholzanteils im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung sein. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§62): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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