Inhalt:
Naturschutzgebiet Tiergarten und Schachblumenwiese (WAF-019)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Tiergarten und Schachblumenwiese |
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Kennung: |
WAF-019 |
Ort: | Sassenberg |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 94,21 ha |
Offizielle Fläche: | 94,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1956 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Bei dem ca. 94 ha großen Gebiet handelt es sich um einen zusammenhängenden, struktur- und artenreichen Waldkomplex, der zu einem großen Teil von naturnahen Hainsimsen-Buchenwäldern geprägt ist. Kleinflächig kommt auch der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald vor. Diese Lebens- raumtypen zeichnen sich durch eine typische Flora und Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen/Altersphasen und in ihren standörtlichen typischen Variationsbreiten, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder aus. Der naturnahe und strukturreiche Waldkom- plex, dem aufgrund seiner großflächigen Ausdehnung für den Biotopverbund im Naturraum Ostmünster- land eine hohe Bedeutung zukommt, dient als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, zum Teil vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Weiterhin charakterisiert eine Vielzahl unter schiedlicher, naturnaher Gewässerbiotope das Gebiet ebenso wie die angrenzenden Grünlandflächen, die zum Teil als Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgen- wiesen ausgebildet sind. Einzigartig ist die Bedeutung des Gebietes wegen des letzten rezenten Vor-- kommens der Schachblume in Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet ist als FFH-Gebiet "Tiergarten, Erweiterung Schachblumenwiese" (DE-4014-301) seitens der Bundesrepublik Deutschland als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der FFH-Richtlinie der Europäischen Union benannt worden. Es stellt einen wichtigen Bestandteil des zu schaffenden zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000" dar. Wichtigstes Ziel ist es, diesen großflächigen, strukturreichen Laubwaldkomplex mit seinen typischen natürlichen Waldgesellschaften und naturnahen Gewässern durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu erhalten und in alters- und strukturdiverse Bestände zu überführen. Hierzu soll insbesondere der Anteil an Höhlenbäumen und Totholz sowie die sukzessive Überführung der Nadelholzbestände in natürliche Waldgesellschaften gefördert werden. Darüber hinaus ist die weit- gehende Sicherung der Schachblumenbestände durch geeignete Pflege und Besucherlenkungsmaßnah- men zu erreichen. Mit dieser Festsetzung werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes mit der Darstellung eines "Gebietes zum Schutze der Natur" sowie des Regionalplans Münsterland mit der Darstellung eines"Bereiches für den Schutz der Natur" konkretisiert und erfüllt. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 23 Absatz 1 Ziffern 1 – 3 BNatSchG in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG insbesondere: a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden strukturreichen Laubwaldkomplexes mit seinen verschie- denen standörtlichen Ausprägungen und Altersphasen, sowie einer Vielzahl im Zusammenhang mit dem Wald stehender schutzwürdiger Gewässerbiotope und Feuchtgrünlandbereiche. Seltenen und gefährdeten Wildtierarten soll dabei die Möglichkeit zur Entwicklung natürlicher Populatio- nen gegeben werden. Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung folgende Biotope und Biotopstrukturen als Lebensräume für seltene, zum Teil stark gefährdete Vogel-, Amphibien-, Fisch- oder Wirbellosenarten sowie verschiedene Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften zu schützen: - Hainsimsen - Buchenwälder (9110), - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0 prioritärer Lebensraum), - naturnahe Stillgewässer (3150), - magere Flachland Mähwiesen (6510) - Fließgewässer mit ihren Auenbereichen, - extensiv genutztes Grünland, insbesondere Feucht- und Nassgrünland, - markante Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen, Hecken und Waldränder mit ausgeprägten Hochstaudensäumen, - Horst- und Höhlenbäume sowie stehendes Totholz; b) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines so weit wie möglich naturnahen Fließgewässerabschnittes der Hessel; c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes sowie der dort vorkommenden schutzwür- digen Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential; d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG NW: - Hainsimsen - Buchenwälder (9110), - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0 prioritärer Lebensraum), - magere Flachland Mähwiesen (6510) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 c Abs. 4 LG NW: - Kammmolch (Triturus cristatus); h) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 insbesondere Bedeutung für folgende Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind: - Eisvogel (Alcedo atthis) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Mittelspecht (Dendrocopus medius) sowie für folgende bedeutende Art der Flora: - Schachblume (Fritillaria meleagris); i) aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen, weil der Tiergarten ein herausragendes Zeugnis der Jagdgeschichte und Herrschaftskultur des 17. Jahrhunderts darstellt. Der Tiergarten steht im unmittel- baren Bezug zu den Resten des einstigen Residenzschlosses Sassenberg. Die historische Wegeführung, Reste eines barocken Schneckenberges, alte Gräften, ein Entenfang, eine Fasanerie und die zentralen Jagdachsen mit dem Kaninchenberg sind noch gut erhalten. Bei Maßnahmen im Tiergarten sind die historischen Kulturlandschaftsbestandteile zu erhalten und zu pflegen; j) zur Erhaltung der historischen Kulturlandschaft. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft kann - außer auf aus vegetationskundlicher und/oder faunistischer Sicht besonders bedeutsamen, extensiv zu bewirtschaftenden Grünlandflächen - entsprechend den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis fortgeführt werden. Einschränkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung, die über die in den Festsetzungen aufgeführten Einschränkungen hinaus gehen und die zur Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften im Sinne des Schutzzwecks zweckmäßig sind, bleiben freiwilligen Vereinbarungen mit den betroffenen Landwirten vorbehalten (Vertragsnaturschutz). Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung und weitere Entwicklung eines großflächigen, zusammenhängenden und strukturreichen Laubwaldkomplexes mit für die natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten und Strukturen. Durch naturnahe Bewirtschaftung sollen die Bestände in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Ent- wicklungs- und Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in überführt werden. Dabei ist eine Vermehrung der natürlichen Waldgesellschaften durch den Umbau von Flächen, die mit nicht zur natürlichen Waldgesellschaft gehörenden Gehölzen bestanden sind, anzustreben. Um die Verjüngung der natürlichen Baum- arten, in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen, zu ermöglichen, ist die Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Maß einzuregulieren. Des Weiteren ist es Ziel, die unterschiedlichen Gewässerbiotope sowie die extensiv genutzten Grünlandflächen, insbesondere die Feucht- und Nasswiesen in ihrer natürlichen Ausprä- gung zu erhalten und zu fördern, um neben dem Schutz gefährdeter Arten die hohe Strukturvielfalt der Landschaft zu erhalten. Die Waldflächen dieses Gebietes befinden sich in Kommunal- oder Landeseigentum. Für die Waldflächen gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen, wobei für die Staatswaldflächen darüber hinaus die "Bewirtschaftungs- grundsätze für Staatswaldflächen in Natura 2000- Gebieten im Lande Nordrhein-Westfalen" (Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 02.04.2004) zu beachten sind. Für dieses Gebiet wird von der zuständigen Forstbehörde ein Sofortmaßnahmenkonzept bzw. langfristig ein Waldpflegeplan aufgestellt, welches die Grundlage der langfristigen Waldentwicklung im Hinblick auf den im formulierten Schutzzweck und die sich daraus ergebenden Schutzziele darstellt. In seinem Gültigkeitsbereich soll das Sofortmaßnahmenkonzept bzw. der Waldpflegeplan die Funktion eines Pflege und Entwicklungsplanes erfüllen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4014-0030 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Tiergarten und Schachblumenwiese |
Link zur Karte: | BK-4014-0030 |
Objektbeschreibung: | Das etwa 90 ha große NSG und FFH-Gebiet Tiergarten und Schachblumenwiese liegt unmittelbar südöstlich Sassenberg; Teilbereiche gehören zur Hesselaue, die sich hier durch das vorhandene Stauwehr der ehem. Mühle in Sassenberg trotz der Entwässerungsgräben vielerorts feucht bis nass zeigt. Das Gebiet stellt einen strukturreichen Komplex aus (Feucht-) Grünländern und (Feucht-) Waldbereichen dar. Weithin bekannt ist das Gebiet durch sein landesweit bedeutendes Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Schachblume, das in den seggen- und binsenreichen Feucht- und Nasswiesen beidseitig des Flusses nördlich des Waldbereiches "Tiergarten" bis heute erhalten werden konnte. Ferner finden sich hier auch Großseggenriede und Großröhrichte sowie naturnahe Altarme und Altwasser der Hessel sowie kleinflächiger auch extensive Flachlandmähwiesen (LRT 6510). Hier werden alle maßgeblichen Grünländer augenscheinlich extensiv bewirtschaftet (ausschließlich Mahd). Südlich des Waldgebietes liegt ein weiterer wertgebender Grünlandbereich mit seggen- und binsenreichen Feucht- und Nasswiesen, Seggenrieden und Großröhrichten sowie naturnahen Kleingewässern. In diesem Bereich werden Einzelflächen auch (extensiv?) beweidet. Der Waldbereich "Tiergarten" ist äußerst vielgestaltig. Wertgebend sind neben den in Teilbereichen alt- und totholzreichen Buchenwäldern (LRT 9110) sowie den Auenwald-Relikten (Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald, LRT 91E0) v. a. auch die meist kleinflächigen, seggenreichen Erlenbruchwald-Relikte. Überwiegend sind allerdings forstlich geprägte Fichten-, Lärchen-, Kiefern-, Eichen- und Roteichenbestände meist mittleren Alters vorhanden. Das NSG ist vor allem für den Artenschutz (u. a. Schachblume, div. gefährdete Seggenarten, Wasserfeder) von landesweiter Bedeutung, darüber hinaus wichtiges Trittsteinbiotop innerhalb des regionalen Biotopverbundes. Gefährdungen ergeben sich durch die Forstwirtschaftliche Nutzung sowie die nicht unerhebliche Naherholungsfunktion in Siedlungsrandlage. Entwicklungsziele müssen neben dem Schutz des landesweit bedeutenden Schachblumen-Vorkommens eine insgesamt extensive Nutzung der wertgebenden Frisch, Feucht- und Nassgrünländer, eine Wiedervernässung von Teilbereichen, die Erhaltung und Entwicklung der Auen-, Bruch- und Buchenwälder durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie die Erhöhung des Laubholz- sowie des Alt-und Totholzanteils im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung sein. |
Kennung: |
BK-4014-0016 |
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Objektbezeichnung: |
Erweiterungsvorschlag NSG Tiergarten und Schachblumenwiese |
Link zur Karte: | BK-4014-0016 |
Objektbeschreibung: | Dieser Erweiterungsvorschlag zum NSG Tiergarten und Schachblumenwiese besteht aus zwei ähnlichen Teilflächen, die direkt an das ausgewiesene NSG und FFH-Gebiet anschließen. Es handelt sich jeweils um junge Feuchtwälder, überwiegend sickerfeuchte Erlenbruchwald-Relikte (Stockausschläge) , deren Krautschicht von der Sumpfsegge geprägt wird, sowie daran auf frisch-feuchtem Standort anschließende junge Eschenmischwälder, die sich als Auenwald (LRT 91E0 - Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald) einordnen lassen. Es handelt sich um auentypische Feuchtwälder lokaler Bedeutung mit hohem Entwicklungspotenzial, die landschaftsökologisch in das ausgewiesene NSG gehören. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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