Inhalt:
Naturschutzgebiet Mirlenbrink-Holtrup-Vohrener Mark (WAF-054)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Mirlenbrink-Holtrup-Vohrener Mark |
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Kennung: |
WAF-054 |
Ort: | Warendorf |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 389,12 ha |
Offizielle Fläche: | 384,00 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 2023 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Foerderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten, insbesonder von seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Wat- und Wiesenvoegeln, Amphibien und von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Gruenlandes, -Zur Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten im Sinne von Buchstabe a), - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4014-0259 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Mirlenbrink-Holtrup-Vohrener Mark |
Link zur Karte: | BK-4014-0259 |
Objektbeschreibung: | Das rund 400 ha umfassende Feuchtwiesenschutzgebiet "NSG Mirlenbrink-Holtrup-Vohrener Mark" liegt im Grenzbereich der Bauerschaften Holtrup (Westkirchen) und Hägerort (Freckenhorst), zu etwa 75% auf Ennigerloher Gebiet; es wird von der B 475 in zwei Teile geteilt. Vielerorts ist in dem NSG gleichzeitig eine sehr struktureiche Kulturlandschaft erhalten. Bedeutende Reste von frischem bis feuchtem, mesophilem bis extensiv genutzten Grünland sowie zahlreiche, als Maßnahme des Naturschutzes vor Jahren angelegte, sehr naturnahe Kleingewässer und Blänken sind als Bruthabitat für Wat- und Wiesenvögel von großer Bedeutung. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang z. B. die regelmäßigen Brutvorkommen von Großem Brachvogel, Kiebitz und Rohrweihe sowie die Vorkommen des Laubfrosches. Auffallend ist aber auch der oft außerordentliche Strukturreichtum in dem vermutlich nicht flurbereinigten Bereich: zahlreiche Gehölzstrukturen mit durchwachsenden Wallhecken (geschätzt mehr als 10 km Wallhecken, immer wieder mit alten Eichen-Kernwüchsen, Schneitel-Eschen und Kopfweiden), sonstige Gehölzstreifen (auch Feldgehölze), Baumreihen und gelegentlich mächtige Solitäreichen kennzeichnen vielerorts, z. T. beidseitig die (alten) Wegeverbindungen und Parzellengrenzen - die Nachtigall als Gebüschbrüter erreicht beeindruckende Siedlungsdichten. Grünland tritt bei der landwirtschaftlichen Nutzung insgesamt mehr in Erscheinung als Ackerland, das Grünland wird aber abseits von Vertragsnaturschutzflächen meist sehr intensiv genutzt und zeigt sich entsprechend an Arten verarmt. Entwässert wird das Gebiet von Brüggenbach und Holzbach, zwei begradigten, als technische Regelprofile ausgebaute Quellbächen, die im Untersuchungsjahr nahezu trockengefallen sind. Ihre Sohle liegt mit bis zu 2 m unnatürlich tief unter Flur, was vermutlich ein starkes Absinken des Grundwasserspiegels im gesamten Umfeld zur Folge hatte. Das NSG ist Teil des landesweiten Feuchtwiesenschutzprogramms, in dem durch gezielte Naturschutzmaßnahmen die Lebensräume (bedrohter) Wat- und Wiesenvögel optimiert und stabilisiert werden, und allein deshalb von landesweiter Bedeutung für den Artenschutz und den Biotopverbund. Gleichzeitig ist es ein großflächig und gut erhaltenes Relikt der historischen münsterländischen Parklandschaft mit einer bei den Gehölzstrukturen sicher hohen historischen Kontinuität und in Zusammenhang mit der südlich anschließenden Kulturlandschaft Holtrup herausragender landschaftsästhetischer Bedeutung. Über den Schutz und die Pflege der vorhandenen wertvollen Bereiche und Strukturen hinaus sollte als Ziel die Entwicklung und Wiedervernässung weiterer Grünländer angestrebt werden, um die landschaftsökologische Bedeutung des NSG weiter zu erhöhen und so die Bedeutung des Landschaftsausschnittes für den landesweiten Artenschutz und Biotopverbund zu sichern. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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