Inhalt:
Naturschutzgebiet Heidbusch <VO> (WAF-056)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Heidbusch <VO> |
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Kennung: |
WAF-056 |
Ort: | Everswinkel |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 34,34 ha |
Offizielle Fläche: | 107,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2004 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 2024 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt, a) Zur Erhaltung, Foerderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemein- schaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in einem grossen, landesweit bedeutenden Waldkomplex mit gut ausgebildeten Stieleichen-Hainbuchenwaeldern, Hainsimsen-Buchenwael- dern und alten bodensauren Eichenwaeldern auf Sandebenen in ihrer typischen standoertlichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Stau- denfluren sowie ihrer Waldraender, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschicht- lichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, d) Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, e) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, f) Zur Erhaltung, Bewahrung und Wiederherstellung des Erlenbruchwaldes, g) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemein- schaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemein- schaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgeblicher Be- standteil des Gebietes i.S. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des § 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind: - Mittelspecht (Dendrocopos medius), - Schwarzspecht (Dyocopus martius), Das Gebiet hat drueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung fuer die Lebens- raeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen (9190). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4012-0016 |
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Objektbezeichnung: |
Waldgebiet Heidbusch |
Link zur Karte: | BK-4012-0016 |
Objektbeschreibung: | Das 107 ha umfassende Waldgebiet Heidbusch stockt in einer flachen, in Nord-Südrichtung verlaufenden Geländemulde auf zum Teil schwach geneigtem Gelände auf überwiegend durch Staunässe geprägten Böden (Pseudogleyen), die aus Sandlöss und Geschiebelehmen entstanden sind. Es besteht überwiegend aus alten naturnahen Laubwaldbeständen (Altholz und starkes Baumholz), wobei charakteristisch ausgebildete Eichen-Hainbuchenwälder mit artenreicher Krautschicht fast die Hälfte der Waldfläche bestocken. Lokal findet sich stehendes und liegendes Totholz in unterschiedlichen Stärken und Zersetzungsgraden sowie Höhlenbäume, die die Bestände strukturell anreichern. Daneben sind Buchen-Eichenwälder und reine Eichenbestände kleinflächig eingestreut, die lokal mit Kiefer durchsetzt sein können. Allgemein ist auch ihre Krautschicht artenreich bzw. mesophil, lokal deuten Pfeifengras, Heidelbeere und Faulbaum jedoch auf veramte Bereiche hin. Reine Buchenbestände bleiben im Gebiet auf etwas trockenere Standorte meist in Kuppenlage beschränkt, diese sind durch die Schattwirkung der Buchen in der Kraut- und Strauchschicht Arten- und Individuenarm Die in Süd-Nordrichtung im Osten des Gebietes fließende Maarbecke ist innerhalb des Waldbereichs weitgehend begradigt und überwiegend von Eichen-Hainbuchenwäldern gesäumt. Daneben finden sich artenreiche Eschenwälder auf teilweise staunassen Standorten. Ein kleiner, verlichteter Erlen-Sumpfwaldrest mit Kleingewässer liegt im S etwa 200 m nordwestlich des Hofes Hollmann. In dem Gebiet befinden sich zahlreiche Gräben die sich negativ auf den Wasserhaushalt der Eichen-Hainbuchenwälder auswirken. Aufgrund des noch guten Erhaltungszustandes der Eichen-Hainbuchenbestände mit starkem Baumholz und Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen und der räumlichen Geschlossenheit, kommt dem Gebiet eine wichtige Funktion als Refugial- und Ausbreitungsraum der typischen Lebensgemeinschaft der naturnahen Laubwälder im Münsterland zu. Auch im Rahmen des landesweiten Biotopverbundes des FFH Lebensraumtyps "Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes" ist der Haidbusch als naturschutzfachlich sehr wertvolles Gebiet zu werten. Schutzziel ist die Erhaltung der feuchten Eichenbestände durch die Schließung der Entwässerungsgräben und eine naturnahe forstliche Nutzung. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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