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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Heidbusch <LP> (WAF-082)

Objektbezeichnung:

NSG Heidbusch <LP>

Kennung:

WAF-082

Ort: Telgte
Kreis: Warendorf
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 72,47 ha
Offizielle Fläche: 72,50 ha
Flächenanzahl: 3
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2004
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 20 a), b) und c) in Verbindung
mit § 48 c Abs. 1 LG NW und erfolgt insbesondere
- zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften
und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzen-
arten in einem großen, landesweit bedeutendem Waldkomplex mit gut ausgebildeten Stiel-
eichen-Hainbuchenwäldern, Hainsimsen-Buchenwäldern und alten bodensauren Eichen-
wäldern auf Sandebenen in ihrer typischen standörtlichen Variationsbreite, inklusive ihrer
Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder,
- aus wissenschaftlichen Gründen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen
Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes,
- zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge,
- als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung,
- zur Erhaltung, Bewahrung und Wiederherstellung des Erlenbruchwaldes
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie 93/43/EWG des Rates zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richt-
linie) vom 21.05.1992 (Abl. EG-Nr. L 206, Seite 1), geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom
27.10.1997 zur Anpassung der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wild-
lebenden Tieren und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Abl. EG-Nr.
L 305, Seite 42).
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne
des § 48 d Absatz 4 LG NW:
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160).
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommen-
den Vogelarten gemäß Artikel 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes
S. des § 48 d Abs. 4 LG:
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind:
- Mittelspecht (Dendrocopus medius),
- Schwarzspecht (Dyocopus martius).
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebiet Natura 2000 Bedeutung für die Lebensräume von gemein-
schaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
Zur Erhaltung und Förderung eines Bruchwaldes (Biotop nach § 62 LG NW)

Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen ist die
Erhaltung von großflächigen Laubwäldern und die schrittweise Entwicklung eines zusammenhängenden
Laubwaldgebietes mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaft typischen Arten. Hierzu gehört auch
die Überführung der Bestände in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Alters-
phasen einschließlich der Alters- und Totholzphase und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite.
Dabei ist eine Vermehrung des Stieleichen-Hainbuchenwaldes und des Hainsimsen-Buchenwaldes auf
geeigneten Standorten durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen
anzustreben. Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten in der Regel ohne besondere Schutzmassnah-
men zu ermöglichen, ist eine angemessene Schalenwilddichte anzustreben.
B. Verbote
Zusätzlich zu den Verboten nach 2.1 B 1) bis 23) ist
untersagt:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4012-0016
Kennung:

BK-4012-0016

Objektbezeichnung:

Waldgebiet Heidbusch

Link zur Karte: BK-4012-0016
Objektbeschreibung: Das 107 ha umfassende Waldgebiet Heidbusch stockt in einer flachen, in Nord-Südrichtung verlaufenden Geländemulde auf zum Teil schwach geneigtem Gelände auf überwiegend durch Staunässe geprägten Böden (Pseudogleyen), die aus Sandlöss und Geschiebelehmen entstanden sind. Es besteht überwiegend aus alten naturnahen Laubwaldbeständen (Altholz und starkes Baumholz), wobei charakteristisch ausgebildete Eichen-Hainbuchenwälder mit artenreicher Krautschicht fast die Hälfte der Waldfläche bestocken. Lokal findet sich stehendes und liegendes Totholz in unterschiedlichen Stärken und Zersetzungsgraden sowie Höhlenbäume, die die Bestände strukturell anreichern. Daneben sind Buchen-Eichenwälder und reine Eichenbestände kleinflächig eingestreut, die lokal mit Kiefer durchsetzt sein können. Allgemein ist auch ihre Krautschicht artenreich bzw. mesophil, lokal deuten Pfeifengras, Heidelbeere und Faulbaum jedoch auf veramte Bereiche hin. Reine Buchenbestände bleiben im Gebiet auf etwas trockenere Standorte meist in Kuppenlage beschränkt, diese sind durch die Schattwirkung der Buchen in der Kraut- und Strauchschicht Arten- und Individuenarm Die in Süd-Nordrichtung im Osten des Gebietes fließende Maarbecke ist innerhalb des Waldbereichs weitgehend begradigt und überwiegend von Eichen-Hainbuchenwäldern gesäumt. Daneben finden sich artenreiche Eschenwälder auf teilweise staunassen Standorten. Ein kleiner, verlichteter Erlen-Sumpfwaldrest mit Kleingewässer liegt im S etwa 200 m nordwestlich des Hofes Hollmann. In dem Gebiet befinden sich zahlreiche Gräben die sich negativ auf den Wasserhaushalt der Eichen-Hainbuchenwälder auswirken. Aufgrund des noch guten Erhaltungszustandes der Eichen-Hainbuchenbestände mit starkem Baumholz und Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen und der räumlichen Geschlossenheit, kommt dem Gebiet eine wichtige Funktion als Refugial- und Ausbreitungsraum der typischen Lebensgemeinschaft der naturnahen Laubwälder im Münsterland zu. Auch im Rahmen des landesweiten Biotopverbundes des FFH Lebensraumtyps "Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes" ist der Haidbusch als naturschutzfachlich sehr wertvolles Gebiet zu werten. Schutzziel ist die Erhaltung der feuchten Eichenbestände durch die Schließung der Entwässerungsgräben und eine naturnahe forstliche Nutzung.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (16,26 ha)
  • Subatlantischer oder mitteleuropaeischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] <9160> (49,84 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (1,27 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (0,26 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Bruch- und Sumpfwälder (0,26 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (13,05 ha)
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (3,20 ha)
  • Eichenwald <AB0> (1,27 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (0,23 ha)
  • Hainbuchen-Eichenmischwald <AB9> (49,40 ha)
  • Schwarzerlenwald <AC0> (0,26 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (1,17 ha)
  • Kiefernmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AK1> (3,98 ha)
  • Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AM1> (0,81 ha)
  • Hainbuchenwald <AQ0> (0,45 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Frühlings-Hainsimse (Luzula pilosa)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Gartenform) (Lamium galeobdolon var. variegatum)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kratzbeere (Rubus caesius)
  • Langährige Segge (Carex elongata)
  • Mauerlattich (Mycelis muralis)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Ruprechtskraut (Geranium robertianum)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Segge (Carex sylvatica)
  • Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Entwicklung großflächiger Eichen-Hainbuchenbestände durch Schließung der Entwässerungsgräben sowie einer naturnahen forstlichen Nutzung mit Erhaltung von Tot- und Althölzern sowie Höhlenbäumen durch ein dynamisches Altholzkonzept
Gefährdungen:
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
Maßnahmen:
  • keine Entwaesserung
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