Inhalt:
Naturschutzgebiet Bislicher Insel (WES-005)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Bislicher Insel |
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Kennung: |
WES-005 |
Ort: | Xanten |
Kreis: | Wesel |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 1.053,09 ha |
Offizielle Fläche: | 1.052,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1940 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b), c) und Paragraph 48c LG a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen, noch regelmaessig ueberfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotoptypen und Lebensgemeinschaften, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser (3150; Erhaltungszustand: A) und ihrer typischen Fauna insbesondere auch als Lebensstaette fuer Bitterling und Steinbeisser, Kammmolch sowie diverser wassergebundener Vogelarten, - zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen-und Weichholzauenwaelder (91E0, Prioritaerer Lebensraum; Erhaltungszustand: B) mit ihrer typischen Fauna und Flora insbesondere auch als Lebensstaette fuer Pirol, Nachtigall und Schwarzmilan in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder und -gebuesche, - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510; Erhaltungszustand: B) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna insbesondere auch als Lebensstaette fuer den Wachtelkoenig sowie weiteren auentypischen Nass- und Feuchtgruenlandflaechen, feuchten Hochstaudenfluren, Roehrichten und Grossseggenriedern, - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation (3270; Erhaltungszustand: B) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna insbesondere auch als Lebensstaette fuer die Arten Maifisch, Weissfloessiger Gruendling, Flussneunauge, Lachs, Bitterling, Steinbeisser, Groppe, Meerneunauge und Rapfen und Weichholzauenwaelder (91E0, Prioritaerer Lebensraum; Erhaltungszustand: B) mit ihrer typischen Fauna und Flora insbesondere auch als Lebensstaette fuer Pirol, Nachtigall und Schwarzmilan in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder und -gebuesche, - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510; Erhaltungszustand: B) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna insbesondere auch als Lebensstaette fuer den Wachtelkoenig sowie weiteren auentypischen Nass- und Feuchtgruenland- flaechen, feuchten Hochstaudenfluren, Roehrichten und Grossseggenriedern, - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation (3270; Erhaltungszustand: B) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna insbesondere auch als Lebensstaette fuer die Arten Maifisch, Weissfloessiger Gruendling, Flussneunauge, Lachs, Bitterling, Steinbeisser, Groppe, Meerneunauge und Rapfen, - zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtweiden, feuchten Hochstaudenfluren (6430; Erhaltungszustand: B) und Flutrasen sowie grossflaechigen Wiesen und Weiden (auch als Lebensstaette fuer den Wiesenpieper sowie Nahrungshabitat fuer Gaense und Limikolen), Magerweiden und Auengewaessern (u.a. als Lebensstaette fuer zahlreiche wassergebundene Vogelarten), - zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes weiterer Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie wie Spiessente, Krickente, Blaessgans, Wiesenpieper, Rohrdommel, Trauerseeschwalbe, Baumfalke, Uferschnepfe, Zwergsaeger, Flussseeschwalbe, Dunkelwasserlaeufer, Gruenschenkel, Rotschenkel, Teichrohrsaenger, Loeffelente, Knaekente, Saatgans, Tafelente, Rohrweihe, Singschwan, Bekassine, Gaensesaeger, Grosser Brachvogel, Kampflaeufer, Bruchwasserlaeufer, Waldwasserlaeufer, Flussregenpfeifer und Kiebitz sowie weiterer seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung und Entwicklung des Raumes als Brut-, Rast- und Ueberwinterungsgebiet fuer Wasser-, Wat- und Wiesenvoegel, - zur Erhaltung und Entwicklung eines grossraeumigen, international bedeutsamen Auen-Lebensraums sowie zur Foerderung auendynamischer Prozesse, - zur Erhaltung und Entwicklung der Flussaue als internationaler Biotop-Verbundkorridor, insbesondere als Ueberwinterungslebensraum fuer arktische Gaense, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Gewaesserstrukturen (Altarme, Klein-, Flach- und Fliessgewaesser), b) Aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere wegen der Bedeutung der letzten natuerlich gewachsenen Auen-/Grundwasserboeden und des auentypischen Kleinreliefs, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der typischen, reich strukturierten Auenlandschaft. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0002 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Bislicher Insel |
Link zur Karte: | BK-0002 |
Objektbeschreibung: | Kernstück des Naturschutzgebietes Bislicher Insel ist ein am Fuße der hier steil abfallenden Stauchmoräne ("Fürstenberg") gelegener Altrheinarm. Dieser schon 1940 unter Naturschutz gestellte Altarm ist im Laufe der letzten Jahrzehnte um die angrenzenden Abgrabungsgewässer und ausgedehnten Grünlandflächen zu dem über 1000 ha großen Naturschutzgebiet erweitert worden. Das Gebiet liegt zwischen Rheinstrom und Banndeich und wird daher bei Rhein-Hochwässern noch regelmäßig, wenn auch gelenkt überflutet. Große Teile des Naturschutzgebietes sind ausgekiest worden und als Baggerseen offen gelassen worden. Der Bereich zwischen Rheinstrom und Flügeldeich (Sommerdeich) im Nordosten des Gebietes hingegen wurde nach der Auskiesung wiederverfüllt. Dieser relativ ebene Bereich ist unmittelbar von Hochwasserereignissen betroffen. Bereiche im Gebiet, die nicht ausgekiest worden sind, zeichnen sich durch ein in vielen Jahrhunderten vom Strom geprägten, vielfältigen Geländerelief aus. Mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung (Wiederherstellung und Neugestaltung) eines großen naturnahen Auen-Lebensraumes im Landschaftsbereich der Bislicher Insel als wichtige Kernfläche des Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung "Unterer Niederrhein" und als Gebiet "gesamtstaatlicher Bedeutung" wurden in den 80er Jahren große Teile der Bislicher Insel von der Öffentlichen Hand erworben. Anfang der 90er Jahre wurde ein Biotopmanagementplan für diese Flächen erstellt. Für den Kernbereich der Bislicher Insel, der vom Altarm und den Baggerseen umgeben ist, wurde Prozessschutz festgelegt. In diesem Bereich soll der Natur freien Lauf gelassen werden und eine ungelenkte Entwicklung zugelassen werden; in einem Teilbereich soll dies unter sehr geringer Beweidungsdichte erfolgen. Die erworbenen Grünlandflächen im Gebiet werden seitdem extensiv als Wiesen oder Weiden bewirtschaftet. Der natürliche Altarm weist vom Südostende bis zum Auslauf in den Rhein eine Länge von ca. 5,3 km auf. Die Breite wechselt zwischen 60 und 300 Metern. Er steht nur noch im Nordwesten über einen schmalen kanalisierten Abfluss (die sog. "Göt") mit dem Rheinstrom in unmittelbarer aquatischer Verbindung, wobei der Zu- und Auslauf über eine Schleuse geregelt wird. Weitere Zuflüsse in den Altrhein erfolgen im Süden und Südosten durch den Winnenthaler Kanal und den Schwarzen Graben. Im Südosten endete der natürliche Altarm blind. Ende der 90er Jahre wurde der Altarm ähnlich seines früheren Verlaufes, mit dem Ziel der Ober- und Unterstromigen Anbindung an den Rheinstrom bis zum Eyländer Weg künstlich verlängert. Auch nördlich des Eyländer Weges wurde eine Geländemulde geschaffen. Das Material wurde für den Bau des rheinfernen Banndeiches verwendet. Die Anbindung des Altrheins an den Rheinstrom ist bisher (2020) noch nicht vollzogen worden. Das Rheinufer selbst ist im Naturschutzgebiet teilweise mit Steinpackungen befestigt, teilweise unbefestigt mit offenen Sand - und Kiesflächen.Das ehemalige Bild des Altwassers mit einer gut ausgeprägte Schwimmblattvegetation hat sich in den letzten Jahrzehnten zu Ungunsten der zuvor großflächig ausgedehnten Seekannengesellschaft verändert. Die Seekanne, die noch Ende der 80er Jahre v.a. im nördlichen Teil des Altrheins mit seinen relativ niedrigen Wasserständen großflächige Bestände ausbildete, ist bereits seit mehreren Jahrzehnten im Rückgang. Der letzte Nachweis gelang 2012 mit sehr geringer Individuenzahl. See- und Teichrosen sind, wenn auch in geringerem Umfang noch vertreten. Röhrichtbestände sind im nördlichen Verlandungsbereich des Altrheins besonders großflächig ausgebildet. Die am weitesten verbreitete Röhrichtgesellschaften sind Schilf-Röhricht und Rohrglanzgras-Röhricht. Neben dem Altarm als natürlichem Stillgewässer befinden sich im Naturschutzgebiet noch zahlreiche Abgrabungsgewässer, die z.T. mit dem Altarm in direkter aquatischer Verbindung stehen. Die Abgrabungsgewässer weisen wohl aufgrund der Gewässermorphologie zumeist keine nennenswerte Schwimmblatt- oder Verlandungsvegetation auf, wohl aber Unterwasservegetation. Die zumeist recht steil abfallenden Ufer sind mit Weidengebüschen bestockt. In dem großen Gewässerkomplex im Süden des NSG befinden sich einige Weiden-Auenwaldreste, z.T. auf flachen Inseln. Auch an wenigen Uferbereichen entlang des Altarmes und im Verlandungsbereich nördlich des Altrheins stehen noch Relikte des Silberweiden-Auenwaldes, stellenweise entwickeln sich neue. Sie sind zumeist schmal als Galeriewälder bzw. Ufergehölze ausgebildet. Bedingt durch die fehlende oder zu geringe Überflutungsdynamik deutet sich vielerorts die Entwicklung zum Erlenbruchwald an. Diese Entwicklung unter dauerfeuchten Bodenverhältnissen kann auch in den wenigen Flachwasserbereichen der angebundenen Baggerseen und an den nördlich des Altrheins angelegten flachen Kleingewässern beobachtet werden, die nun mit Silberweiden-Schwarzerlen-Wald bestanden sind. Ein typischer Weidenauenwald hingegen befindet sich direkt am Rheinufers nördlich des Flügeldeiches. Unter den vor Jahrzehnten angepflanzten Weiden hat sich unter den Standortbedingungen (Strömung und der Überflutungsdauer) eine typische Krautschicht ausgebildet. Hartholzauenwald findet sich auf der Bislicher Insel nur kleinräumig. Die bestehenden Pappelforste im Zentralbereich und der Gehölzbestand, der sich auf einem ehemaligen Campingplatz östlich des Zentralbereiches befindet, wurden bei Unterschutzstellung des Gebietes so belassen und der Sukzession übergeben. Hier stocken großenteils nicht heimische Gehölze und Ziergehölze. Das standörtliche Potenzial, welches sich bereits durch entsprechende Pflanzenarten der Krautschicht zeigt, weist jedoch bereits auf eine Entwicklung zum Hartholzauenwald hin. Eschen und seltener auch Eichen kommen zur Naturverjüngung. Diese Entwicklung kann auch in großen Bereichen des Zentralbereiches beobachtet werden. War der Ausgangsbestand Grünland, entwickelten sich hier nach Aufgabe der Nutzung Weißdorn-Hartriegel-Gebüsche und große Bestände der Kratzbeere, in deren Nachbarschaft Eschen und Eichen stocken. Bezeichnend für die Bislicher Insel sind des weiteren die zusammenhängenden, ausgedehnten Grünlandflächen besonders im Osten des Naturschutzgebietes. Sie werden größtenteils als Wiesen und Mähweiden, seltener auch als Dauerweiden genutzt. Neben Intensivgrünland kommen Glatthaferwiesen, zumeist in der typischen Ausprägung und Weidelgras-Weißklee-Weiden vor. Magergrünland beispielsweise als Salbei-Glatthaferwiese beschränkt sich auf kleinere, zumeist höher gelegene Bereiche, wie beispielsweise auf Teilbereiche des Flügeldeiches. Feuchtgrünland kommt auf der Bislicher Insel nur kleinflächig und zumeist als Flutrasen vor. Das Grünland wird an wenigen Stellen durch Weißdornhecken, Weidengebüsche und Kopfweiden sowie einigen längeren Pappelreihen gegliedert. Das Gebiet ist hervorzuheben auf Grund seines großen, gut strukturierten Altwasserkomplexes sowie der internationaler Bedeutung der Flächen für zahlreiche Arten der Vogelschutzrichtlinie. Es ist eine wichtige Kernfläche des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein". Die Bedeutung besteht sowohl für Brut- als auch für Rastvögel. Bei den Brutvögeln erreichen einige gefährdete Offenlandarten (Kiebitz, Rotschenkel, Feldlerche, Wiesenpieper) bedeutende Bestände, während andere mit wenigen Paaren (Löffelente, Knäkente, Wachtel) oder unregelmäßig brüten (Uferschnepfe, Wachtelkönig). Außerdem beherbergt der Auwald neben den typischen Arten ausgedehnter Laubwälder landesweit einzigartige Vorkommen von Seeadler und Löffler sowie brütende Schwarzmilane und Weißstörche in ungewöhnlich hoher Dichte. Hinzu kommen Kolonien von Graureiher und Kormoran. Insgesamt brüten rund 90 Vogelarten im Gebiet. Unter den rastenden Arten stechen vor allem die der Gewässer und Uferzonen heraus. Die Schlammbänke der Flachwasserbereiche werden zur Zugzeit regelmäßig von Limikolen aller Art aufgesucht. Auf den Wasserflächen rasten dreistellige Bestände der Löffelente. Nicht zuletzt gehört die Bislicher Insel auch zum Überwinterungsgebiet arktischer Gänsearten, die hier das Grünland zur Nahrungssuche und die Gewässer und Uferbereiche als Schlafplätze nutzen. Hauptentwicklungsziele im Gebiet sind die Auenwaldentwicklung, die Optimierung der Verlandungszonierung des Altwassers und der ehemaligen Abgrabungsgewässer und die Entwicklung artenreichen Auengrünlandes unter Berücksichtigung der Aspekte des Wiesenvogelschutzes. Für die Entwicklung eines Auengebietes unerlässlich ist die auentypische Dynamik, die durch die Ober- und Unterstromige Anbindung des Altrheins an den Rhein verbessert werden kann. Alle Prozesse im Gebiet stehen unter dem Einfluss der weitreichenden, im Salzabbau begründeten Bergsenkungen, die bereits in Teilbereichen begonnen haben und erst in etwa 140 Jahren abgeschlossen sein werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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