Inhalt:
Naturschutzgebiet Hasenfeld und Rheinvorland zwischen Eversael und Ossenberg (WES-016)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hasenfeld und Rheinvorland zwischen Eversael und Ossenberg |
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Kennung: |
WES-016 |
Ort: | Rheinberg |
Kreis: | Wesel |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 801,45 ha |
Offizielle Fläche: | 802,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1986 |
Inkraft: | 2009 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für den landesweiten und regionalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Wiederherstellung der nach Abgrabung naturnah entwickelten Auenlandschaft und der natürlichen Überflutungsdynamik des Rheins · zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91 E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für den Schwarzmilan - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien und - gebüsche · zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für die Arten Flussregenpfeifer sowie als Ruhezone für Wanderfische der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge, Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen · zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen (6510) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere als Lebensstätte für den Wachtelkönig Landschaftsplan Alpen/Rheinberg 2. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 - 23 LG) 60-2 / Projektgruppe Landschaftsplanung - 76 - · zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher eutropher Seen und Altarme (3150) · zur Erhaltung und Entwicklung des Raumes als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Bruchwasserläufer, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Rohrweihe, Singschwan, Zwergschwan, Zwergsäger , Bekassine, Blässgans, Dunkelwasserläufer, Flussregenpfeifer, Gänsesäger, Grünschenkel, Kiebitz, Knäkente, Krickente, Löffelente, Rotschenkel, Saatgans, Tafelente, Teichrohrsänger, Uferschnepfe, Waldwasserläufer, Wiesenpieper und Zwergtaucher sowie weiterer seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung , Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln, insbesondere von an schlammige und sandig-kiesige Flussufer sowie Feuchtgrünland gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der gut ausgeprägten Gehölzstrukturen wie Hecken, Baum-, Gehölzreihen und Feldgehölze als Lebensräume von an Hecken und Gebüsche gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere der Stillgewässer, Auenwälder, Röhrichte und des Mager-, Nass- und Feuchtgrünlandes, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der natürlich gewachsenen Auen- /Grundwasserböden, des auentypischen Kleinreliefs und der Altdeiche. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der typischen reich strukturierten Auenlandschaft. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4405-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hasenfeld und Rheinvorland zwischen Eversael und Ossenberg |
Link zur Karte: | BK-4405-903 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Gebiet handelt es sich um das linksrheinische Deichvorland oestlich von Ossenberg, nordoestlich von Rheinberg. Dazu kommt im Suedosten im Deichhinterland das Senkungsgewaesser ""Hasenfeld"" sowie im Nordwesten der Muendungsbereich des Alten Rheins. Zwischen dem alten und dem neuen Deich unterliegen die gesamten Flächen dem Kiesabbau. Teile sind bereits rekultiviert, die gesamte Abgrabung dauert noch bis voraussichtlich 2025 an. Im Vorland des alten Deichs sind im Osten des Gebietes Flaechen, die in den 2000er Jahren rekultiviert wurden. Dort, wo eine extensive Beweidung stattfindet, entwickelten sie sich zu wertvollen Brutraeumen fuer Wiesenvoegel. Rotschenkel, Uferschnepfe, Kiebitz, Schafstelze, Wiesenpieper und Feldlerche sind als Brutvoegel zu nennen. Im Westen liegen rekultivierte, aeltere Abgrabungsgewaesser, die auch durch Bergsenkungen gepraegt sind. Hier haben sich wertvolle Weiden-Auenwaelder entwickelt. Das Rheinufer ist auf weiten Teilen mit Steinschuettungen befestigt, daneben finden sich aber auch weitlaeufige sandige Abschnitte. Bis auf die Sandflaechen, die nur eine spaerliche Vegetation tragen, werden die Ufer meist von Hochstaudenfluren oder Auwaldsukzessionsgebueschen eingenommen. Der strukturreiche Komplex aus Gewaessern, Gruenland und Auwald(sukzessionsstadien) im Vorland des alten, rheinnahen Deiches besitzt eine grosse Bedeutung für den regionalen und landesweiten Biotopverbund. Das Gebiet besitzt eine große Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und Schlafplatz für Arten der Vogelschutzrichtlinie. Das Senkungsgewaesser Hasenfeld hat herausragende Bedeutung fuer ueberwinternde Wasservoegel wie auch als Brutgebiet. Brutvoegel sind hier u.a. Tafelente, Sturmmoewe, Zwergtaucher, außerdem gelang ein Brutnachweis des Schwarzhalstauchers. Im Muendungsgebiet des Alten Rheins bei Ossenberg findet man die Ufer des fliessenden Altwassers mit Steinpackung befestigt. Oberhalb der Befestigung zieht sich ein breiter Roehrichtstreifen am Altwaser entlang, in den vereinzelt Kopfbaeume und Straeucher eingestreut sind. Ein Teil der Flaeche wird hier von Nassweiden bedeckt, die von Flutmulden und temporaeren Kleingewaesser durchzogen sind. |
Kennung: |
BK-4405-0026 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone zwischen Ossenberg und Eversael |
Link zur Karte: | BK-4405-0026 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den knapp 10 km langen Uferabschnitt des Rheins zwischen Ossenberg und Eversael (Rheinberg) von der Fahrrinne bis landwärts zu den Uferwällen bzw. Uferböschungskanten im Bereich des Naturschutzgebietes Hasenfeld und Rheinvorland zwischen Eversael und Ossenberg. Der "S"-förmig geschwungene Rheinbogen weist auf weiten Strecken der Uferlinie Buhnen auf, wobei das innerhalb der Buhnenfelder sanft bis mäßig ansteigende Ufer bei Niedrigwasser zumeist mit Flachwasserbereichen, z.T. mit buchtiger Uferlinie ausgestattet ist. Vorherrschend ist kiesiges und sandig-kiesiges Substrat. Die offenen Flachuferbereiche sind stellenweise von Vegetationsbeständen der Spülsaeume bzw. der Schlammuferfluren v.a. des Chenopodion rubri-Beständen besiedelt, die im Sommer 2018 durch die extrem niedrige Wasserführung des Rheins in nahezu maximaler Ausdehnung auftraten. Insbesondere im Westteil sind die Überböschungen bzw. -kanten teils markant ausgeprägt. Längere Abschnitte v.a. im Bereich der Abgrabungen und rekultivierten Bereiche sind mit Steinschüttungen befestigt. Teilweise haben sich an den Böschungen Ufergehölze entwickelt, die häufig von Pappeln und Acer negundo durchsetzt sind und mit ruderalen, nitrophytischen Hochstaudenfluren abwechseln. Im mittleren Abschnitt siedeln auf rekultivierten Fächen nördlich der großen Abgrabungsgewässer ausgedehnte Weiden-Auenwaldkomplexe. Neben den dominierenden Silberweiden und Uferweidengebüschen sind häufig Pappeln eingestreut. Bei den im Gebiet vorkommenden Pappeln bzw. -beständen ist unklar, ob es sich um autochthone Bestände der heimischen Schwarzpappel handelt. Im Ostteil grenzen landwärts Grünlandflächen mit Flutrasen an. Beeinträchtigungen ergeben sich v.a. durch Freizeitaktivitäten wie Angeln, Lagern, Feuerstellen, freilaufende Hunde und Müllablagerungen auch durch Treibgut (insbesondere Kunststoffteile). Der Rheinabschnitt besitzt eine besondere limnologische und für die Fischfaune maßgebliche Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für Nichtwanderfische. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren. Das Gebiet ist der Teilabschnitt des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet mit seinen überwiegend unverbauten Ufern, den flachen, sandig-(kiesigen) Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen und den steinigen Buhnen/Buhnenköpfen einen wichtigen Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. Darüberhinaus ist das NSG Hasenfeld und Rheinvorland zwischen Eversael und Ossenberg Bestandteil des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein". Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weidenauenwäldern bzw. -ufergehölzen. Im landesweiten Biotopverbund ist es Teil der naturnahen Fließgewässer und -Auen mit internationaler Bedeutung. Hauptentwicklungsziel ist der Erhalt und die Förderung von fließgewässer- und auentypischen Arten- und Lebensraumtypen insbesondere der Fischfauna sowie der Schlammuferfluren und Weichholzauenwälder. Der Erhalt der ungestörten Flach- und Ruhigwasserzonen sowie Kolke ist ausschlaggebend für die Bewahrung dieser ökologischen Funktion. Diese Flächen müssen in ihrer Vernetzung großräumig erhalten und weiterentwickelt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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