Inhalt:
Naturschutzgebiet Blink <WES> (WES-040)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Blink <WES> |
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Kennung: |
WES-040 |
Ort: | Kamp-Lintfort |
Kreis: | Wesel |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 10,51 ha |
Offizielle Fläche: | 11,00 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1989 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1. zur Erhaltung und Entwicklung eines gut strukturierten, feuchten Niederungszuges, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung eines gut strukturierten, naturnahen, grünlandgenutzten Niederungs- zuges wegen seiner Bedeutung für den landesweiten, regionalen und lokalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Zustandes der Fließgewässer und der angrenzen- den Feuchtwiesen und -weiden sowie Bruchwälder wegen ihrer Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung der hohen strukturellen Vielfalt des Raumes, insbesondere der Hecken und Kopfbäume, wegen ihrer Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzenarten (z.B. Steinkauz) · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere des Nass- und Feuchtgrün- landes und der Röhrichte, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen · zur Erhaltung der Vorkommen von an Feuchtgebiete gebundene seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der ehemaligen Torfkuhle. 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des reich strukturierten Feuchtbiotopkomplexes und dessen Bedeutung für das Landschaftsbild. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4404-0019 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Blink (Kreis Wesel) |
Link zur Karte: | BK-4404-0019 |
Objektbeschreibung: | Der ca. 100 m breite und 1,2 km lange Stauteich "Blink" ist aus einem ehemaligen Torfstich hervorgegangen, der im 18. Jahrhundert erfolgte, und wird von der Nenneper Fleuth gespeist. Heute stellt sich das Gewässer als ein relativ naturnaher Teich mit vielfältig strukturierter Vegetation dar aus Ufergehölzen, Erlenbruchwald, Röhricht, Schwimmblattvegetation u.a. Das Gewässer liegt teils im Kreis Wesel, teils im Kreis Kleve (beide Teile sind NSG, hier Beschreibung der Teilfläche im Kreis Wesel). Die Ufer des Gewässers werden überwiegend von Ufergehölzen aus Erlen, lokal auch Silberweiden mit einigen älteren Bäumen gesäumt, lokal auch ältere Kopfweiden. Vorgelagert wächst vor allem in der südlichen Hälfte ein Großseggensaum u.a. aus der gefährdeten Steifen Segge, weiterhin kleine Schilfröhrichte u.a. Auf der Wasserfläche finden sich zerstreut Teichrosenbestände. Das Wasser ist relativ trüb und augenscheinlich sehr nährstoffreich, submerse Vegetation findet sich nur in einem schmalen, noch lichtdurchlässigen Streifen unmittelbar entlang des Ufers (das Gewässer wird offensichtlich intensiv beangelt, u.a. zahlreiche Angelstege u.a.). Im Süden des Gewässers liegt ein gut ausgebildeter Erlenbruchwald mit fließendem Übergang zu angrenzendem Teich (bei höheren Wasserständen sind Teile des Bruchwaldes überflutet). Darüber hinaus beinhaltet das Naturschutzgebiet großenteils beweidetes Grünland, welches lokal Vernässungen mit Flutrasenvegetation aufweist (westlich Hof Olyschläger) und teils von Gehölzstrukturen gegliedert wird. Das für den Landschaftsraum typische, aus einer ehemaligen Torfkuhle hervorgegangene Gewässer mit seinen vielfältigen Vegetationsstrukturen ist Lebensraum zahlreicher, teilweise gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und stellt ein bedeutendes Vernetzungselement des Biotopverbundes in der mittleren Niederrheinebene dar. Entwicklungsziele sind vor allem der Erhalt und die Optimierung des Gewässers mit seiner Ufer- und Wasserpflanzenvegetation sowie Erlenbruchwald. Insbesondere die fischereiliche Nutzung sollte eingeschränkt werden, sowie jeglicher Nährstoffeintrag in das bereits sehr nährstoffreiche Gewässer. Das angrenzende Grünland mit enthaltenem Feuchtgrünland sollte möglichst extensiv genutzt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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