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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Eskesberg (W-019)

Objektbezeichnung:

NSG Eskesberg

Kennung:

W-019

Ort: Wuppertal
Kreis: Wuppertal
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 8,53 ha
Offizielle Fläche: 8,50 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2005
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung des ca. 8,5 ha großen Naturschutzgebietes erfolgt gemäß § 20 a, b und c LG NRW, insbesondere

- zur Erhaltung und Entwicklung eines reich strukturierten ehemaligen Steinbruchgeländes als Lebens-, Rückzugsund
Regenerationsraum sowie als Nahrungshabitat für seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten
- zur Erhaltung und Wiederherstellung des reichhaltigen Mosaiks aus Pionierfluren, wärmeliebenden Saumgesellschaften,
ruderalisierten Wiesen, Halbtrockenrasenfragmenten, temporären Feuchtflächen, artenreichen Binsenfluren,
Gebüschen und Pionierwäldern
- zum Schutz der an Sekundärlebensräume gebundenen Pflanzen und Tiere
- zur Bewahrung spezieller, wärmebegünstigter Sonderstandorte als Lebensraum für Insekten, vor allem Großschmetterlinge
und Heuschrecken
- zum Schutz der Lebensstätten von Amphibien, Reptilien und Vögeln
- wegen seiner herausragenden Bedeutung als strukturreicher Stadtbiotop auch für die wohnungsnahe Erholungsnutzung
- aus wissenschaftlichen Gründen sowie als Anschauungsobjekt für die Umweltpädagogik
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4708-0053
Kennung:

BK-4708-0053

Objektbezeichnung:

NSG Eskesberg

Link zur Karte: BK-4708-0053
Objektbeschreibung: Unmittelbar an städtische Bebauung angrenzender ehemaliger Kalksteinbruch, der anschließend als Mülldeponie genutzt und übererdet wurde. Hieraus entwickelte sich ein wertvoller Sekundärlebensraum. Wegen einer notwendigen Deponiesanierung wurden im Jahr 2005 / 2006 der Oberboden und die Vegetationsdecke vollständig abgetragen, eine Oberflächenabdichtung aus Kunststoff vorgenommen und hierauf ein zunächst vegetationsfreier Rohbodenstandort aus Kalklehm, -granulat und -schotter unterschiedlicher Korngröße angelegt. Abgesehen von einer stellenweise vorgenommenen Initialbegrünung durch Aufbringen von autochthonem Heudrusch wurde die Fläche weitgehend der Sukzession überlassen. Bis zum Aufnahmezeitpunkt 2010/2011 hatte sich die Vegetation bereits weitgehend geschlossen. Der Deponiebereich wird manuell gehölzfrei gehalten und besitzt den Charakter einer baumfreien Abgrabungsbrache mit blütenreicher Vegetation. Nur im nördlichen, östlichen und südlichen Randbereich sind junge Gehölzbestände aus Sand-Birke, Esche, Sal-Weide, Weißdorn und Robinie mit Vorwaldcharakter anzutreffen. Die Offenbiotope weisen eine schwache Südostexposition auf, zu den bewaldeten Rändern hin befinden sich bis mehr als 5 m tief abfallende Böschungen. Im zentralen, Bereich der Freifläche sind zwei periodische Flachgewässer angelegt worden. Innerhalb des Schutzgebietes liegen zudem eine Schützenhalle (Nordostrand) sowie am Südrand ein industriegeschichtliches Denkmal (Kalktrichterofen), eine Skateranlage und eine teilweise bereits wiederbewaldete ehemalige Gleisbrache. Das Gebiet weist keine geschützten Biotoptypen nach §62 LG NRW auf. Der Deponiebereich zeichnet sich jedoch auch heute noch durch einen hohen Anteil an Rohbodenstandorten mit Pionierarten, sowie an licht- und wärmeliebenden Tier- und Pflanzen aus. Im Rahmen eines mehrjährigen Monitorings wurde eine herausragende Bedeutung des Gebietes als Tier- und Pflanzenlebensraum herausgestellt. Es wurden mehr als 50 Arten der Roten Liste festgestellt (siehe Literaturangaben), darunter Erst- und Wiederfunde für das Süderbergland (Zottiger Klappertopf, diverse Hautflüglerarten). Die Aufrechterhaltung des heute noch guten Erhaltungszustandes der Offenstrukturen setzt die Aufnahme von flächenhaften Biotoppflegemaßnahmen voraus. Wegen der räumlichen Nähe zu den Kalkabbaugebieten des Dornaper Massenkalkzuges ist die Fläche als Teil eines Verbundsystems artenreicher Abgrabungsbiotope im nördlichen Bergischen Land anzusehen.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete vegetationsarme Sand-, Kies- oder Schotterflaechen und Rohboeden (nicht FFH-LRT) <NGF0> (0,50 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Brachflaechen (ausserhalb von landwirtschaftlichen Flaechen) <NHW0> (2,50 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten <BA1> (0,60 ha)
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht heimischen Baumarten <BA2> (0,50 ha)
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (0,05 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,02 ha)
  • Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten <CF2> (0,01 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,05 ha)
  • Tümpel (periodisch) <FD1> (0,03 ha)
  • Bahnböschung, Damm <HH4> (0,04 ha)
  • Gebäude, Mauerwerk, Ruine <HN0> (0,01 ha)
  • Gebäude <HN1> (0,02 ha)
  • Sport- und Erholungsanlage mit geringem Versiegelungsgrad <HU2> (0,01 ha)
  • Brachfläche der technischen Ver- und Entsorgungsanlagen <HW7> (6,00 ha)
  • Trockener (frischer) Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur <KB0> (0,08 ha)
  • Trockener (frischer) Neophytensaum <KB5> (0,07 ha)
  • Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft <LB2> (0,10 ha)
  • Neophytenflur <LB3> (0,07 ha)
  • Skater-Anlage <SM4> (0,05 ha)
  • Wohn-, Erschliessungsstrasse <VA7> (0,03 ha)
  • Fussweg <VB5b> (0,08 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Bärenschote (Astragalus glycyphyllos)
  • Dach-Pippau (Crepis tectorum)
  • Echtes Tausendgüldenkraut (Centaurium erythraea)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Einjähriges Rispengras (Poa annua)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Finger-Steinbrech (Saxifraga tridactylites)
  • Fliederspeer (Buddleja davidii)
  • Gebräuchlicher Steinklee (Melilotus officinalis)
  • Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba)
  • Gemeiner Beifuss (Artemisia vulgaris)
  • Gemeines Bitterkraut (Picris hieracioides)
  • Gewöhnlicher Knöterich i.e.S. (Polygonum arenastrum subsp. arenastrum)
  • Gift-Hahnenfuss (Ranunculus sceleratus)
  • Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)
  • Japan-Staudenknöterich (Fallopia japonica)
  • Kahles Bruchkraut (Herniaria glabra)
  • Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis)
  • Klebriges Greiskraut (Senecio viscosus)
  • Kompass-Lattich (Lactuca serriola)
  • Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus)
  • Läger-Rispengras (Poa supina)
  • Mäuse-Gerste (Hordeum murinum)
  • Platthalm-Rispengras (Poa compressa)
  • Quendelblättriges Sandkraut (Arenaria serpyllifolia)
  • Robinie (Robinia pseudoacacia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schmalblättrige Miere (Minuartia hybrida)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea)
  • Sumpf-Teichfaden (Zannichellia palustris subsp. palustris)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Taube Trespe (Bromus sterilis)
  • Weisser Steinklee (Melilotus albus)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
  • Zerbrechliche Armleuchteralge (Chara globularis)
  • Zottiger Klappertopf Sa. (Rhinanthus alectorolophus)
Tierarten:
  • Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens)
  • Erdkröte (Bufo bufo)
  • Feld-Sandlaufkäfer (Cicindela campestris)
  • Grosse Goldschrecke (Chrysochraon dispar)
  • Langfühlerdornschrecke (Tetrix tenuicornis)
  • Odynerus spinipes (Odynerus spinipes)
  • Schwalbenschwanz (Papilio machaon)
  • Säbeldornschrecke (Tetrix subulata)
  • Teichmolch (Triturus vulgaris)
Schutzziele:
  • Erhaltung und Entwicklung eines reich strukturierten ehemaligen Steinbruchgeländes als Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraum sowie als Nahrungshabitat für seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten.
    Erhaltung und Wiederherstellung eine reichhaltigen Mosaiks aus Pionierfluren, wärmeliebenden Saumgesellschaften, ruderalisierten Wiesen, temporären Feuchtflächen, Gebüschen und Pionierwäldern.
    Schutz der an Sekundärlebensräume gebundenen Pflanzen und Tiere, insbesondere durch Bewahrung spezieller, wärmebegünstigter Sonderstandorte als Lebensraum für Insekten, vor allem Hautflügler, Großschmetterlinge und Heuschrecken.
    Schutz der Lebensstätten von Amphibien und Reptilien.

    - wegen seiner herausragenden Bedeutung als strukturreicher Stadtbiotop auch für die wohnungsnahe Erholungsnutzung
    - aus wissenschaftlichen Gründen sowie als Anschauungsobjekt für die Umweltpädagogik
Gefährdungen:
  • Bauliche Anlagen
  • Einwanderung, Ausbreitung Neophyten
  • Standortfremde Bepflanzung
  • unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Beseitigung von baulichen Anlagen
  • Beseitigung von Gehoelzaufwuchs
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • maehen oder beweiden
  • Neophyten beseitigen
  • Oberboden abschieben zur Foerderung gefaehrdeter Pflanzenart
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